Sie befinden sich hier
Wer ist ab wann verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen? Dies und mehr erfahren Sie im Seminar.
Die baden-württembergische Finanzverwaltung hat am 4. Juni 2024 einen Katastrophenerlass zu steuerlichen Maßnahmen veröffentlicht.
Im monatlichen Newsletter informiert der DIHK über aktuelle Änderungen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Mittelstand.
Seit dem 1. Januar 2020 ist das Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft. Es ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung zu investieren.
Die elektronische Rechnung wird ab 1. Januar 2025 im zwischenunternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) verpflichtend. Für Rechnungsaussteller gibt es Übergangsregelungen.
Der Bundesrat hat am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz nach Verhandlungen im Vermittlungsausschuss mehrheitlich zugestimmt. Damit kann das stark gekürzte Wachstumspaket in Kürze in Kraft treten.
Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Restaurants- und Verpflegungsdienstleistungen läuft zum 31. Dezember 2023 aus. Für die Silvesternacht gilt nochmal eine Ausnahme.
Der Bundesrat stimmt den Sachbezugswerten für 2024 zu. Die Monatswerte für Verpflegung, Unterkunft und Miete werden zum 1. Januar 2024 erhöht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2024 veröffentlicht.
Infos zur lohnsteuerlichen Behandlung des neu eingeführten 49-Euro-Tickets für Arbeitgeber.
Mit dem Jahreswechsel sind neue steuerliche Regelungen in Kraft getreten. Der nachfolgende Beitrag informiert über wesentliche Änderungen.
Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gewähren.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Energiepreispauschale (EPP).
Seit dem 1. Januar 2022 besteht die Möglichkeit der Freistellungsoption im Steuerabzugsverfahren nach § 50a Einkommensteuergesetz (EStG).
Mit Schreiben vom 9. Juni 2021 ändert die Finanzverwaltung ihre Auffassung zum Leistungsort von Präsenzveranstaltungen. Ausgenommen davon sind Online- Seminare.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung für die Umrüstung von Kassen über Ende September 2020 hinaus abgelehnt. Baden-Württemberg dagegen gibt den Betrieben im Land mehr Zeit.