REACH

REACH: Blei soll auf die s. g. Zulassungsliste

Helsinki,  22.02.2022. Dass Blei in der „Kandidatenliste“ gemäß der REACH-Verordnung steht, hat seit 2018 zu Informationspflichten in der Lieferkette und seit Anfang 2021 zu Meldepflichten in die SCIP-Datenbank geführt. Nun droht den Inverkehrbringern und Anwendern von bleihaltigen Bauteilen eine noch viel größere Hürde: Die europäische Chemikalienagentur ECHA schlägt vor, Blei in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufzunehmen.

Anwendungen mit Blei droht Zulassungspflicht

Dies bedeutet, dass für die Blei-Verwendung eine Zulassung am Beginn jeder LIeferkette beantragt werden müsste, die nur nach aufwändigem Verfahren unter Begründung der Notwendigkeit gewährt würde. Entscheidend wäre dabei u. a., inwieweit Alternativen bestehen (z. B. „bleifreies Messing“ oder Ersatz von Blei-Starterbatterien durch andere Batteriesysteme). Aufgrund der zahlreichen Anwendungsgebiete von Blei und den großen Materialmengen würden sehr viele Unternehmen direkt betroffen sein.

3-monatige Konsultation nutzen

Aktuell führt die ECHA hierzu eine Konsultation bis 2. Mai 2022 durch, an der sich betroffene Unternehmen beteiligen sollten. Über den folgenden Link gelangt man zur Seite für Blei (zunächst noch in deutscher Sprache):
Dort finden sich mehrere Dokumente (in englischer Sprache) sowie Optionen „Give comments“. Über den dort genannten Link „call for information“ können Praxiserfahrungen eingebracht werden. Gefragt sind hier z. B. Erfahrungsberichte über Versuche mit „bleifreien“ Alternativen etc.
Unternehmen sollten die Chance nutzen, ihre Praxiserfahrungen rechtzeitig einzubringen, falls ihre Anwendungen, bzw. Werkstoffe betroffen sind.

Sunset-Date wird 2023 festgelegt

Eine Entscheidung über eine mögliche Aufnahme in den Anhang XIV wird voraussichtlich erst 2023 getroffen werden, aber dann tickt ggf. die Uhr, bis wann Anträge gestellt sein müssten und ab wann Zulassungen verpflichtet wären. Ab dem dann festgelegten “Sunset-Date” darf Blei nur noch mit Zulassung verarbeitet werden. Deshalb sollten sich Anwender unbedingt jetzt schon um das Thema kümmern.
Quelle: IHK Freiburg, verändert und gekürzt