Gewerberecht
Gewerbeerlaubnis für Finanzanlagenvermittler
Wer als Gewerbetreibender selbstständig Finanzanlagen (beispielsweise Investmentfonds) vermitteln möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung und muss in einem öffentlichen Verzeichnis eingetragen sein.
Die Frist zur Abgabe des Prüfungsberichts nach § 24 FinVermV für das Jahr 2023 endet am 31. Dezember 2024. Wurden keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34f Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung ausgeübt, muss zum gleichen Termin eine Negativerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 43 KB) abgegeben werden. Alle Finanzanlagenvermittler und Honorarfinanzanlagenberater müssen eine entsprechende Erklärung der zuständigen Erlaubnisbehörde bis Fristende eingereicht haben. Die Erklärungen bzw. Prüfungsberichte können gerne an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: FAV-Pruefberichte@koeln.ihk.de
- Alle gewerblich tätigen Finanzanlagenvermittler müssen eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen.
- Vor Aufnahme ihrer selbständigen Tätigkeit müssen alle Finanzanlagenvermittler eine Erlaubnis und Registrierung beantragen und ihre Berufsqualifikation nachweisen.
- Die gewerbliche Vermittlung oder Beratung ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Hinweise zur erlaubnispflichtigen Person
Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen und juristische Personen unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind.
- Natürliche Personen sind nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sowie eingetragene Kaufleute. Auch die Gesellschafter von Personengesellschaften müssen die Anträge als natürliche Personen stellen. Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG) und die offene Handelsgesellschaft (oHG). Bei ihnen hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen, denn die Personengesellschaft selbst kann nicht Träger der Erlaubnis sein. Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und damit erlaubnispflichtig.
- Juristische Personen sind beispielsweise die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und eingetragene Genossenschaften.
Anträge für Finanzanlagenvermittler
- Formular 1.1 - Erlaubnis und Eintragung in das Vermittlerregister (natürliche Person) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 240 KB)
- Formular 1.2 - Erlaubnis und Eintragung in das Vermittlerregister (juristische Person) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 244 KB)
- Formular 1.3 – Eintragung/Löschung/Änderung von Angestellten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 286 KB)
- Formular 4 - Firmenänderung/Wechsel in der Geschäftsführung bzw. Vorstand (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 177 KB)
- Formular 6 - Kategorienänderung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 48 KB)
- Formular 5.1 - Muster Versicherungsbestätigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 33 KB)
- Formular 2.1 – Umschreibung § 34h auf § 34f GewO (natürliche Person) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 69 KB)
- Formular 2.2 – Umschreibung § 34h auf § 34f GewO (juristische Person) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 70 KB)
Hinweis
2020 trat die Zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung in Kraft. Die wichtigsten Änderungen haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst.