Zoll-Portal, EU-Trader-Portal, Newsletter Zoll
1. Deutsches Zoll-Portal
Der deutsche Zoll hat das Bürger- und Geschäftskundenportal zu einem umfassenden Zoll-Portal ausgebaut. Damit werden auch Vorgaben des Online-Zugangsgesetzes umgesetzt.
Aktuell sind bereits eine Vielzahl von Funktionen verfügbar. Dazu gehören:
- Beantragung und Verwaltung der EORI
- Beantragung Verbindlicher Zolltarifauskünfte (vZTA)
- Kfz-Steuer
- Verbrauchsteuern/EMCS: weitere Steuerarten, generell Bewilligungen, Meldungen und Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren
- AEO/Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
- Warenursprung und Präferenzen: Beantragung Ermächtigter Ausführer, REX, buchmäßige Trennung
- Verlagerung der Buchführung
- Stundung, Vollstreckungsaufschub, Erstattung/Erlass aus Billigkeitsgründen
- Antrag auf kostenpflichtige Amtshandlung (u.a. Gestellung außerhalb des Amtsplatzes)
- Bestellung steuerlicher Beauftragter
- Zugang zum EU-Traderportal (u.a. für Bewilligungen, die in mehreren Mitgliedsstaaten gelten und hilfsweise für CBAM)
Sämtliche zollrechtliche Bewilligungen sowie die Teilnahme und Zertifizierung für ATLAS und EMCS können (bald) über das Zoll-Portal beantragt werden.
Zugang: Unternehmenskonto, Elster-Zertifikat und/oder Zoll-Ident-App
Erforderlich ist ein Unternehmenskonto sowie ein Elster-Zertifikat. Je nach Unternehmensgröße benötigen mehrere Mitarbeitende einen Zugang. Es können unterschiedliche Berechtigungen für die einzelnen Mitarbeitenden festgelegt werden. Die Ausstellung und Zuteilung unterschiedlicher Elster-Zertifikate ist relativ aufwändig und unbeliebt. Dieses Problem löst die Zollverwaltung mit der seit Mai 2024 verfügbaren Zoll-Ident-App. Damit benötigt nur noch der Hauptbenutzer im Unternehmen ein Elster-Zertifikat. Für die weiteren Nutzer können individuelle Nutzer-Codes generiert werden, die Nutzer erhalten damit dann einen Zugang zum Zoll-Portal. Die Zoll-Ident-App ist in den jeweiligen App-Stores (App Shop bzw. App Store) enthalten.
Auch die Anmeldung über den Personalausweis ist möglich, dies ist eher für Privatpersonen geeignet. Die bisherige Papier-Antragstellung bleibt möglich, die Abwicklung über das Zoll-Portal dürfte aber im Vergleich deutlich schneller sein.
2. EU-Trader-Portal: Zugriff auf EU-Dienste
Über das EU-Traderportal werden Bewilligungen beantragt, die in mehreren EU-Mitgliedsstaaten gelten. Neben einigen sehr speziellen Bewilligungen ist das insbesondere die Zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr und neu auch für die Einfuhr. Weitere Bewilligungen wie der “zugelassene Aussteller (ACP)” laufen ebenfalls über das Trader-Portal: Diese sind für die vereinfachte Ausstellung von Statusnachweisen von Sendungen in steuerliche Sondergebiete innerhalb der EU erforderlich beispielsweise für die Kanarischen Inseln. Auch der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) läuft über das Berechtigungsmanagement des EU-Traderportals.
In der ATLAS Info 0416/23 werden die Einzelheiten zum EU-Traderportal geschildert. Für den Zugang zum EU-Traderportal ist zunächst ein Zugang zum deutschen Zoll-Portal (Bürger- und Geschäftskundenportal) erforderlich. Dieser erfolgt über die Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement“ im Zoll-Portal (siehe 1.)
3. Newsletter-Angebot des Zolls
Der Zoll bietet auch einen Newsletter-Service für zahlreiche Themengebiete an. Anmeldung und Konfiguration auf der Seite des Zolls.
Wie sind Ihre Erfahrungen mit den Portalen? Schreiben Sie uns: auwi@stuttgart.ihk.de