Steuermeldungen

FAQs Energiepreispauschale

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs zur Energiepreispauschale (EPP) abgestimmt. Es werden Fragen unter anderem zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht beantwortet.
Mit Schreiben vom 01.04.2022 und 31.05.2022 hatte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Fragen zur EPP an das BMF adressiert. Der finale Fragen-Antwort-Katalog liegt nun vor.
Ergänzend hat das Ministerium für Finanzen Baden- Württemberg Informationen zur Auszahlung der EPP veröffentlicht.