Nr. 23440
Recht und Steuern

Bilanzrecht

Vermeidung von Ordnungsgeldverfahren

Offenlegungspflichtige Unternehmen haben ihre Jahresabschlüsse, die sich auf den Abschlussstichtag des 31. Dezember 2022 beziehen, bis zum 31. Dezember 2023 offen- bzw. zu hinterlegen.

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