Genehmigungsverfahren und Gebühren

Sondernutzung von Straßenraum

Die öffentlichen Wege (Wege, Straßen und Plätze) dienen grundsätzlich dem allgemeinen öffentlichen Verkehr (sog. Gemeingebrauch). Dennoch können Sie einen öffentlichen Weg zur Gewerbefläche machen oder dort Veranstaltungen durchführen. Für derartige Sondernutzungen brauchen Sie in der Regel eine Genehmigung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen können. Die Behörde prüft den Vorgang und kann Ihnen eine entsprechende Genehmigung erteilen. Eine Liste der zuständigen Behörden und Links zu den wichtigsten Gesetzen finden Sie am Ende des Dokumentes.

A. Welche Genehmigungen sind erforderlich?

  • Straßen- und wegerechtliche Sondernutzungserlaubnis:
    Gem. § 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG), z.B. für das Aufstellen von Werbeträgern, Tischen, Stühlen, Verkaufsständen, etc. auf öffentlichen Wegen. Die Behörde kann, muss aber keine Erlaubnis erteilen. Da die öffentlichen Wege grundsätzlich für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, steht die Erteilung einer Erlaubnis im Ermessen der Behörde.
  • Straßenverkehrsrechtliche Genehmigung:
    Ausnahmegenehmigung für eine andere Straßennutzung als durch Fahrzeuge (z.B. Straßenfeste, andere Veranstaltungen, etc.) gem. § 46 Abs.1 Nr. 1 StVO (Straßenverkehrsordnung).
  • Sonstige Genehmigungen: Falls nicht vorhanden, brauchen Sie zusätzlich eventuell baurechtliche, gaststättenrechtliche oder gewerberechtliche Genehmigungen (z.B. zum Betreiben eines Verkaufsstandes, Getränkeausschanks etc.) oder eine Erlaubnis für die Benutzung von Tonwiedergabegeräten (z.B. für das Abspielen von Musik etc.).

B. Wie hoch sind die Gebühren?


Für jede Genehmigung erhebt die zuständige Behörde Gebühren. Die Höhe dieser Gebühren ist in Gebührenordnungen geregelt, die aufgrund des Hamburgischen Gebührengesetzes (GebG) erlassen worden sind. Bei der Festsetzung hat die Behörde einen gewissen Spielraum. Jedoch hat sie dabei das Kostendeckungsprinzip und das Äquivalenzprinzip zu beachten. Einerseits soll die Gebühr danach grundsätzlich die Kosten – ganz oder teilweise – decken, die der Verwaltung entstehen; andererseits soll sie so ausgestaltet sein, dass sie eine in etwa angemessene Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Leistung darstellt.
Mit diesen (wichtigsten) Gebühren müssen Sie rechnen:
  • Eine Verwaltungsgebühr für die Amtshandlung der Erteilung der Erlaubnis: In den meisten Fällen liegt die Gebühr zwischen 30 € und 60 €, sie kann in Einzelfällen aber auch deutlich darüber liegen. Rechtsgrundlage dafür ist Anlage 4 der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 GebG.
  • Die Benutzungsgebühr (quasi-"Miete" der öffentlichen Fläche) richtet sich nach den Anlagen 1 und 2 der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen. Die Höhe dieser Gebühr ist abhängig von der Wertstufe, in die eine Straße eingeordnet ist. Die Einteilung in die verschiedenen Wertstufen richtet sich dabei nach der Straßenlage (Auflistung in Anlage 1 der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen).
  • Für unerlaubte Sondernutzungen öffentlicher Wege ist eine erhöhte Benutzungsgebühr für die tatsächliche Inanspruchnahme zu entrichten. Diese beträgt mindestens 100 € (§ 1 Abs. 4 i.V.m. § 5 Abs. 4 Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen). Außerdem stellt eine unerlaubte Sondernutzung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 72 HWG).
Beispielhaft finden Sie nachfolgend einige Arten von Sondernutzungen und die entsprechenden Benutzungsgebühren für die einzelnen Wertstufen.
Wertstufen nach Straßenlage (Anlage 1 der Gebührenordnung)
I II III IV
Benutzung von öffentlichen Flächen für Veranstaltungen (Euro/m² täglich)
0,05 bis 1,70 für alle Wertstufen
Sonstige Verkaufsstände (Euro/m² monatlich)
33,50 bis 45,00
26,00 bis 35,50
19,50 bis 26,50
9,50 bis 12,50
Tische, Stühle und  Sonnenschirme zur Bewirtung (Euro/m² monatlich)
8,00
5,50
5,00
4,00
Fliegende Bauten (z.B. Zelte, Karussels, Schießbuden) (Euro/m² monatlich)
13,00
9,50
7,00
5,00
Alle übrigen Sondernutzungen (Euro/m² monatlich)
0,25 bis 4,50 für alle Wertstufen
Mindestgebühr (Euro)
35,00

Den einzelnen Wertstufen sind beispielsweise zugeordnet:
  • Wertstufe I: Gänsemarkt, Jungfernstieg und Eppendorfer Baum und die meisten Teile der HafenCity
  • Wertstufe II: Osterstraße, Feldstraße
  • Wertstufe III: Alsterkrugchaussee, Ottenser Marktplatz, Hamburger Berg
  • Wertstufe IV: alle nicht in der Anlage 1 enthaltenen (wenig oder nicht allgemein bekannte) Wege, Straßen und Plätze
Innerhalb des gesetzlichen Spielraumes kann die Behörde die genaue Gebühr im Einzelfall nach ihrem Ermessen festsetzen.
Auch gibt es einige Ausnahmetatbestände, für die keinerlei Verwaltungs- und / oder Benutzungsgebühren erhoben werden. So sind beispielsweise Erlaubnisse für öffentliche Volks-, Stadtteil-, Heimat- und Kinderfeste, die nicht gewerblichen Zwecken dienen, gebührenfrei.

C. Antragstellung

Einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Sondernutzung von öffentlichen Wegen können Sie beim zuständigen Bezirksamt stellen.
Diesen können Sie formlos stellen (persönlich, schriftlich, per Fax oder Email); eine entsprechende Vorlage finden Sie hier. Sie können aber auch einen formalen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wege stellen, den Sie unter folgendem Link finden.

D. Welche Behörde ist zuständig?

Genehmigungen erteilen die zuständigen Bezirksämter.
Informationen finden Sie im Internetangebot der Freien und Hansestadt Hamburg im Behördenfinder unter folgendem Link sowie unter der Behörden-Hotline 115.
Bezirk Altona
  • Bezirksamt Altona
    Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
    Jessenstraße 1-3
    22767 Hamburg
    Telefon: 040/428 11-Durchwahl 
    Telefax: 040/482 11-Durchwahl 
  • Dienststelle für langfristige Sondernutzungen wie Warenauslagen, Werbeanlagen, Blumenkübel sowie für nicht kommerzielle Veranstaltungen, Film- und Fotoarbeiten Servicezentrum, Abteilung für Sondernutzungen
    Email: sondernutzung@altona.hamburg.de
    Straßen und Parkanlagen mit den Anfangsbuchstaben
    A-E: Frau Zahorujko, Telefon 040/42811-6234, Telefax 040/42811-6239
    F-I (sowie Infomobile): Frau Lück, Telefon 040/42811-6233, Telefax 040/42811-6239
    J-R: Herr Fenselau, Telefon 040/42811-6246, Telefax 040/42811-6239
    S-Z (sowie Infotische): Frau Fritz, Telefon 040/42811-6237, Telefax 040/42811-6239
    Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 08.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung
  • Hinweise:
    1) Sollten Sie Fragen zu Nutzungsmöglichkeiten in Parkanlagen haben, wenden Sie sich bitte vorab an die Abteilung Stadtgrün unter der Rufnummer 040/42811-6126 oder 040/42811-6124.
    2) Filmaufnahmen während des Marktbetriebes sind beim Verbraucherschutzamt zu beantragen.
  • Dienststelle für Außengastronomie:  
    Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt                                      
    Email: verbraucherschutz@altona.hamburg.de
    Herr Pruns, Telefon 040/42811-6056, Telefax 040/42811-6099     
    Herr Trinks, Telefon 040/42811-6054, Telefax 040/42811-6099
  • Dienststelle für gewerbliche Veranstaltungen:
    Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
    Email: verbraucherschutz@altona.hamburg.de
    Herr
    Neumann, Telefon 040/42811-6073, Telefax 040/42811-6099
    Öffnungszeiten:  Mo. 08.00-16.00 Uhr, Di. 08.00-12.30 Uhr, Do. 08.00-15.30 Uhr
  • Für Sondernutzungen direkt am Strand wenden Sie sich bitte an:
    Hamburg Port Authority
    Neuer Wandrahm 4
    20457 Hamburg
    Telefon: 040/42847-2350
    Email: amufer@hpa.hamburg.de
Bezirk Bergedorf
  • Bezirksamt Bergedorf
    Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
    Kundenservice und Verwaltung
    Wentorfer Straße 38 a
    21029 Hamburg
    Telefon: 040/42891-4000
    Email: kundenservice-wbz@bergedorf.hamburg.de
    Öffnungszeiten: Mo., Di. und Fr. 8.00-12.00 Uhr, Do. 8.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bezirk Eimsbüttel
  • Bezirksamt Eimsbüttel
    Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt – Service –
    Grindelberg 62
    20144 Hamburg
    Telefon: 040/42801-2233
    Telefax: 040/42790-3073
    Email: wbz-service@eimsbuettel.hamburg.de
    Öffnungszeiten: Mo. 8.00-16.00 Uhr, Di. und Fr. 8.00-12.00 Uhr, Do. 8.00-18.00 Uhr
  • Für langfristige Sondernutzungen und Sondernutzungsverträge:
    Fachamt Management des öffentlichen Raumes
    Grindelberg 66
    20144 Hamburg
    Telefon: 040/42801-3511
Bezirk Harburg
  • Bezirksamt Harburg
    Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
    Abteilung Sondernutzungen
    Harburger Rathausforum 2
    21073 Hamburg
    Telefon: 040/42871-2030
    Email: sondernutzungen@harburg.hamburg.de
    Öffnungszeiten: Di. 8.00-16.00 Uhr, Fr. 8.00-13.00 Uhr
Bezirk Hamburg-Mitte
  • Bezirk Hamburg-Mitte
    Fachamt Management des öffentlichen Raumes
    Caffamacherreihe 1-3
    20355 Hamburg
    Veranstaltungsservice (Infostände, Plakatieren, Veranstaltungen, Flohmarkt, Straßenmusik Drehanfragen usw.)
    E-Mail: veranstaltungsservice@hamburg-mitte.hamburg.de
    Ansprechpartner: Frau Carstens: 040-42854-2777, Herr Kawohl 040-42854-3119
    Sondernutzungen (Baustellen, Gerüste, Sommerterrassen usw.)
    E-Mail: sondernutzungen@hamburg-mitte.hamburg.de
    Ansprechpartner:  (noch nicht bekannt)
Bezirk Hamburg-Nord
  • Bezirksamt Hamburg-Nord
    Fachamt Management des öffentlichen Raums
    Kümmellstraße 6
    20249 Hamburg
    Telefon: 040/42804-6057
    Telefax: 040/42804-6071
    Email: sondernutzungen@hamburg-nord.hamburg.de
    Öffnungszeiten: Mo. und Di. 8.00-15.00 Uhr, Do. 8.00-18.00 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr
Bezirk Wandsbek
  • Bezirksamt Wandsbek
    Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
    Sondernutzung und Gewerbeangelegenheiten
    Schloßgarten 9, 22041 Hamburg
    Telefon: 040/42881-4905
    Telefax: 040/42790-5480
    Email: wbz@wandsbek.hamburg.de
E. Rechtsgrundlagen
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen: