• Rabattgesetz
    Wettbewerb fördert das Geschäft, so ein geflügeltes Wort. Es kann nur dann zutreffen, wenn sich die am Wettbewerb beteiligten Händler an die Spielregeln halten. Gefragt ist lauterer Wettbewerb, gegen unlauteren Wettbewerb muss vorgegangen werden. Festgehalten sind die Spielregeln im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

    Die IHK Region Stuttgart überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des UWG. Stellt sie Rechtsverstöße fest, kann sie Abmahnungen aussprechen und auch im Klagewege gegen den Wettbewerbssünder vorgehen.
    Dr.Andreas Kiontke
    Dr. Andreas Kiontke
    • 0711 2005-1288
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    • Fake-Shops im Internet
    • Infoletter Recht
  • Rating
    Bei der Existenzgründung, der Unternehmensnachfolge und in bereits bestehenden Unternehmen ergeben sich immer wieder Fragen der Finanzierung, beispielsweise zu Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung, Kapitalbedarf oder -beschaffung oder Erstellung eines Geschäftsplans.

    Die IHK Region Stuttgart unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung von Bankengesprächen und informiert zu Themen wie Finanzplanung, Controlling, Rating, alternative Finanzierungsformen und öffentliche Förderprogramme und Finanzierungshilfen.
    Gründungsberatung Stuttgart
    • 0711 2005-1676
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    • Finanzierung und Fördermittel
  • Raumordnung
    Mit Bauleitplänen ordnet die Kommune mit verbindlicher Wirkung die städtebauliche Entwicklung auf ihrer Gemarkung. Nur auf bestimmten Flächen dürfen sich Industriebetriebe ansiedeln. Auch Bürohäuser, Einzel- und Großhandelsbetriebe oder Hotels dürfen nur in bestimmten Gebieten errichtet werden.

    Die IHK Region Stuttgart nimmt als Trägerin öffentlicher Belange Stellung zu Flächennutzungs-, Bebauungs- und Regionalplänen und bringt das Interesse der Mitgliedsunternehmen in Fragen der Raumordnung zur Geltung. Sie achtet darauf, dass der Bedarf an Gewerbeflächen aller Art angemessen berücksichtigt wird.
    Holger Triebsch
    Holger Triebsch
    • 0711 2005-1328
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     Frank Ehmann
    Frank Ehmann
    • 07031 6201-8240
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    Michael Kuschmann
    • 0711 39007-8323
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    Sigrid Zimmerling
    Sigrid Zimmerling
    • 07141 122-1000
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    • Stadtentwicklung, Bauleitplanung
  • Räumungsverkäufe
    Wettbewerb fördert das Geschäft, so ein geflügeltes Wort. Es kann nur dann zutreffen, wenn sich die am Wettbewerb beteiligten Händler an die Spielregeln halten. Gefragt ist lauterer Wettbewerb, gegen unlauteren Wettbewerb muss vorgegangen werden. Festgehalten sind die Spielregeln im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

    Die IHK Region Stuttgart überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des UWG. Stellt sie Rechtsverstöße fest, kann sie Abmahnungen aussprechen und auch im Klagewege gegen den Wettbewerbssünder vorgehen.
    Dr.Andreas Kiontke
    Dr. Andreas Kiontke
    • 0711 2005-1288
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    • Fake-Shops im Internet
    • Infoletter Recht
  • REACH-Chemikalienverordnung
    Die EU hat mit der Chemikalienverordnung ein einheitliches System zur Registrierung ("Registration"), Bewertung ("Evaluation") und Zulassung ("Authorisation") von Chemikalien geschaffen - kurz REACH genannt. Die Verordnung schließt nicht nur Chemikalien im landläufigen Sinne, sondern alle Stoffe, Zubereitungen (Farben, Lacke etc.) und Erzeugnisse (Möbel, Fahrzeuge etc.) ein. Betroffen sind neben den Produzenten und Importeuren von Chemikalien auch alle Anwender dieser Stoffe.

    Die IHK Region Stuttgart gibt Hilfestellung in Fragen zu REACH wie: Wer muss registrieren? Wann muss registriert werden? Was bedeutet die Zulassung bzw. Beschränkung von Stoffen?
     Eckhard Zimmermann
    Eckhard Zimmermann
    • 0711 2005-1355
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  • Rechnungslegungsvorschriften
    Als Kaufmann müssen Sie Bücher führen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Sie sind zu einer vorschriftsmäßigen Rechnungslegung verpflichtet.

    Die IHK Region Stuttgart gibt Auskünfte zu den herrschenden Vorschriften und den gesetzlichen Änderungen.
    Sebastian Schieder
    Sebastian Schieder
    • 0711 2005-1266
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    • Bilanzrecht
  • Rechtsausschuss
    Der Rechtsausschuss der IHK Region Stuttgart befasst sich mit unternehmensrelevanten, rechtspolitischen Fragestellungen und unterstützt die IHK bei ihren Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben.

    Er ist einer von insgesamt 17 Ausschüssen der IHK, die Vollversammlung und Geschäftsführung beraten und wichtige Impulse für die IHK-Arbeit geben.
    Dr.Andreas Kiontke
    Dr. Andreas Kiontke
    • 0711 2005-1288
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    • Rechtsausschuss
  • Rechtsform
    GbR, GmbH oder GmbH & Co. KG? Die Auswahl an Gesellschaftsformen ist groß. Sie möchten wissen, welches für Sie die richtige Rechtsform ist, oder wie man zum Beispiel eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründet? Dabei treten auch Fragen der Haftung und der Kapitalausstattung auf. All dies regelt das Gesellschaftsrecht.

    Die IHK Region Stuttgart unterstützt Sie bei der Suche nach der optimalen Rechtsform, berät in Detailfragen und hilft bei Konflikten zwischen Gesellschaftern. Die IHK kann und darf die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. Sie organisiert Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und gibt Infomaterial heraus. Darüber hinaus nimmt sie zu Gesetzesentwürfen Stellung und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.
    Robert Kiesel
    • 0711 2005-1465
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    • Gesellschaftsrecht
    • GmbH und UG – Informationen zur Gründung
    • Gründung einer GbR / eGbR
    • Infoletter Recht
    • Übersicht
  • Rechtspolitik
    Die IHK Region Stuttgart nimmt Einfluss auf die Gestaltung der Rechtspolitik. Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag - Wahrnehmung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft ihres Bezirks - ist die IHK wirtschaftspolitische Interessenvertretung vor Ort. Sie hält Kontakt zu den Kommunen und Kreisen ebenso wie über den Baden-Württembergischen IHK-Tag zur Landesregierung und über den DIHK zur Bundesregierung und zur Europäischen Union.

    Im Rahmen dieser Tätigkeit nimmt die IHK zu Gesetzesentwürfen in vielen Rechtsbereichen Stellung und gibt Anregungen. Dabei hat sie stets das Gesamtinteresse, nicht aber unternehmerische Einzelinteressen im Auge.
    Dr.Andreas Kiontke
    Dr. Andreas Kiontke
    • 0711 2005-1288
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    • Rechtsausschuss
  • Recyclingbörse (Datenbank)
    Wenn Sie verwertbare Abfälle und Produktionsrückstände anbieten oder nachfragen möchten, sind Sie hier richtig. Mit dem überbetrieblichen Vermittlungssystem der IHK können Sie bundes- und europaweit Ihre Reststoffe der Kreislaufwirtschaft zuführen und auf diese Weise Beseitigungskosten senken.

    Die Börse steht in der Rubrik Datenbanken zur Verfügung.
  • Regionalmarketing
    Die Europäische Union soll das Europa der Regionen werden. Die europäische Wirtschaftspolitik wird auf Regionen ausgerichtet sein. Also gilt es, unabhängig von Verwaltungsgrenzen, regionales Marketing zu betreiben und die Region Stuttgart im Standortwettbewerb gut zu positionieren.

    Der Bezirk der IHK Region Stuttgart ist deckungsgleich mit der Region Stuttgart mit den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, dem Rems-Murr-Kreis und dem Stadtkreis Stuttgart. Sie macht sich für die Region und ihre Rolle in Europa stark.
    Marion Oker
    Marion Oker
    • 07031 6201-8220
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    • Standort
    • Veranstaltungsreihe: Start-Up Basics
  • Regionalplanung
    Raumordnung
    Regionalverkehrsplan
  • Regionalverkehrsplan
    Der Schienen- und Straßenbau in der Region bedarf der Planung. Vor Baubeginn muss der Plan festgestellt worden sein.

    Die IHK Region Stuttgart wird im Rahmen der Regionalplanung gehört. Sie gibt eine Stellungnahme zum Regionalverkehrsplan ab und bringt dort die Anforderungen der Wirtschaft an Verkehrsinfrastruktur und -gestaltung ein.
     Jörg Schneider
    Jörg Schneider
    • 0711 2005-1282
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    Tilo Ambacher
    Tilo Ambacher
    • 07031 6201-8224
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    Hubert Greiner
    • 07022 3008-8615
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    Sigrid Zimmerling
    Sigrid Zimmerling
    • 07141 122-1000
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    Weitere Informationen
    • Verkehrspolitische Positionen
  • Registergerichte (gutachtliche Stellungnahmen)
    Ein wichtiges Instrument der Sicherheit im Wirtschaftsverkehr ist das Handelsregister. Unternehmen, die über den so genannten kleingewerblichen Umfang hinausgewachsen sind, aber auch alle Kapitalgesellschaften (zum Beispiel AG, GmbH) sind zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Auch die Eintragung auf Wunsch ist möglich. Der Unternehmensname (die so genannte Firma), der Sitz und die vertretungsberechtigten Personen sind dort ersichtlich.

    Die IHK Region Stuttgart gibt zu den Anträgen auf Eintragung in das Handelsregister gutachtliche Stellungnahmen gegenüber den Registergerichten ab. Sie berät und unterstützt die Unternehmen im Bedarfsfall.
    Robert Kiesel
    • 0711 2005-1465
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     Frank Ehmann
    Frank Ehmann
    • 07031 6201-8240
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    Michael Kuschmann
    • 0711 39007-8323
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     Gernot Imgart
    Gernot Imgart
    • 07161 6715-8411
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    Albrecht Lindenberger
    • 07141 122-1009
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  • Registrierstelle Umweltaudit
    Wer mit dem Umweltaudit (auch Ökoaudit) nachweisen kann, dass er umweltgerecht wirtschaftet, hat einen Wettbewerbsvorteil bei Banken und Auftraggebern. Dazu müssen Unternehmen ein Umweltmanagementsystem einrichten und regelmäßig freiwillige Umweltbetriebsprüfungen durchführen.

    Die IHK Region Stuttgart informiert darüber, was alles für das Umweltaudit gemacht werden muss, nennt Umweltgutachter und kann Fachleute vermitteln, die im Betrieb helfen. Die IHKs führen auch die Einträge in das europäische Standortregister EMAS durch.
    Weitere Informationen
    • EMAS – Umweltmanagementsystem
  • Reisebusunternehmen
    Der Personenverkehr mit Omnibussen sowie Taxis und Mietwagen ist, auch weil er teilweise zum öffentlichen Personennahverkehr gehört, besonderen gesetzlichen Vorschriften unterworfen. Zum einen ist der Marktzugang reglementiert (siehe Personenverkehr (Prüfungen)), zum anderen sind besondere Vorschriften beim Betrieb der Fahrzeuge zu beachten.

    Die IHK setzt sich im verkehrspolitischen Kontext für ausgewogene Rahmenbedingungen für die Unternehmen ein und berät ihre Mitgliedsunternehmen in allen relevanten Bereichen.
     Jörg Schneider
    Jörg Schneider
    • 0711 2005-1282
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    Tilo Ambacher
    Tilo Ambacher
    • 07031 6201-8224
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    Hubert Greiner
    • 07022 3008-8615
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     Reiner Boucsein
    Reiner Boucsein
    • 07141 122-1010
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    Oliver Kettner
    Oliver Kettner
    • 07151 95969-8724
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    Weitere Informationen
    • Personenverkehr
    • Anmerkungen zum fahrpersonalrechtlichen Lückenschluss
    • BMM-Tipps
    • Unternehmer und Verkehrsleiter
  • Reisegewerbe
    Am Sonntag gehen wir auf den Flohmarkt! Darf denn am Sonntag verkauft werden? Was ist zu beachten bei Messen, Ausstellungen, Märkten, Volksfesten, Spezialmärkten und Wanderlagern?

    Messen, Märkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen müssen vom Ordnungsamt der zuständigen Kommune festgesetzt werden. Nur dann sind die Messeteilnehmer von einigen gesetzlichen Beschränkungen des Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeanzeige befreit.

    Die IHK Region Stuttgart fertigt für die zuständige Kommune vor Festsetzung der Veranstaltung eine gutachtliche Stellungnahme an. Darin prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine derartige Veranstaltung erfüllt sind. Wer auf ein Wanderlager durch eine öffentliche Ankündigung hinweist, hat dies zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen.
     Martin Eisenmann
    Martin Eisenmann
    • 07031 6201-8249
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    Michael Kuschmann
    • 0711 39007-8323
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     Gernot Imgart
    Gernot Imgart
    • 07161 6715-8411
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    Albrecht Lindenberger
    • 07141 122-1009
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    Oliver Kettner
    Oliver Kettner
    • 07151 95969-8724
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  • Reisekosten
    Was kann auf einer Dienstreise alles steuerfrei ersetzt werden? Was gilt bei Monteuren, die auf ständig wechselnden Einsatzstellen tätig sind? Und wie sieht dies für Reisen ins Ausland aus?

    Bei diesen und weiteren Fragen des Reisekostenrechts hilft die IHK Region Stuttgart durch Auskünfte und Veranstaltungen ebenso weiter wie bei sonstigen Fragen der lohnsteuerlichen Behandlung von Arbeitgeberzuwendungen. So etwa bei Fragen zur steuerlichen Behandlung der privaten Internet- und Telefonnutzung, von Sach- und Barprämien oder Kindergartenzuschüssen.
    Weitere Informationen
    • Steuerrecht
  • Reiseveranstalter
    Der Dienstleistungssektor ist in weiten Bereichen geprägt durch überdurchschnittliche Wachstumsraten. Diese Entwicklung zu begleiten und die Unternehmen fit zu machen für eine dienstleistungsorientierte Zukunft ist eine wichtige Aufgabe der IHK Region Stuttgart.

    Die IHK unterstützt die Gewerbeansiedlung und die Kooperation von Dienstleistern und fördert das Outsourcing von Dienstleistungen. Um gezielt auf die Herausforderungen und Bedürfnisse einzelner Schlüsselbranchen eingehen zu können, führt die IHK Studien und Befragungen unter Beratungs-, Finanz-, Medien- und IT-Unternehmen sowie Gesundheits- und technischen Dienstleistern durch.

    Für die Ausübung einiger gewerblicher Dienstleistungen verlangt der Gesetzgeber eine staatliche Erlaubnis. Dies gilt unter anderem für Baubetreuer/Bauträger, Bewachungsgewerbe, Gaststättengewerbe, Inkassogeschäfte, Makler, Pfandhäuser, Spielhallen oder für Versteigerer. Will ein Unternehmer eine solche Dienstleistung ausüben gibt die IHK Stellungnahmen ab und bietet - wenn vorausgesetzt - die notwendigen Unterrichtungen an.
     Jürgen Leinwand
    Jürgen Leinwand
    • 0711 2005-1270
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    Marion Oker
    Marion Oker
    • 07031 6201-8220
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     Gernot Imgart
    Gernot Imgart
    • 07161 6715-8411
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    Sigrid Zimmerling
    Sigrid Zimmerling
    • 07141 122-1000
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    Weitere Informationen
    • Bieterdatenbank der IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg
    • Die Sachkunde
    • Dienstleistungen
    • Entsendung im Beförderungsgewerbe
    • Serbien
    • Frankreich
    • Gepr. Fachwirt im E-Commerce
    • Infoletter Recht
    • Italien
    • Jamaika: Öffentliche Ausschreibungen im Fokus
    • Marktpotenziale ausschöpfen
    • Rems-Murr-Kreis: Trübe Stimmung in der Wirtschaft
    • Weltregion Europa
  • Rentabilitätsplanung
    Bei der Existenzgründung, der Unternehmensnachfolge und in bereits bestehenden Unternehmen ergeben sich immer wieder Fragen der Finanzierung, beispielsweise zu Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung, Kapitalbedarf oder -beschaffung oder Erstellung eines Geschäftsplans.

    Die IHK Region Stuttgart unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung von Bankengesprächen und informiert zu Themen wie Finanzplanung, Controlling, Rating, alternative Finanzierungsformen und öffentliche Förderprogramme und Finanzierungshilfen.
    Gründungsberatung Stuttgart
    • 0711 2005-1676
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    Weitere Informationen
    • Finanzierung und Fördermittel
  • Risikomanagement
    Bei der Existenzgründung, der Unternehmensnachfolge und in bereits bestehenden Unternehmen ergeben sich immer wieder Fragen der Finanzierung, beispielsweise zu Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung, Kapitalbedarf oder -beschaffung oder Erstellung eines Geschäftsplans.

    Die IHK Region Stuttgart unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung von Bankengesprächen und informiert zu Themen wie Finanzplanung, Controlling, Rating, alternative Finanzierungsformen und öffentliche Förderprogramme und Finanzierungshilfen.
    Gründungsberatung Stuttgart
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    Weitere Informationen
    • Finanzierung und Fördermittel
  • Risikovorsorge
    Der Schritt in die Selbstständigkeit will gut überlegt sein: Eine sorgfältige Planung und gewissenhafte Vorbereitung der Unternehmensgründung sind unerlässlich, um gleich von Anfang an die richtigen Entscheidungen zu treffen.

    Die IHK Region Stuttgart unterstützt Sie dabei unter anderem durch Informations- und Beratungsangebote, Workshops und Seminare. Erstauskünfte erhalten Sie beim Service Center Existenzgründung unter Telefon 0711 2005-1677.

    Themen sind unter anderem:
    - Persönliche Eignungsvoraussetzungen
    - Geschäftsplan, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung
    - Gewerbeanmeldung und erforderliche Genehmigungen
    - Betriebliche und persönliche Risikovorsorge
    - Markt- und Standortfragen
    - Rechtsform und Firmen-/Unternehmensname
    - Finanzierung, Kapitalbeschaffung, Rating
    - Steuerrecht, Sozialabgaben, Buchführungspflichten
    - Unternehmensnachfolge, -übergabe, Wertermittlung

    Für alle, die eine Dienstleistungstätigkeit aufnehmen wollen, steht die IHK zudem als Einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie zur Verfügung und unterstützt bei den notwendigen Verwaltungsverfahren und Formalitäten.
    Gründungsberatung Stuttgart
    • 0711 2005-1676
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    Alexander Pintaudi
    Alexander Pintaudi
    • 0711 39007-8329
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    Weitere Informationen
    • Herausforderung Unternehmensnachfolge
    • Für Gründer
    • Gründungsfrühstück
    • Der Nachfolgemoderator für die IHK Region Stuttgart
    • Informationen zur Existenzgründung
    • Stuttgarter Nachfolgetag
    • Unternehmensverkauf
    • Webinar: Die Nachfolgebörse nexxt-change
    • Webinar: Nachfolge ist weiblich - Chancen für Frauen
  • Rumänien
    Sie suchen einen Handelspartner in Osteuropa oder in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) oder möchten in Osteuropa oder in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) investieren?

    Die IHK Region Stuttgart bietet aktuelle Informationen über politische, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen in einzelnen Ländern an. Dazu steht ein umfangreiches, zum Teil datenbankgestütztes Länderarchiv mit volkswirtschaftlichen Daten, Branchen- und Marktinformationen zur Verfügung.

    Eine individuelle Beratung beispielsweise über den Markteintritt in bestimmte Länder erhalten Sie über die Länderreferenten der IHK.
    Barbara Effenberger
    • 0711 2005-1407
    • E-Mail schreiben
    • Kontakt speichern
    Weitere Informationen
    • Russland
  • Runder Tisch
    Kleine und mittlere Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten benötigen häufig Unterstützung von außen, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern.

    Als Regionalpartner der KfW steht die IHK Region Stuttgart als Ansprechpartner für die Programme Runder Tisch und Turn-Around-Beratung zur Verfügung. In den ersten zwei Jahren nach Gründung des Unternehmens kann zudem das KfW-Programm Gründercoaching Deutschland in Anspruch genommen werden. Informationen hierzu gibt es ebenfalls bei der IHK.
    Gründungsberatung Stuttgart
    • 0711 2005-1676
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    Weitere Informationen
    • Risikomanagement für Unternehmen
    • Unternehmensführung
    • Nachfolge im Familienunternehmen
    • Notfallplanung - Das Lebenswerk sichern
  • Russland
    Sie suchen einen Handelspartner in Osteuropa oder in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) oder möchten in Osteuropa oder in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) investieren?

    Die IHK Region Stuttgart bietet aktuelle Informationen über politische, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen in einzelnen Ländern an. Dazu steht ein umfangreiches, zum Teil datenbankgestütztes Länderarchiv mit volkswirtschaftlichen Daten, Branchen- und Marktinformationen zur Verfügung.

    Eine individuelle Beratung beispielsweise über den Markteintritt in bestimmte Länder erhalten Sie über die Länderreferenten der IHK.
    Barbara Effenberger
    • 0711 2005-1407
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    • Russland