Verkehrspolitische Positionen
Die Beantwortung der Frage nach den Vorzügen eines Wirtschaftsstandorts hängt wesentlich von seiner Verkehrsanbindung ab. Daher hat sich die IHK Region Stuttgart entschlossen, die verkehrliche Entwicklung der Region Stuttgart aus Sicht der Wirtschaft darzustellen und die Vorstellungen der IHK für die Gestaltung der Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik und im Land Baden-Württemberg zu regional bedeutsamen Verkehrsprojekten zu formulieren.
Da sich die ordnungspolitischen, das heißt auch die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen im Verkehrswesen massiv auf die Wettbewerbsfähigkeit der Verkehrsträger untereinander und auf die Standortgunst von Regionen bis hin zur Belastung der Infrastruktur vor Ort auswirken, war für die Erstellung des verkehrspolitischen Positionen der IHK eine intensive Vorarbeit und Abwägung in den Gremien der IHK erforderlich. Die Positionen wurden deshalb unter Mitarbeit der Mitglieder von Ausschüssen der IHK formuliert und in der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, dem Parlament der Wirtschaft, diskutiert und verabschiedet. Die Positionen sind Teil der wirtschaftspolitischen Positionen der IHK. Die IHK-Position zu Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm finden Sie hier: Wirtschaftspolitische Position zu Stuttgart 21
Mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) hatte die frühere Bundesregierung ihr verkehrspolitisches Leitkonzept für die Erhaltung und den Aus- und Neubau der Fernstraßen, von Bundesschienenwegen und Wasserstraßen verabschiedet. Wiederholt hatte sich der IHK-Verkehrsausschuss im Vorfeld mit dem Maßnahmenkatalog befasst und auch die Bezirkskammern im Rahmen von Veranstaltungen und Gesprächen zu Einzelprojekten wie dem Albaufstieg ihren Beitrag geleistet, um die politischen Vertreter für die Bedeutung des Themas für den Wirtschaftsraum zu sensibilisieren. Der BVWP 2030 bietet die Chance für eine nachhaltige Verbesserung der Infrastruktur in Baden-Württemberg und der Region Stuttgart. Bei den im BVWP 2030 enthaltenen und mit hoher Dringlichkeit (Kategorien „fest disponiert“ und „vordringlicher Bedarf“) zu realisierenden Projekten in der Region Stuttgart besteht in großen Teilen eine Übereinstimmung mit den Projekten, für deren Realisierung sich die IHK-Vollversammlung in den wirtschaftspolitischen Positionen der IHK ausgesprochen hat.
Die aktuelle Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, am bestehenden Bundesverkehrswegeplan und den Verfahren zu seiner Aufstellung und Überprüfung festzuhalten.
Stand: Mai 2025