Gesellschaftsrecht

Handelsregister

Das Handelsregister dient der Sicherheit des Handelsverkehrs, indem es die wichtigsten Rechtsverhältnisse der Kaufleute offenlegt.
Geführt werden die Handelsregister durch die Registergerichte, im Bezirk der IHK Köln ist dies fast in allen Fällen das Amtsgericht Köln. Die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister bedarf der öffentlich-beglaubigten Form (Notar).
Als Organ des Handelsstandes ist die Industrie- und Handelskammer verpflichtet, die Registergerichte bei der Führung des Handelsregisters zu unterstützen. Dies betrifft die Vermeidung unzulässiger Eintragungen, die Berichtigung und Vervollständigung des Handelsregisters und das Einschreiten gegen unzulässigen Firmengebrauch. Zu all diesen Fragen kann das Registergericht Gutachten der IHK einholen.
Aufgrund unserer Beteiligung an den verschiedenen Handelsregisterverfahren können wir Ihnen schon im Vorfeld einer Anmeldung weiterhelfen. Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung Ihres Firmennamens, bei der Klärung von Genehmigungsvorbehalten oder geben Tipps zum Verfahrensablauf.
Einzelheiten zu Fragen der Handelsregistereintragung sowie des Firmenrechts erhalten Sie in den nachfolgend aufgeführten Merkblättern. Informationen zu den einzelnen Rechtsformen und weiteren handelsrechtlichen Besonderheiten finden Sie in unserem Artikel Handels- und Gesellschaftsrecht.
Stand: März 2024