IHKplus 06/2022

IHK-Zertifikat für Wohnungsverwaltung

Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer haben ab Dezember 2022 einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ein durch die IHK zertifizierter Verwalter oder eine zertifizierte Verwalterin für ihr Eigentum bestellt wird. Die IHK-Organisation wird dazu voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2022 entsprechende Prüfungen anbieten.
Im Rheinland bieten die IHKs Bonn und Düsseldorf die Prüfungen an. Diese enthalten neben rechtlichen Grundlagen wie Wohnungseigentumsgesetz sowie allgemeines Vertrags- und Mietrecht auch Themen wie kaufmännische und technische Grundlagen der Verwaltungstätigkeit.
Das inhaltliche Spektrum ist breit und umfasst Fragen zu Baustoffen oder energetischer Sanierung ebenso wie Buchführung oder die Erstellung von Wirtschaftsplänen. Von der Prüfungspflicht befreit sind Verwalterinnen und Verwalter mit bestimmten Qualifikationen: Volljuristinnen und Volljuristen, Immobilienkaufleute, Kaufleute der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt. Auf Vorschlag des DIHK wurde auch der anerkannte Abschluss „Geprüfter Immobilienfachwirt/ Geprüfte Immobilienfachwirtin“ in den Katalog der Qualifikationen aufgenommen, die von der Prüfung befreien.
Für Verwalterinnen und Verwalter, die bei Inkrafttreten der WEG-Reform am 1. Dezember 2020 bereits bestellt waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2024. Die Neuregelung zur Zertifizierung ist Teil einer Gesetzesreform, die in Teilen bereits Ende 2020 in Kraft getreten ist. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht für Verwalterinnen und Verwalter, jährlich einen Vermögensbericht zu erstellen, der den Stand der Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthält.
Weitere Informationen zu der Reform und zu den Zertifikatsprüfungen finden Sie auf www.ihk-koeln.de /5222986

Kontakt

Annette Schwirten
Annette Schwirten
Leiterin Unternehmensservice
Birgit Wirtz
Birgit Wirtz
Leiterin Gewerberecht