BWIHK-Umfrage
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Auswirkungen, Chancen, notwendige Aktivitäten
Auf der Auslandsmesse “Global Connect 2022” informieren wir am 15.11.2022 im Rahmen der Veranstaltung “
Betriebliche Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Was Sie beim Sourcing im Ausland beachten müssen” umfassend zum Thema.
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfordert Anpassungen, beunruhigt die Unternehmen, eröffnet aber auch Chancen. Eine gemeinsam mit dem BWIHK und der Hochschule Albstadt-Sigmaringen durchgeführte Umfrage soll mögliche Herausforderungen in der unternehmerischen Umsetzung abfragen.
Im letzten Jahr wurde das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, besser bekannt als Lieferkettengesetz, beschlossen. Große Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitern werden ab 2023 per Gesetz verpflichtet zu prüfen, inwieweit die Geschäftstätigkeit gegen Aspekte wie Arbeitsschutz, Mindestlohn, Gesundheit, Umweltstandards verstößt. Zukünftig soll der Anwendungsbereich noch verschärft werden: Im Rahmen einer derzeit erarbeiteten EU-Richtline sollen bereits Unternehmen ab 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz in die Pflicht genommen werden, entlang der gesamten Wertschöpfungskette menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu identifizieren. In gewissen Branchen sollen sogar noch niedrigere Schwellenwerte gelten.
Als Stimme der Wirtschaft möchte wir Sie im Prozess der Ausgestaltung und weiteren Anpassung der Vorgaben aktiv mit einbeziehen. In Zusammenarbeit mit der durch Herrn Prof. Dr. Uwe Sachse vertretenen Hochschule Albstadt-Sigmaringen führen die IHK Region Stuttgart und der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) eine
umfassende Umfrage zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch.
Die Umfrage ist
anonym und freiwillig. Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 14 Minuten.
Sie können direkt an der
Umfrage über Microsoft Forms teilnehmen.