Unternehmensgründung und -führung

Internationale Gesellschaftsformen und ihre Haftung

In der Übersicht finden Sie die wichtigsten internationalen Gesellschaftsformen aufglistet nach Ländern. Berücksichtigt sind dabei vor allem die europäischen und anglo-amerikanischen Gesellschaften, die im Handelsverkehr auftreten können. Neben den unterschiedlichen Arten sind auch die jeweiligen Haftungen der betreffenden Gesellschaft kurz dargestellt.
Tipp: Weiterführende Literatur zu den internationalen Gesellschaftsformen kann in der Commerzbibliothek der Handelskammer Hamburg eingesehen und auch ausgeliehen werden.

Belgien

Société en nom collectif (Offene Handelsgesellschaft; [OHG])

Die OHG in Belgien ist eine Personengesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Teilhaber der OHG werden selbst als Kaufleute angesehen.
Haftung: Die Gesellschafter haften neben der Gesellschaft persönlich und unbeschränkt.

Société en commandite simple (Kommanditgesellschaft ; [KG])

Die KG ist nach belgischen Recht ebenfalls eine Personengesellschaft. Sie hat, ähnlich der KG nach deutschen Recht, zwei Arten von Teilhabern: die Komplementäre (commandités), die selbst die Kaufmannseigenschaft besitzen, und die Kommanditisten (commanditaires).
Haftung: Die Komplementäre haften wie die Gesellschafter der OHG unbeschränkt und solidarisch, während die Kommanditisten nur in der Höhe ihrer Einlage haften.

Société anonyme (Aktiengesellschaft; [AG])

Die AG ist eine Form der Kapitalgesellschaften. Bei dieser Gesellschaftsform erbringen die Gesellschafter eine Einlage in bestimmter Höhe. Zur Gründung sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich.
Haftung: Die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlage für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Den Gläubigern gegenüber haftet ansonsten nur die Gesellschaft selbst mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Société privée à responsabilité limitée (Gesellschaft mit beschränkter Haftung ; [GmbH])

Die GmbH ist wie die AG eine Kapitalgesellschaft, bei der eine Haftungsbeschränkung vorgenommen wird. Sie wird durch natürliche Personen verwaltet. Die Hauptversammlung ernennt die Geschäftsführer.
Haftung: Die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlage. Die Geschäftsführer können gegenüber der Gesellschaft und Dritten gesamtschuldnerisch für Schäden haften, die aus der Verletzung eines Gesetzes oder der Gesellschafter entstehen.

Société coopérative (Genossenschaft)

Es gibt in Belgien Genossenschaften mit beschränkter und mit unbeschränkter Haftung, wobei in der Gründungsurkunde bereits angegeben werden muss, welche Form gewählt wird. Die Genossenschaft mit beschränkter Haftung ähnelt dabei der GmbH, allerdings benötigt man drei Gründer. Bei der Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung bedarf es wegen der persönlichen und gesamtschuldnerischen Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Genossenschaft keiner notariellen Beurkundung.
Haftung: Bei der Genossenschaft mit beschränkter Haftung ist die Haftung wie bei der GmbH ausgestaltet. Die Gesellschafter der Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung haften den Gläubigern hingegen persönlich und gesamtschuldnerisch.

Bulgarien

Gragdansko Druzestvo (Zivilrechtliche Gesellschaft; [ZG])

Die ZG stellt die Grundform der Personengesellschaften dar. Es handelt sich um einen vertraglichen Zusammenschluss mehrerer Personen zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks. Der Zweck kann auf die Erzielung von Gewinnen, wirtschaftlichen Vorteilen, Ersparung von Aufwendungen oder Vermeidung von Verlusten gerichtet sein. Sobald die Tätigkeit der ZG jedoch auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist, muss eine der Rechtsformen des HGB, also eine Handelsgesellschaft gegründet werden.
Die ZG ist nicht rechtsfähig. Praktische Bedeutung kommt ihr im Wirtschaftsverkehr vor allem als Projektgesellschaft, Konsortium und Holding zu.
Haftung: Die Gesellschafter einer ZG haften den Gläubigern persönlich unbeschränkt als Gesamtschuldner. Gläubiger haben die Wahl, sich entweder einen solventen Gesellschafter als Schuldner zu wählen und diesen in Anspruch zu nehmen oder aber alle gleichzeitig zu verklagen und dann in ein etwaiges Gesellschaftsvermögen zu vollstrecken. Der in Anspruch genommene Gesellschafter kann der Forderung des Gläubigers persönliche Einwendungen sowie solche der Gesellschaft entgegenhalten.

Sabiratelno Druzestvo (Offene Handelsgesellschaft; [OHG])

Die OHG ist eine Personengesellschaft, die allerdings vom Gesetz weitgehend verselbständig ist. Sie verfügt über juristische Persönlichkeit und unterscheidet sich von der ZG dadurch, dass sie auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Innere Struktur sowie Außenbeziehungen ähneln der deutschen OHG.
Haftung: Die Gesellschafter einer OHG haften persönlich unbeschränkt als Gesamtschuldner. Der Gläubiger hat die Wahl, ob er einen der Gesamtschuldner persönlich oder die Gesellschaft als solche in Anspruch nimmt. In jedem Fall ist aber auch bei einem Titel gegen einen Gesellschafter die Zwangsvollstreckung zunächst in das Gesellschaftsvermögen zu betreiben; erst wenn dieses zur Befriedigung nicht ausreicht, kann auf das Privatvermögen des Gesellschafters zurückgegriffen werden. Dem in Anspruch genommenen Gesellschafter stehen neben persönlichen Einwendungen auch diejenigen der Gesellschaft zu.
Die Haftung beginnt mit Eintritt des Gesellschafters in die Gesellschaft. Ein neuer Gesellschafter haftet daher auch für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten. Ein ausgeschiedener Gesellschafter kann noch bis zu fünf Jahre nach seinem Ausscheiden für Gesellschaftsverbindlichkeiten in Anspruch genommen werden.

Komanditno Druzestvo (Kommanditgesellschaft; [KG])

Wie im deutschen Recht stellt die KG eine Weiterentwicklung der OHG dar, indem eine weitere Gruppe von Gesellschaftern, die beschränkt haftenden Kommanditisten, gebildet wird. Auch die KG ist eine auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtete Handelsgesellschaft mit juristischer Persönlichkeit und weitgehender Autonomie des Gesellschaftsvermögens. Ihre praktische Relevanz in Bulgarien ist gering. Die Gestaltung als GmbH & Co. KG ist zulässig.
Haftung: Hinsichtlich der Haftung des Komplementärs einer KG ergeben sich keine Abweichungen zur OHG.
Die Kommanditisten haften dagegen nur bis zur Höhe ihrer gesellschaftsvertraglich bestimmten Einlage. Dies gilt auch dann, wenn diese nicht vollständig eingebracht ist. Solange die Einlage noch aussteht, haftet der Kommanditist unmittelbar und primär mit seinem Privatvermögen, allerdings nicht unbeschränkt, sondern nur bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage. Ist die Einlage geleistet, ist eine weitergehende persönliche Haftung des Kommanditisten ausgeschlossen.
Vor Eintragung der Gesellschaft haften die Kommanditisten unbeschränkt, wenn die im Namen der Gesellschaft Geschäfte abgeschlossen haben und dabei nicht auf ihre beschränkte Haftung hingewiesen haben.

Druzestvo s Ogranicena Otgovornost (OOD, Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die OOD stellt die am weitesten in Bulgarien verbreitete Gesellschaftsform dar. Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft mit personalistischen Elementen, zugeschnitten auf einen kleinen Gesellschafterkreis. Unternehmensgegenstand und Zweck der Gesellschaft sind frei vereinbar, jedoch auf erlaubte wirtschaftliche Tätigkeiten beschränkt. Innerer Aufbau, Haftungsregeln und Vertretung nach außen entsprechen weitgehend der deutschen GmbH. Die OOD ist die für ausländische Investitionen am ehesten zu empfehlende Rechtsform.
Haftung: Kennzeichen der OOD ist die Beschränkung jeglicher Haftung für Sozialverbindlichkeiten auf das Stammkapital. Die Gesellschafter haften Dritten grundsätzlich nicht, sondern nur der Gesellschaft auf Leistung ihrer Kapitaleinlagen.
Im Außenverhältnis kommt eine Durchbrechung der Haftungsbeschränkung in folgenden Fällen in Betracht:
unerlaubte Handlung, insbesondere vorsätzliche Schädigung durch den Geschäftsführer, kollusives Zusammenwirken der Gesellschafter zwecks Schädigung Dritter, falsche Angaben bei Eintragung der Kapitalherabsetzung

Druzestvo Akzionerno (AD, Aktiengesellschaft)

Die AD ist eine auf die Organisation von Großunternehmen und eine Vielzahl Anteilseigner zugeschnittene Handelsgesellschaft. Ihr Zweck ist lediglich auf den Bereich der Handelsgeschäfte beschränkt, wobei dieser Begriff sehr weit zu verstehen ist. Auch Versicherungstätigkeiten, Bau-, Transport-, Touristik- und andere Dienstleistungsgeschäfte werden erfasst.
Große Bedeutung kommt der AD derzeit noch in Form der Einzel-AD bei der Umwandlung staatlicher und kommunaler Betriebe zu. Fast alle umgewandelten Staatsbetriebe sind in der Rechtsform einer Einzel-AD organisiert.
Haftung: Auch bei der AD haftet allein das Gesellschaftsvermögen für Verbindlichkeiten. Es gelten allerdings auch vereinzelt Sonderregelungen.
Komanditno druzestvo s akctii (Kommanditgesellschaft auf Aktien; [KGaA])
Die KGaA stellt eine weitere Kapitalgesellschaft dar, die eine Mittelstellung zwischen KG und AG einnehmen soll, jedoch deutlicher der AG angenähert ist. Die KGaA kann alle gesetzlich zulässigen Zwecke ausüben, ist jedoch wie alle Handelsgesellschaften auf Handelsgeschäfte im weiten Sinne beschränkt. Ihre Gründung ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Initiative von einem relativ kleinen Gründerkreis ausgeht, der über die Aufnahme einer Vielzahl von Aktionären Kapital beschaffen will.
Haftung: Bei der KGaA haben die Gläubiger das Wahlrecht zwischen dem Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen und der Inanspruchnahme des Komplementärs. Die Aktionäre haften dagegen nicht für Gesellschaftsverbindlichkeiten.

Dänemark

Interessentskab

Diese Gesellschaftsform ist als Rechtsform zwischen der deutschen BGB-Gesellschaft und der OHG anzusiedeln. Definiert wird die Interessenskab als eine Gemeinschaft, in der alle Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und solidarisch für die Schulden der Gesellschaft haften. Nur Unternehmer mit beschränkter Haftung müssen dabei registriert werden.
Haftung: Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt.
Kommanditselskab (Kommanditgesellschaft)
Wie im deutschen Recht ist eine Kommanditselskab eine Gesellschaft, in der ein oder mehrere Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und solidarisch haften (Komplementäre), während die Haftung für einen oder mehre andere Gesellschafter auf die Kapitaleinlage begrenzt ist (Kommanditisten).
Haftung: Die Haftung entspricht der des deutschen Rechts.

Anpartsselskab (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Diese Gesellschaftsform entspricht im Wesentlichen der deutschen GmbH. Die Anpartssaelsskab hat ein Stammkapital und die Organe der Gesellschaft setzen sich aus der Gesellschafterversammlung, dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer zusammen.
Haftung: Grundsätzlich ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen begrenzt. Allerdings besteht die Möglichkeit des Haftungsdurchgriffs auf den Aufsichtrat bzw. Vorstand.

Aktieselskab (Aktiengesellschaft)

Die Aktiengesellschaft gleicht von der Organisation der in Deutschland. Sie wird von mindestens drei Personen gegründet, wobei die Aktien anschließend auf eine Person übertragen werden können. Organe sind ähnlich dem deutschen Recht die Hauptversammlung (Generalforsamling), der Aufsichtsrat (Bestyrelse) und der Vorstand (Direktion).
Haftung: Die Haftung der Aktionäre ist auf das Grundkapital beschränkt. Bei geschäftsmäßig unverantwortlichem Handeln besteht allerdings die Möglichkeit des Haftungsdurchgriffs auf den Aufsichtsrat bzw. Vorstand.

Frankreich

La société civile (CC-Gesellschaft, BGB-Gesellschaft)
Die Gesellschaften des bürgerlichen Rechts haben eine nicht geringe Bedeutung, da sie in den wichtigen Teilgebieten der französischen Wirtschaft vorkommen, wie in der Landwirtschaft, Immobilien- und Bauwesen, sowie im Bereich der freien Berufe. Wie die Handelsgesellschaften sind die société civiles juristische Personen.
Haftung: Die Gründer haften (nicht gesamtschuldnerisch) für die im Namen der Gesellschaft eingegangenen Verbindlichkeiten im Gründungsstadium vor der Eintragung, es sei denn die eingetragene Gesellschaft übernimmt diese Verbindlichkeiten als ihre eigenen.
Jeder Gesellschafter haftet für die Schulden der Gesellschaft unbeschränkt, aber nicht gesamtschuldnerisch, sondern lediglich im Verhältnis seiner Gesellschaftsanteile. Die Gläubiger müssen zuerst gegen die Gesellschaft vorgehen. Sind sie dabei erfolglos, dann können sie auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen. Im Innenverhältnis werden die Gesellschaftsschulden im Verhältnis des Anteils am Gesellschaftsvermögen aufgeteilt. Der Geschäftsführer haftet persönlich der Gesellschaft Dritten gegenüber bei Verletzung der Gesetze oder der Statuten und bei fehlerhafter Geschäftsführung.

La société en nom collectif (S.N.C., Offene Handelsgesellschaft)

Diese Gesellschaft ist der Prototyp der Personengesellschaft. Die personenbezogene S.N.C. bringt persönliche, unbeschränkte und solidarische Haftung aller Gesellschafter mit sich. Die S.N.C. ist Handelsgesellschaft kraft Rechtsform. Die Gesellschafter sind Kaufleute.
Haftung: Jeder Gesellschafter haftet für die Schulden der Gesellschaft gesamtschuldnerisch, unbeschränkt (mit Geschäfts- und Privatvermögen) und unmittelbar. Die Gläubiger brauchen nicht zuerst gegen die Gesellschaft vorzugehen; sie müssen aber die Gesellschaft in Verzug setzen und acht Tage abwarten. Für die Haftung des Geschäftsführers sind die Vorschriften der CC-Gesellschaft anzuwenden.

La société en commandite (S.C.S., Kommanditgesellschaft)

Hier haben die Komplementäre die Stellung von S.N.C.-Gesellschaftern, die Kommantitisten haften nur beschränkt auf die Höhe ihres Anteils und sind keine Kaufleute. Diese Gesellschaftsform ist wenig gebräuchlich in Frankreich.
Haftung: Zur Haftung der Komplementäre siehe das bei der S.N.C. Dargelegte. Die Kommanditisten haften grundsätzlich für die Schulden der Gesellschaft nur bis zur Höhe ihrer Einlagen, aber unbeschränkt und gesamtschuldnerisch, wenn sie sich trotz Verbotes in die Geschäfte der Gesellschaft eingemischt haben.

Société à responsabilité limiteé (S.A.R.L., Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Diese Gesellschaftsform ist zahlenmäßig am häufigsten vertreten. Die S.A.R.L. ist die typische Gesellschaftsform der kleinen Familienunternehmen.
Haftung: Für die Schulden der Gesellschaft haften die Gesellschafter nicht persönlich; sie haften lediglich für eventuelle Verluste, und zwar jeweils im Verhältnis ihrer Anteile.

Société anonyme (S.A., Aktiengesellschaft)

Es gibt erheblich mehr französische S.A. als deutsche AG, da viele französische mittlere Unternehmen als S.A. geführt werden; gleichzeitig ist die S.A. der Gesellschaftstyp der Großindustrie. Deshalb wird unterschieden zwischen einfacher S.A. und Publikumsgesellschaft (S.A., die zur öffentlichen Zeichnung aufrufen).
Für alle S.A. sind zwei Organisationsformen möglich; einmal die klassische Organisation mit Verwaltungsrat, zum anderen die vom deutschen Recht inspirierte neuere Form mit Vorstand und Aufsichtsrat. Die S.A. ist Handelsgesellschaft kraft Rechtsform.
Haftung: Im Gründungsstadium haften die Gründer und die ersten Mitglieder gesamtschuldnerisch gegenüber den Organen der Gesellschaft und Dritten. Vor der Eintragung in das Handelsregister haften die Gesellschafter unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Gründungsstadium.
Die Leitungsorgane haften gegenüber der Gesellschaft oder Dritten bei Verletzung der Gesetze oder der Statuten und bei fehlerhafter Geschäftsführung. Die Gesellschafterhaftung des Aktionärs ist darauf beschränkt, seine Aktien einzuzahlen.

La société en commandite par actions (S.C.A., Kommanditgesellschaft auf Aktien)

Diese Gesellschaftsform ist wenig verbreitet, obwohl sie in letzter Zeit wieder entdeckt wird. Sie bietet eine größere Freiheit als die S.A. bei der Ausgestaltung der Statuten mit Blick auf die Geschäftsführung.
Haftung: Die Haftung entspricht weitgehend der bei der S.A.
La société par actions simplifiée (S.A.S.)
Neben der S.A. und der Kommanditgesellschaft auf Aktien hat der französische Gesetzgeber eine dritte Form der Aktiengesellschaft geschaffen, die eine größere Freiheit in der individuellen Gestaltung der Satzung hat als die S.A. und damit ein flexibleres Instrument der Unternehmenskooperation darstellen soll. Diese Form ist aber wegen der Gründungs- und Kapitalvoraussetzungen lediglich für größere Gesellschaften geeignet. Es ist der S.A.S. verboten, zur öffentlichen Zeichnung aufzurufen.
Haftung: Bei der Haftung sind die Bestimmungen anzuwenden, die für den Verwaltungsrat und den Vorstand der S.A. gelten. Ist der Leiter der S.A.S. eine juristische Person, haften ggf. deren Leiter, als ob sie im eigenen Namen der Gesellschaft handeln würden.

La société en participation (Stille Gesellschaft)

Diese Gesellschaft liegt dann vor, wenn mindestens zwei Personen eine Gesellschaft gründen und diese bewusst nicht im Handelsregister eintragen. Sie sind entweder Gesellschaften des bürgerlichen Rechts oder Handelsgesellschaften. Die société en participation kann als reine Innengesellschaft oder auch als Außengesellschaft organisiert sein.
Haftung: Es wird grundsätzlich nur der Gesellschafter verpflichtet, der ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat. Ausnahmen sind in drei Fällen vorgesehen:
Alle sind als Gesellschafter nach außen vorgetreten.
Der Gesellschafter, der sich in die Geschäftsführung eingemischt hat, ist allein verpflichtet.
Der Gesellschafter, der aus einem Rechtsgeschäft einen Gewinn erzielt hat, ist verpflichtet.
Bei Verletzung der Gesetze oder der Statuten können die Gesellschafter, die einen Schaden erlitten haben, den Geschäftsführer auf Schadensersatz verklagen.

Großbritannien

Partnership

Diese Gesellschaftsform ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die mit Gewinnerzielungsabsicht Geschäfte betreiben wollen. Hierbei ist nicht erforderlich, dass es sich um ein Handelsgewerbe handelt, weshalb die Partnership nicht mit einer OHG gleichgesetzt werden kann. Von einer BGB-Gesellschaft unterscheidet sie sich dadurch, dass die Gesellschafter die Erzielung von Gewinnen bezwecken müssen. Wegen der unbeschränkten und persönlichen Haftung der Gesellschafter beschränkt sich die Bedeutung der Partnership auf Berufszweige, denen das Standesrecht die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkungen untersagt, z.B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer etc.
Haftung: Alle Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Ein Gesellschaftsgläubiger kann entweder alle Gesellschafter gemeinsam oder die Gesellschaft verklagen; im letzten Fall kann er sowohl in das Gesellschaftsvermögen als auch in das Privatvermögen der Gesellschafter vollstrecken.
Im Innenverhältnis ist die Gesellschaft dem Gesellschafter gegenüber, der von einem Dritten in Anspruch genommen worden ist, zum Ersatz verpflichtet, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorschreibt.

Limited Partnership

Die Limited Partnership kommt in Betracht, wenn einzelne Gesellschafter sich lediglich kapitalmäßig an einer Partnership beteiligen, nicht jedoch die volle Haftung für Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernehmen wollen. Die Limited Partnership ist in Großbritannien eine nur selten gewählte Rechtsform.
Haftung: Für die persönlich haftenden Gesellschafter gelten die Ausführungen zur Partnership. Die Haftung der Limited Partner ist auf die von ihnen erbrachte Einlage beschränkt. Die persönliche Haftung lebt wieder auf, soweit die Einlage zurückgezahlt wird. Nimmt der beschränkt haftende Gesellschafter an der Geschäftsführung teil, haftet er für Verbindlichkeiten, die während dieser Tätigkeit entstanden sind, wie ein persönlich haftender Gesellschafter.

Public Company

Die Public Company eignet sich vor allem für Großunternehmen, besonders wenn ihre Anteile an der Börse gehandelt werden sollen. Sie ist wirtschaftlich gesehen die wichtigste Gesellschaftsform in Großbritannien.
Haftung: Für Schulden und Verbindlichkeiten der Public Company haftet grundsätzlich allein das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften selbst dann nicht, wenn sie ihre Einlage noch nicht erbracht haben. Im Fall der Liquidation der Gesellschaft haften die Gesellschafter in Höhe der noch nicht erbrachten Einlage.
In Ausnahmefällen sieht das englische Recht eine Durchgriffshaftung (lifting the veil) vor. Die Gründungsgesellschafter haften für die von ihnen abgeschlossenen Geschäfte persönlich, nicht jedoch als Gesamtschuldner.

Private Company

Die Private Company eignet sich für kleinere Unternehmen mit einem geringen Kapitalbedarf, wenn die Haftung der Gesellschafter beschränkt werden soll. Da sie – im Gegensatz zur deutschen GmbH – kein Mindeststammkapital aufweisen muss und die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Gründung etc. nur gering sind, ist sie die zahlenmäßig am weitesten verbreitete Gesellschaftsform in Großbritannien.
Haftung: Die Haftung der Gesellschafter für Schulden und Verbindlichkeiten der werbenden Gesellschaft ist grundsätzlich ausgeschlossen; es gelten insoweit dieselben Regeln wie für die Public Company.
Im Fall der Liquidation der Private Company haften die Gesellschafter einer
Private Company Limited by Shares in Höhe der noch nicht erbrachten Einlage;
Private Company Limited by Guarantee beschränkt auf den im Memorandum festgesetzten Nachschussbeitrag;
Unlimited Company unbeschränkt.
Für die Haftung der Gründungsgesellschafter gilt grundsätzlich dasselbe wie bei der Public Company. Bei der Einpersonengesellschaft gibt es keine Durchgriffshaftung.

Niederlande

Maatschap (Bürgerliche Gesellschaft)

Die Maatshap entsteht, wenn zwei oder mehrere Personen beschließen, etwas in eine Gesellschaft einzubringen, mit dem Zweck, Vorteile miteinander zu teilen. Viele Anwälte und Zahnärzte arbeiten in einer Maatshap zusammen. In Form der Maatshap kann aber auch eine Handelsgesellschaft geführt werden.
Haftung: Die Gesellschaft hat kein eigenes Vermögen. Die Gesellschafter haften Dritten gegenüber unbeschränkt mit ihrem eigenen Vermögen. Die Gläubiger können aber nicht von einem einzelnen Gesellschafter Erfüllung der Verpflichtungen verlangen. Dafür haben sie sich an alle Gesellschafter zu halten, denn die Gesellschafter sind sämtlich zu einem gleichen Anteil an der Schuld beteiligt.

Vennootschap onder firma (V.O.F., Offene Handelsgesellschaft)

Die V.O.F. ist eine besondere Form der Maatshap. Sie entsteht, wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam unter einem gemeinsamen Namen einen Betrieb führen. Es ist oft schwierig festzustellen, ob eine Gesellschaft eine Maatshap oder eine V.O.F. ist, weil nicht gesetzlich bestimmt ist, wann ein Betrieb vorliegt.
Eine V.O.F. liegt eher dann vor, wenn neben der beruflichen Zusammenarbeit in einer Praxis diese wegen der vielen Personen zusätzlich wie ein Betrieb geführt wird.
Haftung: Die Gesellschaft hat ein eigenes Vermögen und haftet für ihre Schulden. In das Vermögen der Gesellschaft wird somit als erstes vollstreckt. Die einzelnen Gesellschafter können aber auch beansprucht werden. Falls das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, haften die Gesellschafter unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für alle Schulden der Gesellschaft. Für die persönlichen Gläubiger der einzelnen Gesellschafter ist das Gesellschaftsvermögen unerreichbar.

Commanditaire Venootschap (C.V., Kommanditgesellschaft)

Die C.V. stellt eine öffentliche Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Personen dar. Unter den Gesellschaftern wird unterschieden zwischen arbeitenden Gesellschaftern auf der einen Seite und stillen Gesellschaftern oder Geldgebern (Kommanditisten) auf der anderen Seite.
Haftung: Die arbeitenden Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt. Sie sind Gesamtschuldner. Für sie gilt das für die V.O.F. Dargestellte. Die Haftung der Kommanditisten ist, solange sie nicht an den Aktivitäten der Gesellschaft teilnehmen, auf ihre Einlage beschränkt.

Naamloze Venootschap (N.V., Aktiengesellschaft)

Die Form der N.V. wird meistens, aber nicht unbedingt, auf Großunternehmen angewandt. Auch mittelgroße Unternehmen werden als N.V. geführt. Es gibt deshalb mehr holländische N.V. als deutsche AG. Ein großer Vorteil der N.V. im Verhältnis zu anderen Gesellschaften ist, dass die Aktionäre der N.V. die Möglichkeit haben, Namens- und Inhaberaktien zu emittieren.
Haftung: Die Gesellschaft hat ein eigenes Vermögen, welches für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Die Gesellschafter haften nur für die Einzahlung ihrer Einlage. Ihre Haftung übersteigt die Höhe der Einlage nicht. In besonderen Einzelfällen können die Vorstandsmitglieder der N.V. persönlich haften.

Besloten Venootschap met beperkte Aansprakekijkheid (B.V., Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die B.V. ist am meisten vorkommende Gesellschaft in den Niederlanden. Bei der B.V. zeigen sich einerseits Merkmale der N.V. und andererseits Merkmale der Personengesellschaft. Ein Merkmal der Personengesellschaft ist u.a. die Eigenschaft, dass alle Aktien Namensaktien sind, deren Übertragbarkeit beschränkt ist. Die Form der B.V. eignet sich vor allem für kleinere Unternehmen, die von einem geschlossenen Kreis von Personen oder Familien geführt werden. Häufig gehören die Geschäftsanteile einer oder mehrerer B.V. nur einer Person.
Haftung: Für die Haftung gilt das für die N.V. Dargestellte entsprechend.

Coöperatie (Genossenschaft)

Die Coöperatie ist ein Verein, der bei der Gründung als Coöperatie bestimmt ist. Der Zweck der Coöperatie ist von Gesetzes wegen auf das Führen eines Unternehmens beschränkt. Diese Gesellschaftsform wird fast ausschließlich in der Landwirtschaft benutzt.
Haftung: Grundsätzlich haften die Genossen der Coöperatie gegenüber für einen eventuellen Fehlbetrag im Falle der Auflösung, es sei denn, dass die Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist. Wenn die Genossen der Coöperatie gegenüber haften, haften sie alle zu einem gleichen Teil. Gelingt der Rückgriff auf einen der Genossen nicht, dann haften die übrigen Genossen zusammen, auch für den Teil des zahlungsunfähigen Genossen.

Österreich

In Österreich wird wie in Deutschland zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften differenziert. Die bekannten Personengesellschaften sind die BGB-Gesellschaft, die OHG sowie die KG. Als Kapitalgesellschaften sind die AG und die GmbH in den Gesetzen vorgesehen. Wegen der großen Ähnlichkeit zum deutschen Recht sind hierzu allerdings keine besonderen Ausführungen erforderlich.

Portugal

Sociedade em Nome Colectivo (Offene Handelsgesellschaft)

Die offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, wobei die „Person” eine entscheidende Rolle spielt, und der Bestandteil „Vermögen” abgewertet wird. Die Haupteigenschaft ist die unbegrenzte Haftung der Gesellschafter dem Gesellschaftsgläubiger gegenüber. Aus diesem Grund wird diese Gesellschaftsform immer weniger gebräuchlich.
Haftung: Die Gesellschafter haften unbegrenzt und als Gesamtschuldner für die vor ihrem Eintritt in die Gesellschaft aufgenommenen Schulden der Gesellschaft, sofern diese Schulden mit dem Vermögen der Gesellschaft nicht ausgeglichen werden können. Der Gesellschafter, der die Schulden der Gesellschaft bezahlt, hat gegenüber den anderen Gesellschaftern einen Regressanspruch.

Sociedade em comandita (Kommanditgesellschaft)

Bezüglich der Organisation von Kommanditisten und persönlich haftenden Gesellschaftern gelten die gleichen Grundsätze wie im deutschen Recht. Der Beitrag eines persönlich haftenden Gesellschafters kann bei dieser Gesellschaftsform auch in der Leistung von Diensten stehen. Auch in Portugal wird die Differenzierung zwischen der einfachen Kommanditgesellschaft und der Kommanditgesellschaft auch Aktien vorgenommen.
Haftung: Zur Haftung siehe die Ausführungen zur Aktiengesellschaft und zur offenen Handelsgesellschaft.

Sociedade por Quotas (Lda, Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Bei dieser Gesellschaftsform ist das Kapital in Geschäftsanteile aufgeteilt. Die Gesellschafter sind bis zur Höhe der gemäß Gesellschaftsvertrag vereinbarten Anteile gesamtverantwortlich. Diese Gesellschaftsform gestattet die Verbindung weniger Personen mit einem begrenzten Kapitalaufwand und die Beschränkung der Haftung der Gesellschafter auf dieses Kapital. Wegen dieser Eigenschaft der Haftungsbegrenzung, der einfachen Gründung und des einfachen Betriebes ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung die in Portugal meist verbreitetste Gesellschaftsform.
Haftung: Die Gesellschafter haften bis zur Höhe ihrer vereinbarten Anteile am Gesellschaftskapital gesamtschuldnerisch. Neben der Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen kann im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich eine parallele persönliche Haftung in bestimmter Höhe durch einen Gesellschafter vereinbart werden. Die Gesellschafter, Gründergesellschafter, Geschäftsführer, Verwalter oder Direktoren haften solidarisch mit der Gesellschaft für Schäden, die aus Mängeln und Unterlassungen in der Gründungsphase resultieren, soweit diesem Personenkreis ein Verschulden nachzuweisen ist.

Sociedade Anónima (S.A., Aktiengesellschaft)

Die S.A. ist eine Handelsgesellschaft, die dadurch gekennzeichnet wird, dass ihr Kapital in Beteiligungen, den Aktien, aufgeteilt wird. Die Aktien stellen gleichzeitig die Anteile und entsprechenden Ansprüche jedes Teilhabers und die Verantwortung jedes Teilhabers hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Gesellschaft dar. Die S.A. eignet sich für Großunternehmen, insbesondere wenn Anteile an der Börse gehandelt werden sollen.
Haftung: Die Gesellschafter haften nicht für die Gesellschaftsschulden. Das Gesellschaftsvermögen stellt die einzige Sicherheit der Gläubiger dar. Die Verpflichtung eines Aktionärs wird auf den Nennbetrag seiner Aktien begrenzt. Eine Gesellschaft haftet mit ihrem ganzen Vermögen und nicht etwa begrenzt auf die Höhe des Stammkapitals. Dadurch kann der Verlust für die Gesellschafter höher als der Nennbetrag ihrer Aktien ausfallen.

Schweden

Enskild firma (Einzelfirma)

Die Einzelfirma wird in das Handelsregister eingetragen und durch den Inhaber/Einzelkaufmann vertreten.
Haftung: Es besteht eine unbeschränkte persönliche Haftung des Inhabers/Einzelkaufmanns.

Enkelt Bolag (Einfache Gesellschaft)

Die Enkelt Bolag entspricht in etwa der deutschen BGB-Gesellschaft. Sie wird durch sämtliche Gesellschafter vertreten.
Haftung: Die Gesellschafter haften den Gläubigern unbeschränkt und persönlich als Gesamtschuldner.

Handelsbolag (Offene Handelsgesellschaft)

Diese Gesellschaftsform ist ebenfalls ins Handelsregister einzutragen. Die Vertretung erfolgt durch jeden dazu berechtigten Vertreter, soweit nicht der Gesellschaftsvertrag etwas anderes vorschreibt.
Haftung: Neben dem Gesellschaftsvermögen haften die Gesellschafter als Gesamtschuldner persönlich und unbeschränkt.

Kommanditbolag (Kommanditgesellschaft)

Entspricht der Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht. Auch diese Gesellschaft wird in das Handelsregister eingetragen. Die Vertretung erfolgt durch die Komplementäre, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.
Haftung: Die Kommanditisten haften lediglich mit ihren Einlagen, während für die Komplementäre eine unbeschränkte persönliche Haftung besteht.
Aktiebolag (Aktiengesellschaft)
Diese Form der Aktiengesellschaft wird durch den Vorstand (Styrelse) sowie gegebenenfalls durch Geschäftsführer (VD) vertreten. Sie entspricht in etwa der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht.
Haftung: Ab Eintragung in das Handelsregister ist die Haftung beschränkt auf das Gesellschaftskapital. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Aktionäre möglich. Bis zur Eintragung gilt eine unbeschränkte persönliche Haftung der Anmeldenden und der Aktionäre.

GmbH

Die GmbH ist dem schwedischen Gesellschaftsrecht unbekannt. Die einzige Form der Kapitalgesellschaft ist die dargestellte Aktiengesellschaft.

Spanien

Compania Colektiva (Cia., Offene Handelsgesellschaft)

Die Cia. ist in Spanien eine Personengesellschaft, in der sich die Gesellschafter verpflichten, in ihrem eigenen Namen und unter gemeinsamen Zweck an denselben Rechten und Pflichten teilzuhaben. Die Gesellschaft ist nach ihrer wirksamen Gründung juristische Person und somit rechtsfähig.
Haftung: Es besteht eine persönliche, gesamtschuldnerische und unbeschränkte Haftung der Gesellschafter für die Gesellschaftsschulden.

Sociedad commanditaria (Kommanditgesellschaft)

Auch die Kommanditgesellschaft ist nach ihrer Gründung als juristische Person anzusehen und somit rechtsfähig. Diese Gesellschaftsform enthält die Modifikation zum Recht der OHG, die auch dem deutschen Recht bekannt ist.
Haftung: Für die Haftung der Komplementäre sowie der Kommanditisten gelten die aus dem deutschen Recht bekannten Grundsätze.

Sociedad de responsbilidad limitada (S.L., Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die S.L. ist als Kapitalgesellschaft organisiert. Sie hat ein Mindestkapital und als Organe sind die Gesellschafterversammlung und die Gesellschafter im Gesetz vorgesehen, wobei die Gesellschafterversammlung entbehrlich ist, wenn die Zahl der Gesellschafter über 15 liegt und die Satzung dies vorsieht.
Haftung: Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern grundsätzlich nur diese selbst mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Sociedad Limitada Nueva Impresa (SLNE, „einfache spanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung”)

Zum 1. Juni 2003 wurde in Spanien die Rechtsform der Sociedad Limitada Nueva Empresa (SLNE) eingeführt. Durch vereinfachte Gründungsverfahren und Steuererleichterungen sollen Existenzgründungen und der Fortbestand kleinerer und mittlerer Unternehmen gefördert werden. Für die Gründung reicht zukünftig ein einziges Dokument – statt bisher 15 - aus, so dass das neue Unternehmen innerhalb von 48 Stunden tätig werden kann. Der Antrag kann über das Internet abgewickelt werden. Inhalt der Gesetzesänderung ist ein vereinfachtes Buchhaltungssystem; darüber hinaus können Steuerzahlungen während der ersten zwei Geschäftsjahre ausgesetzt werden. Die Gesellschaft kann von maximal fünf Privatpersonen mit einem Stammkapital von 3.012 bis 120.202 Euro gegründet werden.

Sociedad anónima (S.A., Aktiengesellschaft)

Die S.A. ist eine Form der Kapitalgesellschaften, die ein Grundkapital aufweisen muss und bei der von den Gesellschaftern Einlagen erbracht werden müssen. Unabhängig ihres Zwecks hat die S.A. immer handelsrechtlichen Charakter. Die Organe sind die Hauptversammlung (junta general) und die Verwalter (administradores), wobei ab drei Personen ein Verwaltungsrat gegründet wird. Dieser entspricht allerdings nicht dem deutschen Aufsichtsrat, da ihm die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft zusteht.
Haftung: Die Gesellschafter haften nicht persönlich für die Gesellschaftsschulden.

Türkei

Adi Sirket (einfache Gesellschaft, eG)

Die eG stellt die Grundform der Gesellschaft in der Türkei dar. Sie ist eine auf einem Vertrag beruhende Personenvereinigung zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks durch gemeinsame Beiträge. Die eG kann wirtschaftlichen und, im Unterschied zu den Handelsgesellschaften, auch nichtwirtschaftlichen Zwecken dienen. Sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist daher nicht rechtsfähig. Da der Gesellschaftszweck durch das Gesetz nicht begrenzt ist, kann die eG auch ein kaufmännisches Unternehmen betreiben.
Wegen der Einfachheit bei der Gründung und der Elastizität der diese Gesellschaftsform regelnden Bestimmungen ist die eG eine sehr verbreitete Gesellschaftsform mit großer praktischer Bedeutung. Verwendung findet sie insbesondere auch bei der Gründung von Joint ventures und Konsortien und bei anderen Arten von Unternehmenszusammenschlüssen, wie Kartelle und Konzerne.
Haftung: Für die Verbindlichkeiten, die die Gesellschafter gemeinschaftlich oder durch Stellvertreter einem Dritten gegenüber eingegangnen sind, haften sie ihm solidarisch. Da die eG keine juristische Persönlichkeit hat, ist die Haftung nicht nur solidarisch, sondern auch primär. Für die Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen ist ein Titel gegen alle Gesellschafter nötig.

Kollektif Sirket (Kollektivgesellschaft, KollG)

Die KollG ist wie die eG eine Personengesellschaft. Im Gegensatz zur eG ist sie Handelsgesellschaft mit juristischer Persönlichkeit. Ihr Zweck ist auf den Betrieb eines kaufmännischen Unternehmens gerichtet. Die KollG hat eine eigene Firma, unter der sie im Rechtsverkehr auftritt. Die KollG ist in der Türkei nicht mehr so verbreitet wie früher, da in dem letzten Jahren viele KollG in AGs umgewandelt worden sind, um der persönlichen Haftung zu entgehen.
Haftung: Die Gesellschafter der KollG haften den Gläubigern gegenüber persönlich, unbeschränkt, und solidarisch, aber grundsätzlich subsidiär. Für Verpflichtungen der Gesellschaft haftet daher in erster Linie das Gesellschaftsvermögen.

Komandit Sirket (Kommanditgesellschaft, KomG)

Die KomG ist eine Handelsgesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines kaufmännischen Unternehmens gerichtet ist. Sie ist im Grundsatz wie die KollG eine personalistisch strukturierte Gesellschaft, besitzt jedoch auch einige Elemente einer Kapitalgesellschaft, insbesondere die Rechtsstellung der Kommanditisten. Die KomG muss mindestens einen Kommanditisten und einen Komplementär haben.
Haftung: Die Haftung der Kommanditisten ist auf die Höhe der Hafteinlage beschränkt. Allerdings kann ein Kommanditist in Ausnahmefällen auch wie ein Komplementär haften. Die Komplementäre haften persönlich und unbeschränkt. Die Haftung der Komplementäre ist allerdings subsidiär, da in erster Linie die Gesellschaft als juristische Person den Gläubigern haftet.

Anonim Sirket (Aktiengesellschaft, AG)

Die AG ist eine reine Kapitalgesellschaft, die für jeden gesetzlich nicht verbotenen Zweck und Gegenstand gegründet werden kann. Die AG muss nicht notwendigerweise ein kaufmännisches Unternehmen betreiben, doch ist dies in der Praxis der Regelfall. Für bestimmte Gewerbearten ist die AG als zwingende Gesellschaftsform gesetzlich vorgeschrieben. Die AG besitzt eigene juristische Persönlichkeit und hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Als eine Handelsgesellschaft ist sie Kaufmann.
Haftung: Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet die AG allein mit ihrem Vermögen. Die Aktionäre haften nicht den Gesellschaftsgläubigern persönlich. Sie haften nur der Gesellschaft gegenüber, und zwar beschränkt auf den nicht eingezahlten Betrag ihrer Einlage. In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen könne die Mitgliedglieder der Verwaltungsrats bei Pflichtverletzungen als Gesamtschuldner gegenüber der Gesellschaft, den einzelnen Aktionären und den Gesellschaftsgläubigern haften.
Für die im Gründungsstadium entstandenen Verbindlichkeiten haften die Personen unbeschränkt und solidarisch, die im Namen der zu bildenden Gesellschaft gehandelt haben.

Limited Sirket (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH)

Die GmbH ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist eine grundsätzlich kapitalistisch strukturierte Gesellschaft mit gewissen Elementen einer Personengesellschaft (z.B. keine Verbriefung der Gesellschaftsanteile in Form von Aktien, Erschwerung der Übertragbarkeit dieser Anteile). Die GmbH kann wie die AG für jeden gesetzlich nicht verbotenen Zweck und Gegenstand gegründet werden. Im Unterschied zur AG ist die GmbH jedoch keine Publikumsgesellschaft. Die Zahl der Gesellschafter ist vielmehr gesetzlich auf 50 Personen begrenzt.
Haftung: Als juristische Person haftet allein die Gesellschaft für die ihre Schulden mit ihrem Vermögen, nicht dagegen die Gesellschafter. Letztere sind der Gesellschaft gegenüber verantwortlich, die von ihnen übernommene Stammeinlage einzubringen.

Ungarn

közkereseti társaság (Offene Handelsgesellschaft, [OHG])

Die OHG ist eine Personengesellschaft. Mit der Gründung einer OHG übernehmen die Gesellschafter die Verpflichtung, mit unbeschränkter und gesamtschuldnerischer Haftung eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit auszuüben und das hierzu notwendige Vermögen der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Die OHG ist nach ungarischem Recht keine juristische Person. Sie ist allerdings im Gesetz zu einem Rechtssubjekt erklärt, so dass jede Gesellschaft unter ihrer Firma Rechte, insbesondere Eigentum erwerben, Verpflichtungen eingehen, Verträge schließen, klagen und verklagt werden kann.
Haftung: Die Gesellschafter der OHG haften für die Gesellschaftsschulden unbeschränkt und gesamtschuldnerisch, jedoch nur subsidiär. Die Gläubiger müssen daher zunächst bei der Gesellschaft selbst Befriedigung suchen. Nur, wenn das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, können sie die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen in Anspruch nehmen.

betéti társaság (Kommanditgesellschaft, [KG])

Die KG wird auch im ungarischen Gesellschaftsrecht als eine Sonderform der OHG verstanden, die sich durch die besondere Haftungsform einiger ihrer Gesellschafter von der OHG unterscheidet. Auch bei der ungarischen KG gibt es Komplementäre (beltagok) und Kommanditisten (kültagok). Die KG ist beschränkt rechtsfähig.
Haftung: Für die Verbindlichkeiten haftet die KG mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Reicht dieses zur Befriedigung nicht aus, so haften die Gesellschafter subsidiär. Die Komplementäre haften wie die OHG-Gesellschafter. Die Haftung der Kommanditisten ist hingegen auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt.
közös vállalat (Gemeinschaftsunternehmen, [GU])
Das GU ist eine besondere Rechtsform des Zusammenschlusses von Unternehmen. Nach seiner Struktur ist es eine Kapitalgesellschaft, wird aber in der Praxis oft zur Befriedigung sekundärer Bedürfnisse der Gesellschafter gegründet. Typische Beispiele für wirtschaftliche Betätigung sind gemeinsam betriebene Forschungsstätten sowie die Herstellung von Hilfs- und Vorprodukten. Das GU ist juristische Person.
Haftung: Für die Verbindlichkeiten des GU haftet in erster Linie sein Gesellschaftsvermögen. Wenn dies zur Deckung nicht ausreicht, haften die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Einlagen als Bürgen.
korlátolt felelósségú tárrsaság (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, [GmbH])
Die GmbH ist nach deutschem Vorbild eingeführt worden und nach der gesetzlichen Definition eine Wirtschaftsgesellschaft, die mit einem aus im voraus bestimmten Stammeinlagen bestehenden Stammkapital gegründet wird und bei der die Haftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft auf die Erbringung der Stammeinlagen und der sonstigen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Vermögenseinlagen beschränkt ist. Die GmbH ist juristische Person.
Haftung: Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen, nicht hingegen die Gesellschafter.

részvénytársaság (Aktiengesellschaft, [AG])

Die Aktiengesellschaft ist eine Wirtschaftsgesellschaft, die ein in Aktien zerlegten Grundkapital hat, das die Gesellschafter durch die Übernahme von Aktien zu erbringen haben. Die AG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und ein eigenes Gesellschaftsvermögen.
Haftung: Die Aktionäre haften für die Verbindlichkeiten der AG, abgesehen von gesetzlichen Ausnahmeregelungen, nicht. Die Haftung bezieht sich auf das Gesellschaftsvermögen. Bei Pflichtverletzungen ist eine Haftung des Vorstands der AG allerdings gegenüber der Gesellschaft möglich.

egyesülés (Vereinigung)

Die Vereinigung ist eine Kooperationsgesellschaft, die von ihren Mitgliedern zur Förderung und Koordinierung ihrer Wirtschaftstätigkeit sowie zur Vertretung ihrer beruflichen Interessen gegründet wird. Diese Gesellschaftsform weist Ähnlichkeiten zur Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung auf (EWIV). Das wichtigste Merkmal der Vereinigung ist, dass sie nicht gewinnorientiert ist. Die Vereinigung darf auch Dienstleistungs- und Wirtschaftstätigkeiten ausüben., allerdings nur hilfsweise, also zur Unterstützung des eigentlichen Hauptzwecks.
Haftung: Die persönliche Gesellschafterhaftung ist für die Verbindlichkeiten der Vereinigung unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Die Haftung ist allerdings auch hier nur subsidiär, d.h. sie tritt nur ein, wenn die Verbindlichkeiten das Vermögen der Vereinigung übersteigen. Die Gläubiger müssen daher auch hier zunächst bei der Vereinung Befriedigung suchen.

szövetkezet (Genossenschaft)

Die Genossenschaft wird im Gesetz als eine nach dem Prinzip der Freiheit des Zusammenschlusses und der Selbsthilfe gegründete Gemeinschaft beschrieben, welche durch die persönliche Mitwirkung und mit deren Vermögensbeiträgen im Rahmen der demokratischen Selbstverwaltung eine den Interessen der Mitglieder dienende unternehmerische und sonstige Tätigkeit ausübt. Der Gesellschaftszweck darf auch primär in der Gewinnerzielung bestehen. Die praktisch wichtigsten Felder, in denen sich Genossenschaften in Ungarn betätigen sind die Landwirtschaft, der Handel und das Handwerk.
Haftung: Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen, das sich aus dem Anteilscheinkapital, dem Geschäftsanteilkapital sowie den Gewinnrücklagen zusammensetzt.

USA

General Partnership (Offene Handelsgesellschaft)

Bei dieser Gesellschaftsform handelt sich um einen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zum gemeinschaftlichen Betreiben eines dauernden Geschäfts in Gewinnerzielungsabsicht. Da der Geschäftszweck kein Handelsgewerbe zu sein braucht, kann die general partnership nicht vollständig mit der deutschen OHG gleichgesetzt werden. Andererseits unterscheidet sie sich von der deutschen BGB-Gesellschaft durch die vorausgesetzte Gewinnerzielungsabsicht.
Haftung: Für Gesellschaftsschulden haften sämtliche Partner persönlich, primär und unbeschränkt. Für Deliktsschulden besteht eine gesamtschuldnerische Haftung, d.h. der Gläubiger kann wahlweise alle, einzelne oder mehrere Partner in Höhe der gesamten Verbindlichkeit in Anspruch nehmen. Für vertragliche Schulden besteht eine gemeinsame Haftung („jointly”), d.h. jeder Partner schuldet die gesamte Summe nur dann, wenn er mit den übrigen Gesellschaftern im Rechtsstreit unterlegen ist, in welchem die Partner eine notwendige Streitgenossenschaft bilden.

Limited Partnership (Kommanditgesellschaft)

Die limited partnership, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt (general partner) und mindestens einer auf seine Einlage beschränkt (limited partner) haftet, ähnelt stark der deutschen KG. Da Gesellschafter auch eine Kapitalgesellschaft sein kann, kann eine limited partnership im Einzelfall auch wie eine deutsche GmbH & Co. KG konzipiert werden.
Haftung: Für die general partner gelten die Ausführungen zur general partnership. Die limited partner haften allein mit ihrer Einlage. Die persönliche Haftung lebt wieder auf, wenn und soweit die Einlage zurückgewährt wird.

Public Corporation (Aktiengesellschaft)

Die business corporation ist die Grundform der US-amerikanischen Kapitalgesellschaft und tritt in der Form der public corporation (auch public held corporation) und der close corporation (auch closely held corporation) auf. Die public corporation, von der die einzelstaatliche Gesetze als Normalfall ausgehen, ist nach ihrer zivilrechtlichen Definition eine gewerblich tätige juristische Person, die im eigenen Namen Rechte und Pflichten haben und unter eigenem Namen klagen und verklagt werden kann.
Haftung: Die public corporation haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter sind nicht persönlich haftbar. Sie haften nur gegenüber der Gesellschaft für die Differenz zwischen der übernommenen und der erbrachten Kapitaleinlage. In Ausnahmefällen wird eine Durchgriffshaftung auf das Anteileignervermögen (sog. „piercing the corporate veil”) zugelassen. Ebenfalls möglich ist eine Haftung des board of directors gegenüber Dritten.

Close Corporation (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die close corporation ist eine spezielle Ausgestaltung der public corporation. Mangels einer allgemeinverbindlichen rechtlichen Definition wird sie typologisch umschrieben mit Integration von Anteilseigentum und Management und mit den Einzelmerkmalen (1) kleine Anzahl von Anteilseignern, (2) fehlende Marktgängigkeit der Anteile und (3) wesentliche persönliche und sachliche Beteiligung der Anteilseigner an Geschäftsführung und Unternehmensleitung charakterisiert.
Haftung: Die Haftung der close corporation entspricht im Grundsatz der der public corporation.

Limited Liability Company (LLC)

Die LLC steht als hybride Gesellschaftsform in der Mitte zwischen limited partnership und close corporation. Sie ist eine Personenvereinigung zu Gewinnzwecken mit selbständiger Rechtspersönlichkeit, deren sämtliche Mitglieder nur beschränkt haften. Die Gesellschafter sind berechtigt, an der Geschäftsführung teilzunehmen. Verglichen mit dem deutschen Recht, enthält die LLC sowohl Elemente der GmbH als auch der OHG bzw. KG.
Haftung: Es haftet allein das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften lediglich auf Erbringung der zugesagten Einlage. Für grundsätzlich haftungsbegründende Pflichtverletzungen der Manager und Gesellschafter kann nach den meisten Einzelstaatengesetzen im operating agreement bzw. Gesellschaftsvertrag die persönliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt werden.

Limited Liability Partnership (LLP)

Diese Gesellschaftsform funktioniert im weitesten Sine wie eine normale partnership, hat aber den wichtigen Vorteil, einer gewissen Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter (je nach Bundesstaat).
Haftung: Nach den LLP-Gesetzen einiger Bundesstaaten genießen die Partner vollen Schutz gegen Haftung jeglicher Art. Die LLP-Gesetze anderer Bundesstaaten sehen dagegen nur einen Teilschutz für die Gesellschafter einer LLP vor; in diesen Staaten gilt die Haftungsbeschränkung etwa im Hinblick auf Fahrlässigkeit bei der Überwachung von Mitgesellschaftern nicht.