Recht und Steuern

Firmennamen-Vorprüfung

Unternehmen, die sich ins Handelsregister eintragen lassen wollen, können den Firmennamen bei der IHK kostenlos auf seine rechtliche Zulässigkeit hin überprüfen lassen.
Diese Vorprüfung bezieht sich nur auf den Bezirk der IHK Köln. Bitte überprüfen Sie auf der IHK-Bezirkskarte, ob der Sitz Ihres Unternehmens im Kammerbezirk liegt.

Die IHK prüft folgende durch das Handelsgesetzbuch (HGB) vorgegebene Kriterien:

  1. Der Firmenname muss das Unternehmen als solches kennzeichnen und Unterscheidungskraft besitzen.
  2. Der Firmenname darf nicht irreführen.
  3. Aus dem Firmennamen muss die Rechtsform ersichtlich sein.
  4. Die Haftungsverhältnisse dürfen nicht im Unklaren bleiben.
  5. Der Firmenname muss sich von anderen im selben Ort oder in derselben Gemeinde bestehenden Firmennamen deutlich unterscheiden.
Zur kostenlosen Vorabprüfung nutzen Sie bitte unseren Online-Service und nennen uns die erforderlichen Daten. Die endgültige Entscheidung über die Eintragung und damit über die Zulässigkeit des Firmennamens ist jedoch dem Registergericht vorbehalten.
Das Formular ist nur für Unternehmen zu verwenden, die sich ins Handelsregister oder ins Gesellschaftsregister (eGbR) eintragen lassen wollen. Es dient nicht der Überprüfung von Geschäftsbezeichnungen von Einzelunternehmern (Gewerbetreibenden). Dazu nutzen Sie bitte den direkten Kontakt zu unserem Unternehmensservice.
Die Vorabprüfung beschäftigt sich nicht mit marken-, urheber-, wettbewerbs- und namensrechtlichen Aspekten. Wir empfehlen daher eine eigene Recherche bezüglich älterer Namensrechte und eines eventuell bestehenden Markenschutzes, um Unterlassungsansprüchen anderer Unternehmen vorzubeugen.
Überprüfen Sie also bitte auch, ob Unternehmen mit dem gleichen Namen ohne Handelsregistereintrag und Markenschutz bereits existieren. Eine Suche über Suchmaschinen im Internet oder ggfs. im Telefonbuch ist dringend zu empfehlen.