Recht

Achtung: Abmahnungen wegen Google Fonts

Aktuell beobachten wir zwei große Abmahnwellen wegen der dynamischen Einbindung von Google-Fonts auf Webseiten. Der deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) hat eine  Warnmeldung mit Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Inzwischen sind auch die Staatsanwaltschaften aktiv geworden.
Google Fonts ist ein Verzeichnis frei verwendbarer Schriftarten für Webseiten, das heruntergeladen und lokal auf dem eigenen Server bereitgestellt werden kann. Alternativ ist eine Online-Einbindung möglich, die Auslöser für ein Urteil des Landgerichts München war, das in einem solchen Fall einen Schadenersatz in Höhe von 100 Euro zugesprochen hat (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Seit Ende Juni 2022 haben verschiedene Personen mit sehr ähnlichen Schreiben Unternehmen abgemahnt und Geld gefordert. In diesen Fällen reicht es aus, die eigene Webseite bzgl. Google Fonts zu bereinigen (siehe unten); Zahlungen sollten nicht geleistet werden.
Zunächst gilt auch hier, die eigene Webseite bzgl. Google Fonts zu prüfen und zu korrigieren. Das Unternehmen sollte mit seinem Dienstleister, der die Internetseite erstellt hat, prüfen, ob tatsächlich die Google Fonts verwendet werden. Falls dies der Fall ist, sollte diese Funktion möglichst schnell stillgelegt werden, so dass keine Schriften mehr ohne die Zustimmung des Nutzers geladen werden können. Jeder Website-Betreiber sollte auf die lokal gehostete Version von Google Fonts umsteigen.
Seit einigen Wochen gibt es auch Google-Fonts-Abmahnungen durch Rechtsanwälte, bei denen höhere Geldbeträge gefordert werden.
Die IHK Köln hält diese Abmahnung für unberechtigt. Zum einen ist fraglich, ob mit Google Fonts personenbezogene Daten übermittelt werden. Das Landgericht Wiesbaden hat dies bereits verneint (Urteil vom 22.01.2022 (Az. 10 O 14/21)). Zum anderen besteht der Verdacht des Rechtsmissbrauchs. Auch bei einer Abmahnung durch Rechtsanwälte sollte keine voreilige Zahlung geleistet werden. Der DSW e.V. hält es für vertretbar, gar nicht auf das Schreiben zu reagieren.
Update vom 28.12.2022: Kurz vor Weihnachten hat die Staatsanwaltschaft Berlin bei Rechtsanwalt Kilian Lenard Durchsuchungen vorgenommen und Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme vom 346.000 Euro vollstreckt! Nähere Informationen enthält die 
Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.
Update vom 30.11.2022: In den vergangenen beiden Wochen ist mit der Meur-Media Datenschutz ein weiterer Google-Fonts-Abmahner in Erscheinung getreten. Die Abmahnungen erfolgten ohne Vollmacht und die erforderliche namentliche Nennung des Auftraggebers. Inzwischen hat das Unternehmen mitgeteilt, dass diese Abmahnungen nicht weiter verfolgt werden. Eine Reaktion auf derartige Schreiben wäre ohnehin nicht erforderlich gewesen.
Update vom 27.10.2022: Inzwischen gibt es eine erste, nicht rechtskräftige Gerichtsentscheidung gegen den abmahnenden RA Lenard, LG Baden-Baden.