Zum Hauptinhalt springen
Nr. 6271848
Unternehmensservice

Die E-Rechnung

Das Jahr 2025 bringt eine einschneidende Änderung für alle Unternehmen: Die E-Rechnung. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung!

E-Rechnung: Die wichtigsten Informationen

Steuern
Happy hardware store employee at the computer desk at work

Seit dem 01.01.2025 sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich grundsätzlich verpflichtend. Es wird nur noch zwischen der elektronischen Rechnung (auch als E-Rechnung bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Die Rechnung im PDF-Format gilt dabei nicht als elektronische Rechnung.

Steuern
Serious mature partners colleagues discussing contract at table meeting.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 15. Oktober 2026 weitere Fragen zur verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) geklärt. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Anforderungen an Rechnungsangaben, Anzahlungs- und Schlussrechnungen, Rechnungsberichtigungen sowie der Umgang mit technischen Fehlern. Darüber hinaus enthält das Schreiben verschiedene Erleichterungen für die betriebliche Praxis. Die Finanzverwaltung ergänzt damit ihre bisherigen Schreiben vom 15. Oktober 2024 und 15. Oktober 2025 und passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) an.

Unternehmensservice
Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch und machen Abrechnungen

Was genau ist eine E-Rechnung? Wie versende ich sie und was ist ZUGfeRD? Diese und viele andere Fragen zum Thema E-Rechnung beantworten wir für Sie.

Steuern

E-Rechnung: Nützliche Links

Maxime Moll-Alt
Unternehmensservice
Unternehmensservice