Gewerberecht

Gewerbeerlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater

Wer als Gewerbetreibender selbstständig zu Finanzanlagen (beispielsweise Investmentfonds) gegen Honorar beraten möchte, benötigt seit 2014 eine Erlaubnis nach § 34h Gewerbeordnung und muss in einem öffentlichen Verzeichnis eingetragen sein.