Nr. 344
IHK Region Stuttgart

Raumordnung, Regionalförderung, Stadtentwicklung

Die IHK Region Stuttgart wirkt als Trägerin öffentlicher Belange in den Planungen der Kommunen, des Verbandes Region Stuttgart und des Landes Baden-Württemberg mit. Gegenüber den Planungsträgern vertritt sie die Interessen der Gesamtwirtschaft und stellt sicher, dass die Bedürfnisse der Mitgliedsunternehmen bei Kommunen, Region und Land gehört werden.
Die größten Auswirkungen auf Betriebe haben häufig die kommunalen Planungen. Hier beziehen wir Stellung und vertreten wirtschaftliche Interessen.
Wir werden insbesondere hier aktiv:
  • Ausweisung neuer Gewerbegebiete
  • Überplanung bestehender Gewerbegebiete mit einer neuen Nutzung
  • Heranrückende Wohnbebauung
  • Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel
  • Beschluss von Satzungen, wie z.B. einer Stellplatzsatzung
  • Aufstellung von Konzepten, wie z.B. Einzelhandelskonzepte
  • Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungen in Gebieten mit Gewerbe oder räumlicher Nähe zu Gewerbe
Darüber hinaus nehmen wir folgende weiteren Aufgaben wahr:
  • Beratung von Unternehmen bei der Standortwahl
  • Mitwirkung bei Standortuntersuchungen und bei Ausweisung neuer Gewerbeflächen
  • Vernetzung mit kommunalen und regionalen Planungsträgern und Mitwirkenden
  • Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsvorhaben

Beteiligung als Trägerin öffentlicher Belange

Das System der Raumplanung in Deutschland gliedert sich in vier Ebenen, die sich in ihren Planungen mit der jeweils höheren und unteren Ebene abstimmen müssen.

Hinweise für Unternehmen

Wenn Sie nicht wissen, wie Ihr Betriebsgrundstück planungsrechtlich eingestuft ist, sollten Sie dies umgehend ermitteln. Die IHK und das Planungsamt Ihrer Gemeinde können Ihnen dabei helfen.

IHK Region Stuttgart

Die IHK ist als Trägerin öffentlicher Belange in Bauleitplanverfahren involviert. Sie gibt eine Stellungnahme zur Vertretung der gesamtwirtschaftlichen Interessen ab. Die aktuellen Verfahren können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.