Wichtige Änderungen für Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen Vergütungsstrukturen einrichten und unterhalten, durch die gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gewährleistet wird. Im ersten Schritt müssen Arbeitgeber dafür die Arbeitsaufteilung im Betrieb bewerten, um zu bestimmen, wo gleiche oder gleichwertige Arbeit vorliegt. Im Bewerbungsverfahren müssen Arbeitgeber zukünftig proaktiv das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne für die zu besetzende Stelle bereits in der Stellenausschreibung oder spätestens vor dem ersten Bewerbungsgespräch angeben, um transparente Verhandlungen zu gewährleisten. Je nach Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind Arbeitgeber zur Veröffentlichung umfassender Berichte zum geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle – dem sogenannten Gender Pay Gap – verpflichtet. Unter bestimmten Umständen kann hier noch eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung hinzukommen.
Pflichtverletzungen werden teuer
Wenn der Arbeitgeber Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Entgeltgleichheit verletzt, können Arbeitnehmer vollständigen Schadensersatz oder Entschädigung verlangen. Das bedeutet, dass die Differenz zu dem Entgelt inklusive aller Vergütungsbestandteile vergleichbarer Arbeitnehmer und/oder Entschädigung für entgangene Chancen und immaterielle Schäden bezahlt werden muss. Die Beweislast liegt hier beim Arbeitgeber. Es ist außerdem zu erwarten, dass der deutsche Gesetzgeber neue Bußgeldvorschriften einführen wird.
Jetzt aktiv werden
Die IHK Bodensee-Oberschwaben informiert am 5. Mai von 16 bis 17:30 Uhr in einem Webinar über die Entgelttransparenzrichtlinie.