Steuermeldungen

Forschungszulagengesetz

Stand: Dezember 2023
Seit dem 1. Januar 2020 haben forschende Unternehmen einen Anspruch auf Forschungszulage in Höhe von 25 Prozent ihrer Personalausgaben für Forschung. Ob Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus all diesen Kategorien sind grundsätzlich förderfähig. Die Regelung sieht dabei keine Einschränkung auf bestimmte Branchen oder Tätigkeiten vor.
Die Förderung ist grundsätzlich auf 500.000 Euro pro Unternehmen und Jahr gedeckelt. Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die maximale jährliche Bemessungsgrundlage für die förderfähige Aufwendungen, die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2026 entstanden sind, von 2 auf 4 Millionen Euro erhöht, sodass sich die Förderung in diesem Zeitraum auf 1 Million Euro erhöht.
Mit dem sog. Wachstumschancengesetz beabsichtigt die Bundesregierung unter anderem eine Ausweitung und Verbesserung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Für forschende Unternehmen könnte sich die Förderung signifikant erhöhen. Das Gesetzgebungsverfahren soll voraussichtlich im ersten Quartal 2024 abgeschlossen werden.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Internetauftritt des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) verwiesen. Dort ist insbesondere ein ausführliches BMF-Schreiben vom 7. Februar 2023 veröffentlicht, das viele Zweifelsfragen beantwortet.
Im Falle der Auftragsforschung wird der Auftraggeber gefördert. Dabei werden die förderfähigen Lohnkosten pauschal mit 60 Prozent der Auftragssumme angesetzt.
Das BMF hat einen Musterstundenzettel zur Arbeitszeit-Dokumentation der mit den jeweiligen Forschungsvorhaben betrauten Personen veröffentlicht.
Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig: 
Bevor also die steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragt werden kann,  prüft die Bescheinigungsstelle, ob das Vorhaben dem Forschungs- und Entwicklungsbegriff des Gesetzes entspricht. Hierüber wird ein Bescheid ausgestellt, an den das Finanzamt gebunden ist.
Informationen zum Antragsverfahren, Handreichungen sowie das offizielle Antragsformular sind auf der Website der BSFZ zu finden. 
Das Verfahren ist näher durch die Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung (FZulBV) geregelt. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage wird betrieben von einem Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. -DLR Projektträger mit den Standorten Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden.