Steuerrecht

Auslandsreisepauschalen ab 1. Januar 2025

Mit Schreiben vom 2. Dezember 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2025 bekannt gegeben. Durch Hervorhebungen (im Fettdruck) werden Änderungen gegenüber den Pauschalen vom 1. Januar 2024 (BStBl I S. 2076) verdeutlicht.