Existenzgründung
Selbstständig im Hotel- und Gaststättengewerbe
Fünf Sterne Küche oder Imbissstand, Hotel oder Herberge, Alkoholausschank oder nur Speisen und alkoholfreie Getränke? Worauf müssen Sie bei der Existenzgründung in der Gastronomie achten? Hier eine Checkliste.
Checkliste für eine Selbstständigkeit in der Gastronomie
Mit der nachfolgenden Checkliste wollen wir Ihnen helfen, sich bestmöglich auf Ihre Unternehmensgründung in der Gastronomie vorzubereiten. Selbstverständlich kann diese Checkliste nicht alle Themen ansprechen, soll Ihnen jedoch einen Überblick vermitteln über die zu beachtenden Voraussetzungen.
Folgende Punkte und Hinweise sollten Sie in Ihre Planung einbeziehen:
1. In welcher Sparte des gastronomischen Bereiches planen Sie Ihre Selbständigkeit?
Restaurant, Bistro, Bar oder Imbiss mit Alkoholausschank,
Mobiler Verkaufsstand oder
Verkaufswagen,
Catering, etc.
2. Sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt?
Um einen Gastronomie- oder Hotelbetrieb führen zu können, sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie als Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Gesundheit Entscheidungsfreudigkeit Risikobereitschaft Durchsetzungsvermögen Unterstützung durch Familie Positive Ausstrahlung Kontaktfähigkeit Belastbarkeit
3. Verfügen Sie über genügend kaufmännische und Branchenkenntnisse?
Evtl. durch Berufspraxis, Aushilfstätigkeiten, Praktika, Seminare etc. Fachliche Eignung: abgeschlossene Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe oder ist bei einer Konzessionspflicht eine Teilnahme an der Unterrichtung nach § 4 Gaststättengesetz erforderlich?
Tipp: Die Handelskammer Hamburg bietet regelmäßig Schulungen nach §4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung an. Melden Sie sich
hier zum nächsten Workshop an.
4. Sind Ihnen die Rechtsvorschriften im Hotel- und Gaststättengewerbe bekannt?
Und kennen Sie auch die weiteren für Sie evtl. relevanten Verordnungen wie zum Beispiel die Notwendigkeit einer
Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz,
HACCP,
Hamburgische Bauordnung, S
tellplatzverpflichtung, Jugendschutzgesetz,
Ladenöffnungszeiten,
Brandschutzvorschriften, Preisauszeichnung. Und haben Sie auch an die
räumlichen Arbeitsschutzanforderungen an gastgewerbliche Betriebe gedacht?
5. Haben Sie einen geeigneten Standort für Ihren Gastronomiebetrieb gefunden?
Der Erfolg in der Hotel- und Gaststättengewerbe hängt maßgeblich vom Standort ab. Mit der Wahl des Standorts steht und fällt Ihr Unternehmenskonzept. Die
Standort-Checkliste hilft Ihnen einen geeigneten Platz auszuwählen.
6. Haben Sie Fragen zum Vertragsrecht, z. B. zum Kaufrecht, Verbraucherschutz oder zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Besteht die Möglichkeit einer
Sondernutzung z.B. für Außengastronomie, Haben Sie sich über die Wettbewerbssituation und auch ggf. über
bauliche Veränderungen vor Ort informiert.
Es empfiehlt sich auch immer, sich über die Eignung der Betriebsräume beim zuständigen Bezirksamt zu informieren. Eine Begehung/Prüfung der Betriebsräume durch die verantwortlichen Mitarbeiter ist möglich. Auch die Prüfung der
Notwendigkeit eines Fettabscheiders (PDF-Datei · 157 KB) ist sinnvoll.
7. Erfolgt die Gründung in Form einer Übernahme oder ist es eine Neugründung?
Sollten Sie einen Betrieb übernehmen wollen, dann ist vor der Übernahme des Restaurants, Cafés, der Herberge oder des Hotels eine eingehende Prüfung notwendig. Unsere
Checkliste für Nachfolger unterstützt Sie dabei, die richtigen Fragen zu stellen.
8. Welche Rechtsform ist für das Unternehmen angedacht?
Haben Sie sich schon Gedanken über die passende Rechtsform gemacht und kennen Sie sich mit der Haftung aus? Im Artikel
"Welche Rechtsform ist die zweckmäßigste?" geben wir Ihnen einen Überblick. Sollten Sie im Ausland gründen, dann finden Sie Informationen zu den Rechtsformen im Dokument
"Internationale Gesellschaftsformen und Ihre Haftung".
9. Wird das Unternehmen mit mehreren Personen gegründet?
Muster-Gesellschaftsverträge stellt Ihnen unserer
Commerzbibliothek gern zur Verfügung.
10. Sind Ihnen die Meldepflichten für die GEMA bekannt?
Jeder Betrieb, der Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, muss eine Lizenz bei der GEMA erwerben. Warum das so ist und welche Musiknutzung Sie als Gewerbetreibender anmelden müssen beantworten wir Ihnen im Artikel
"GEMA". Darüber hinaus geben wir eine kurze Information zur GEZ und VG Media.
11. Ist Ihnen die gesetzliche Unfallversicherung bekannt?
Die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften ist die Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Als Unternehmer sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig. Sind Sie dies im Einzelfall nicht, ist eine freiwillige Versicherung zu empfehlen. Weiterführende Informationen haben wir Ihnen im Dokument
"Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft" zusammengestellt.
12. Steht die Finanzierung oder sind Fremdmittel erforderlich?
Kapitalbedarfsanalyse
Kosten der privaten Lebensführung Kaufpreis Abschlagszahlungen bei Übernahme Renovierung Neuinvestitionen Kaution Erster Warenbestand Gründungskosten Betriebliche Kosten und Eröffnungswerbung
Tipp: Nutzen Sie für Ihre Finanzplanung auch gern unsere
Unternehmenswerkstatt. Den dort verfügbaren, webbasierten Finanzplaner können Sie gut zur Erarbeitung Ihres Zahlenteils nutzen.
Bei einer notwendigen Fremdfinanzierung über 50 T € empfehlen wir unseren Finanzierungssprechtag.
Bei einer notwendigen Fremdfinanzierung über 50 T € empfehlen wir unseren Finanzierungssprechtag.
13. Sind Sie und Ihr Betrieb ausreichend versichert?
Als Gründerin oder Gründer geben Sie durch Ihre Selbstständigkeit die soziale Sicherheit eines Arbeitsverhältnisses auf und nehmen viele Risiken in Kauf. Die ausreichende Absicherung durch Versicherungen gehört daher zu jeder gut durchdachten Gründung. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen im Artikel
"Wie versichere ich mich und meinen Betrieb zusammengestellt?".
14. Kennen Sie sich mit dem Steuerrecht
aus
?
Das Thema Steuern kommt auf alle Selbstständigen zu. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Steuern im Dokument
"Steuern beachten". In aller Regel empfiehlt es sich aber immer, einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen bzw. sich beim zuständigen Finanzamt zu informieren.
15. Stellen Sie bereits in der Existenzgründungsphase Personal ein?
Sie möchten zeitnah qualifiziertes und motiviertes Personal beschäftigen? Im Dokument
"Wichtige Aspekte der Personaleinstellung" erläutern wir Ihnen, worauf Sie bei der Personalbedarfsplanung, der Personalsuche, dem Arbeitsvertrag und den Lohn- und Gehaltskosten achten sollten.
Voraussetzungen für eine Gaststättenkonzession
Wer in seinem Hotel- oder Gastronomiebetrieb Alkohol ausschenken möchte, benötigt hierfür eine Gaststättenkonzession (ausgenommen sind Hotels, bei denen der Alkoholausschank ausschließlich an Hausgäste erfolgt).
Die für den Alkoholausschank erforderliche Genehmigung (Konzession) beantragen Sie bei Ihrem Verbraucherschutzamt. Erst wenn diese Genehmigung und die zusätzlich erforderliche Gewerbeanmeldebescheinigung vorliegen, dürfen Sie mit Ihrer Gewerbetätigkeit beginnen.
Hinweis: Unabhängig von der Gaststättenerlaubnis muss jede Person, die mit Lebensmitteln in Berührung kommt (Unternehmer und Mitarbeiter), an einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) teilnehmen.
Zudem müssen jede Unternehmerin und jeder Unternehmer, die Lebensmittel verarbeitet und in den Verkehr bringt, unabhängig von einer Konzessionspflicht nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) nachweisen, dass über entsprechende Fachkenntnisse verfügt wird. Hierzu bieten wir regelmäßig Workshops an, in denen wir unkompliziert und praxisnah die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften vermitteln.
Um eine Gaststättenerlaubnis zu erhalten, müssen Sie Folgendes nachweisen:
- Ihre persönliche und
- Ihre fachliche Eignung sowie
- bestimmte objektbezogene Voraussetzungen.
Wie weisen Sie die Voraussetzungen nach?
Folgende Bescheinigungen benötigen Sie, um Ihre
persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen:
- einen Auszug aus dem Bundeszentralregister („Polizeiliches Führungszeugnis”), den Sie von Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt erhalten
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, den Ihnen Ihr Verbraucherschutzamt ausstellt
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ihrem Finanzamt. Diese Bescheinigung bestätigt, dass keine Verbindlichkeiten – beispielsweise aus einer früheren selbständigen Tätigkeit - bestehen
- einen Nachweis über die Teilnahme an einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Erstbelehrung führt das Gesundheitsamt oder ein von diesem beauftragter Arzt aus. Die Belehrung darf bei Beginn der Tätigkeit nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Der Nachweis der
fachlichen Eignung erfolgt in der Regel durch die Teilnahme an einer Unterrichtung nach § 4 Gaststättengesetz. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt
„Unterrichtung im Gaststättengewerbe".
Folgende Unterlagen sollten Sie Ihrem Konzessionsantrag beifügen, um die objektbezogenen Voraussetzungen nachzuweisen:
- Ihren Miet-, Pacht- bzw. Kaufvertrag und
- einen Nachweis darüber, dass Ihre Räumlichkeiten für das Hotel- und Gaststättengewerbe geeignet sind (ggf. durch Bauzeichnungen/Grundrisse aller Betriebsräume inkl. Sanitärräume).
Hinweis: Übernehmen Sie einen bestehenden Betrieb, so kann die Behörde Ihnen eine dreimonatige vorläufige Konzession erteilen.
Veranstaltungshinweise
Schulungsverpflichtungen nach der Lebensmittel-Hygiene-Verordnung - Workshop
Anmeldung