Recht
Außergerichtliche Streitbeilegung
Im Wirtschaftsleben kann es zu vielfältigen Konflikten zwischen Unternehmen oder innerhalb eines Unternehmens kommen.
Auseinandersetzungen können, müssen aber nicht zwingend vor staatlichen Gerichten ausgetragen werden. Gerichtsprozesse kosten in der Regel viel Zeit und Geld; ihr Ausgang ist ungewiss.
Eine gute Alternative hierzu bieten die Verfahren der außergerichtlichen Streiterledigung oder ADR, engl. = Alternative Dispute Resolution. Die Parteien schalten hier einen neutralen, unparteiischen Dritten ein, um mit dessen Hilfe eine Einigung zu finden oder eine Streitfrage zu klären und damit ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Die IHK Köln unterstützt ihre Mitglieder bei der außergerichtlichen Streiterledigung durch die Benennung von Schiedsgutachtern/Schiedsgutachterinnen, Schiedsrichtern/Schiedsrichterinnen und Schlichtern/Schlichterinnen (siehe dazu unten). Sie unterhält Einigungsstellen für Wettbewerbsstreitigkeiten und für kaufmännische Fragen.
Einen Überblick über die verschiedenen Formen außergerichtlicher Streitbeilegung finden Sie in unserem Merkblatt Unterschiedliche Verfahrensarten.
Tool als Entscheidungshilfe
Das Round Table Mediation und Konfliktmanagement der deutschen Wirtschaft (RTMKM) hat ein kostenfreies Tool entwickelt, mit dem Sie auf spielerische Weise ausprobieren können, welches Verfahren sich für Ihre Streitigkeit anbieten könnte und welches sich eher anbieten würde, wenn Sie einen der abgefragten Punkte verändern.
Benennung von Personen für außergerichtliche Streitbeilegung
Manchmal vereinbaren die Vertrags- oder streitenden Parteien, dass die IHK Köln den neutralen Dritten (Schlichter/in, Mediator/in, Schiedsrichter/in) benennen soll.
Dies bieten wir gerne an – vorausgesetzt, es ist mindestens ein Mitgliedsunternehmen der IHK Köln beteiligt. In solchen Fällen benötigen wir eine Kopie der entsprechenden Vereinbarung, die Kontaktdaten aller Parteien und eine kurze Sachverhaltsschilderung (was ist der Kern der Streitigkeit?).
Informieren Sie sich auch über unsere Benennungen von Schiedsgutachtern.