Ersatzbaustoffverordnung

Neue Vorgaben für die Verwertung mineralischer Abfälle

Berlin, 04.07.2023. Am 1. August 2023 tritt die neue Ersatzbaustoffverordnung in Kraft. Sie legt strenge Anforderungen an den Einsatz von aufbereiteten mineralischen Abfällen in Bauwerken wie z. B. Straßen und Lärmschutzwällen fest.
Die Verordnung wurde 2021 mit zwei Jahren Vorlauf verkündet und soll bis zum Termin des Inkrafttretens nochmals in ein paar Punkten zur Klarstellung geändert werden. Die Fassung aus 2021 ist im damaligen Bundesgesetzblatt vom 16.07.2021 abrufbar. Die geplanten Änderungen finden sich in der Bundesratsdrucksache hier.
Aufgrund der neuen Verordnung treten viele Regelungen auf der Ebene der Bundesländer außer Kraft, die u. a. auf dem LAGA-Merkblatt M 20 beruhten. Die LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) hat die jahrelangen Arbeiten an der neuen Bundesverordnung fachlich begleitet und erläutert die neue Verordnung nun in einem Frage-Antworten-Katalog. Dieser wurde Ende Mai auf der LAGA-Homepage veröffentlicht (FAQ zur Ersatzbaustoffverordnung).
Quelle: IHK FR