Steuern

Mehrwertsteuer-Senkung für die Gastronomie bis Ende 2023 verlängert

Der aktuell geltende verringerte Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants von 7 Prozent wurde bis Ende des Jahres 2023 verlängert.
Hintergrund
Durch das Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.06.2020 wurde der Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (unter Ausnahme der Abgabe von Getränken) vom 01.07.2020 befristet bis zum 30.6.2021 von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt. Die Bundesregierung legte mit einem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes nach und senkte mit diesem befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 den Regelsteuersatz der Mehrwertsteuer allgemeingültig von 19 Prozent auf 16 Prozent bzw. von 7 Prozent auf 5 Prozent.
Die Gastronomen waren daher zuletzt mit besonderen Herausforderungen konfrontiert: Innerhalb kurzer Zeit waren hier verschiedene Steuersätze zur Anwendung zu bringen:
  • bis 30. Juni 2020 19%,
  • vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 5%,
  • vom 1. Januar bis (zunächst geplant) 30. Juni 2021 7%.

Verlängerung der Mehrwertsteuersatz-Senkung nunmehr bis Ende 2023

Grundsätzlich sollte ab dem 01.07.2021 auch für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent gelten. Allerdings hat der Koalitionsausschuss auf seiner Sitzung am 03.02.2021 beschlossen, dass für Gastronomen die (bisher bis zum 30.6.2021) befristete Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen auf 7 Prozent bis Ende 2022 verlängert wird. Eine Rückkehr zum Regelsteuersatz von 19 Prozent war für die Abgabe von Speisen im Restaurant damit erst wieder zum 31.12.2022 vorgesehen.
Die Regelung wurde aber nun nochmals bis Ende 2023 verlängert. So sollen die Belastungen der Branche durch die hohen Energiekosten abgefedert werden.