Rechtsfragen? Die IHK Köln hilft weiter

Alles, was Sie über Werbung wissen müssen!

Seit anderthalb Jahren bieten wir Ihnen alle zwei Wochen kostenfreie Webinare rund um Rechtsthemen aus Ihrem Unternehmensalltag an, die Reihe heißt: „Recht praktisch!“. Wir erweitern unser Angebot beständig und konzipieren – gerne auch auf Anregungen unserer Mitgliedsunternehmen hin – neue Inhalte.
Am 26. November feiert ein Thema Premiere, auf das wir immer wieder angesprochen wurden: 30 Tipps zur Werbung! Werbung ist in unterschiedlichsten Formen möglich. Wir geben Ihnen einen Überblick, was in welcher Form erlaubt ist. Es geht um Gestaltung, Werbeaussagen, die Verteilung auf unterschiedlichen Wegen wie Post, Mail, Social Media, Telefon oder auch die Ausgabe und Auslage im öffentlichen Raum. Nach unserem Webinar am 26. November von 13 bis 14 Uhr wissen Sie, welche rechtlichen Vorgaben bei der Verteilung und Platzierung von Werbung zu beachten sind und auf welche Weise geworben werden darf. Dazwischen und danach haben wir weitere Webinare im Angebot – einfach mal reinschauen, die Übersicht finden Sie immer unter Recht praktisch.

Entgelttransparenz und Equal Pay

Wieder einmal bringt eine neue Richtlinie Handlungsbedarf für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Bis zum 7. Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Das Ziel der Richtlinie ist es, Entgeltgleichheit für Männer und Frauen („Equal Pay“) bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit herzustellen. Der Umstellungsaufwand für die Unternehmen ist dabei erheblich, zumal viele Faktoren berücksichtigt werden müssen: die Unternehmensgröße, der Einstellungsprozess etc. Zudem ist die Zeit knapp. Deshalb gilt es, sich frühzeitig mit den Inhalten der Richtlinie und den damit verbundenen Pflichten zu beschäftigen. So sollten Unternehmen ihre Entgeltstrukturen und -systeme zeitnah überprüfen und geschlechtsneutrale Bewertungskriterien einführen. Außerdem ist eine Vorbereitung auf erweiterte Auskunfts- und Berichtspflichten wichtig.
Um diesen Aufwand zu erleichtern, hat unsere Kollegin Susanne Wollenweber die wichtigsten Inhalte und damit verbundenen Vorschriften in einem ausführlichen Q&A zusammengefasst: Entgelttransparenz und Equal Pay: Neues Recht ab 2026.
SERVICE
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Umsatzsteuer in der Gastronomie sinkt

Runter, rauf, runter. Keine Achterbahnfahrt, sondern der Umsatzsteuersatz in der Gastronomie. Während der Corona-Pandemie wurde der Umsatzsteuersatz auf Speisen von 19 Prozent vorübergehend auf sieben Prozent gesenkt, um die Gastronomie zu unterstützen. Ende 2023 ging es wieder auf 19 Prozent. Und im Koalitionsvertrag stellte die Bundesregierung dieses Jahr fest: „Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 01.01.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.“
Ein Versprechen, das die Bundesregierung jetzt in ihrer Antwort (21/1161) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/920) bekräftigt hat. Unter die Sieben- Prozent-Regel werden Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen fallen, Getränke allerdings nicht.
Entsprechende Änderungen des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG sind im Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 vorgesehen. Damit soll die Gastronomiebranche wirtschaftlich unterstützt und Wettbewerbsverzerrungen zu Mitnahme- und Lieferspeisen beseitigt werden. Auch Caterer, Kita- und Schulessen sowie Krankenhausverpflegung profitieren durch den Wegfall bisheriger Abgrenzungsprobleme.
Da der Außer-Haus-Verzehr bzw. das Liefergeschäft von Speisen schon heute dem reduzierten Steuersatz unterliegt und dies konsequenterweise auch beibehalten werden soll, entfällt mit Inkrafttreten der neuen Regelung die oftmals in der Praxis mit Schwierigkeiten und Unsicherheiten behaftete Abgrenzung zwischen Restaurant- bzw. Verpflegungsdienstleistung (regulärer Steuersatz) und der reinen Lieferung von Speisen (ermäßigter Steuersatz). Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Vermutlich wird es erst im Dezember 2025 endgültig verabschiedet.
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Das neue digitale Ursprungszeugnis

Die Industrie- und Handelskammern stellen bundesweit eine Million Ursprungszeugnisse (UZ) über ein elektronisches Portal aus. Trotz elektronischer Antragstellung und Bearbeitung gab es das Ursprungszeugnis bisher nur in Papierform. Das hat sich jetzt zum Glück geändert! Seit dem 15. September 2025 steht dieses wichtige Außenhandelsdokument als volldigitale Urkunde, als digitales Ursprungszeugnis (Kurzform: „dUZ“) zur Verfügung. Die IHK-Organisation ist damit Vorreiter in Deutschland: Als erste ausstellende Einrichtung stellt die IHK dieses häufig benutzte Dokument voll digital bereit.
Auf unserem Ursprungszeugnis-Portal können Sie das digitale Dokument und die dazugehörigen Bescheinigungen herunterladen. Für registrierte Unternehmen gibt es keinen Handlungsbedarf. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage: Das elektronische Ursprungszeugnis (eUZ)

Entwaldungsverordnung soll erneut verschoben werden

Die EU-Kommission hat am 21. Oktober Vorschläge vorgelegt, die die Umsetzung der Entwaldungsverordnung erleichtern sollen. Diese beinhalten eine wesentliche und positive Änderung für die nachgelagerte Lieferkette – so wie von IHKs und Verbänden gefordert: Die Verpflichtungen für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen werden verringert, ebenso für Unternehmen und Händler, die die betroffenen EUDR-Produkte vermarkten. Für die gesamte Lieferkette soll nur einmal eine Sorgfaltspflichterklärung abgegeben werden, und zwar nur noch durch Unternehmen, die die Produkte erstmals auf den Markt bringen. Die
EUDR soll für mittlere und große Unternehmen wie ursprünglich geplant am 30. Dezember 2025 in Kraft treten – allerdings ist eine Übergangsfrist von sechs Monaten vorgesehen.
Für Kleinst- und Kleinunternehmen starten die Regularien erst am 30. Dezember 2026. Das Europäische Parlament und der Rat werden nun den Vorschlag der Kommission erörtern und müssen die gezielte Änderung der EU-Entwaldungsverordnung förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Wir halten Sie auf dem Laufenden!