Recht
Gewerbeerlaubnis für Finanzanlagenvermittler
Wer als Gewerbetreibender selbstständig Finanzanlagen (beispielsweise Investmentfonds) vermitteln möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung und muss in einem öffentlichen Verzeichnis eingetragen sein.
- Alle gewerblich tätigen Finanzanlagenvermittler müssen eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen.
- Vor Aufnahme ihrer selbständigen Tätigkeit müssen alle Finanzanlagenvermittler eine Erlaubnis und Registrierung beantragen und ihre Berufsqualifikation nachweisen.
- Die gewerbliche Vermittlung oder Beratung ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Hinweise zur erlaubnispflichtigen Person
Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen und juristische Personen unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind.
- Natürliche Personen sind nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sowie eingetragene Kaufleute. Auch die Gesellschafter von Personengesellschaften müssen die Anträge als natürliche Personen stellen. Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG) und die offene Handelsgesellschaft (oHG). Bei ihnen hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen, denn die Personengesellschaft selbst kann nicht Träger der Erlaubnis sein. Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und damit erlaubnispflichtig.
- Juristische Personen sind beispielsweise die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und eingetragene Genossenschaften.
Anträge für Finanzanlagenvermittler
- Formular 1.1 - Erlaubnis und Eintragung in das Vermittlerregister (natürliche Person) (PDF-Datei · 469 KB)
- Formular 1.2 - Erlaubnis und Eintragung in das Vermittlerregister (juristische Person) (PDF-Datei · 1401 KB)
- Formular 1.3 – Eintragung/Löschung/Änderung von Angestellten (PDF-Datei · 286 KB)
- Formular 4 - Firmenänderung/Wechsel in der Geschäftsführung bzw. Vorstand (PDF-Datei · 754 KB)
- Formular 6 - Kategorienänderung (PDF-Datei · 48 KB)
- Formular 5.1 - Muster Versicherungsbestätigung (PDF-Datei · 33 KB)
- Formular 2.1 – Umschreibung § 34h auf § 34f GewO (natürliche Person) (PDF-Datei · 69 KB)
- Formular 2.2 – Umschreibung § 34h auf § 34f GewO (juristische Person) (PDF-Datei · 70 KB)
Hinweis
Am 1. August 2020 trat die Zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung in Kraft. Damit wurden die vor dem Hintergrund der EU-Finanzmarktrichtlinie 2014/65/EU (MiFID II) erforderlichen Änderungen für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater in deutsches Recht umgesetzt. Sie ist am 21. Oktober 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die wichtigsten Änderungen haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst.