Novelle

Neue europaeinheitliche Verpackungsverordnung kommt

Brüssel, 19.01.2023. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Verpackungsrichtlinie vorgelegt, danach soll die derzeitige EU-Verpackungsrichtlinie durch eine neue EU-Verpackungsverordnung ersetzt werden.

Hauptziele der Neuregelung

Mit der Novelle  werden laut EU-Kommission drei Hauptziele verfolgt. Erstens soll vermieden werden, dass Verpackungsmüll überhaupt entsteht, indem die Menge reduziert wird,  unnötige Verpackungen eingeschränkt  und  wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungslösungen gefördert  werden. 
Zweitens soll ein hochwertiger geschlossener Recyclingkreislauf gefördert werden, indem dafür gesorgt wird, dass  alle Verpackungen auf dem EU-Markt  bis 2030 wirtschaftlich  recycelt  werden können. 
Drittens sollen der Bedarf an Primärrohstoffen gesenkt und ein gut funktionierender Markt für Sekundärrohstoffe geschaffen werden, indem durch verbindliche Ziele der  Anteil recycelter Kunststoffe in Verpackungsmaterialien erhöht  wird.

Verringerung der Verpackungsabfälle

Das übergeordnete Ziel ist die  Verringerung der Verpackungsabfälle um 15 Prozent  pro Mitgliedstaat und Kopf bis 2040 im Vergleich zu 2018. Gegenüber einem Szenario ohne Änderung der Rechtsvorschriften würde dies insgesamt zu einer Verringerung des Abfallaufkommens in der EU um ca. 37 Prozent führen. Dies geschieht  sowohl   durch Wiederverwendung als auch durch Recycling .

Förderung der  Wiederverwendung

Zur Förderung der  Wiederverwendung bzw. des Nachfüllens  von Verpackungen – hier war in den vergangenen 20 Jahren ein starker Rückgang zu beobachten – müssen die Unternehmen den Verbrauchern einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produkte in wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Verpackungen anbieten, z. B. Getränke und Mahlzeiten zum Mitnehmen oder eCommerce-Lieferungen. Ferner werden einige Verpackungsformate genormt und eine klare  Kennzeichnung wiederverwendbarer Verpackungen  vorgeschrieben.
Um  unnötige Verpackungen   entschieden anzugehen , werden bestimmte Verpackungen verboten, z. B. Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Restaurants und Cafés verzehrt werden, Einwegverpackungen für Obst und Gemüse, Miniatur-Shampooflaschen und andere Miniaturverpackungen in Hotels.  
Viele Maßnahmen zielen darauf ab,  Verpackungen bis 2030   uneingeschränkt recyclingfähig  zu machen.   Dazu werden unter anderem  Kriterien für die Gestaltung von Verpackungen vorgeschrieben  und  verbindliche Pfandsysteme  für Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen eingeführt, und es wird präzisiert, welche sehr wenigen Verpackungsarten kompostierbar sein müssen, damit Verbraucher sie in den Biomüll werfen können.

Verbindlich vorgeschriebene Recyclinganteile

Darüber hinaus wird es  verbindlich vorgeschriebene Recyclinganteile geben, die die Hersteller in neue Kunststoffverpackungen aufnehmen müssen.  Dies wird dazu beitragen, recycelten Kunststoff zu einem wertvollen Rohstoff zu machen, wie das Beispiel der PET-Flaschen im Kontext der Richtlinie über Einwegkunststoffartikel zeigt.
Der Vorschlag wird der  Verwirrung ein Ende setzen , welche Verpackung in welchen Recyclingbehälter gehört. Jede Verpackung wird mit einem Etikett versehen, aus dem hervorgeht, woraus sie gemacht ist und in welchen Abfallbehälter sie gehört, und die Abfallbehälter werden die gleichen Etiketten tragen. Überall in der EU werden dieselben Symbole verwendet.
Bis 2030 würden die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Verpackungen auf 43 Mio. Tonnen führen – im Vergleich zu 66 Mio. Tonnen, wenn die Rechtsvorschriften nicht geändert werden. Diese Verringerung entspricht etwa den jährlichen Emissionen Kroatiens. Der Wasserverbrauch würde um  1,1 Mio. m 3  zurückgehen . Die Kosten der Umweltverschmutzung für Wirtschaft und Gesellschaft würden gegenüber dem Basisszenario 2030 um 6,4 Milliarden Euro gesenkt.

Nächste Schritte

Der Vorschlag über Verpackungen und Verpackungsabfälle wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens beraten.
Der Vorschlag der neuen EU-Verpackungsverordnung ist hier abrufbar:  https://environment.ec.europa.eu/publications/proposal-packaging-and-packaging-waste_en
Quelle: EU, IHK KA