Aktuelles aus der Lohnsteuer

Sachbezugswerte 2025

Stand: Dezember 2024
Der Bundesrat hat am 22. November 2024 der 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zugestimmt. Mit BMF-Schreiben vom 10. Dezember 2024 wurden die neuen Sachbezugswerte veröffentlicht.
Damit wird der Monatswert für Verpflegung ab dem 1. Januar 2025 auf 333 Euro steigen. Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten an Arbeitnehmer sind ab diesem Zeitpunkt für ein Frühstück 2,30 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 4,40 Euro anzusetzen.
Der Monatswert für Unterkunft und Miete beträgt ab dem 1. Januar 2025 282 Euro.
Erstmalige Anwendung der Sachbezüge 2025
Die neuen Sachbezugswerte 2025 können bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2025 angewendet werden.
Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.