Lebensmittelhygiene

LMHV-Workshop

Workshop zu den Schulungsverpflichtungen nach §4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung
Die Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) vom 8. August 2007, fordert in § 4, dass leichtverderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die aufgrund einer Schulung über die entsprechenden Fachkenntnisse ihrer jeweiligen Tätigkeit verfügen.

Inhalte

Wir helfen Ihnen, die geforderte Schulungsverpflichtung praxisnah in Ihrem Betrieb umzusetzen und bieten Ihnen in diesem Workshop eine unkomplizierte und praxisnahe Möglichkeit dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Also nehmen Sie der Lebensmittelüberwachung die Arbeit ab und werden Sie sicher in folgenden Bereichen:
  • Aktuelle lebensmittelrechtliche Grundlagen
  • Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung
  • Vermeidung von nachteiligen Beeinflussungen der verschiedensten Lebensmittel
  • Eigenkontrollen nach HACCP-Grundsätzen
  • Lebensmittelhygiene, Personalhygiene, Mindestanforderungen an Betriebsräume.
  • Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnungselemente
  • Lagerausstattung und Organisation
  • Krisenmanagement, Havarieplan
  • Abfallmanagement
  • Eingliederung der Schulungsverpflichtungen in die vorhandenen Arbeitsprozesse
Im Anschluss an den Workshop können Sie ohne weitere finanzielle Belastungen die folgenden Schulungen in Ihrem Betrieb selbst durchführen. Sie kennen die aktuellen Rechtslagen genau, wissen, wie Sie mit den verschiedenen Anforderungen umzugehen haben und schützen sich auch dadurch vor eventuellen Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Produkthaftungsgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zudem können Sie Ihre Mitarbeiter noch angemessener qualifizieren und so motiviert in alle Bereiche einbinden.

Termine

Die nächsten Termine: 11. Juni 2024 und 15. August 2024 jeweils von 18 bis 21 Uhr. Melden Sie sich gern an.
Die Anmeldung zur Veranstaltung ist verbindlich, die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Absagen sind nur schriftlich, bis fünf Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn, möglich. Bei einem späteren Rücktritt wird die Teilnahmegebühr in vollem Umfang erhoben.