Zollinformationen

Zoll-Portal, EU-Trader-Portal, Newsletter Zoll

1. Bürger-  und Geschäftskundenportal (deutsches Zoll-Portal)

Das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls wird zu einem umfassenden Zoll-Portal ausgebaut. Damit werden auch Vorgaben des Online-Zugangsgesetzes umgesetzt. 
Bislang waren wesentlichen Funktionen für Unternehmen:
  • Beantragung und Verwaltung der EORI
  • Beantragung Verbindlicher Zolltarifauskünfte (vZTA)
  • Kfz-Steuer
  • Meldeportal Mindestlohn
  • Zoll-Auktion
Aktuell sind bereits eine Vielzahl weiterer Funktionen verfügbar. Dazu gehören:
  • Verbrauchsteuern/EMCS: weitere Steuerarten, generell Bewilligungen, Meldungen und Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren
  • AEO/Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
  • Warenursprung und Präferenzen:  Beantragung Ermächtigter Ausführer, REX, buchmäßige Trennung
  • Verlagerung der Buchführung
  • Stundung, Vollstreckungsaufschub, Erstattung/Erlass aus Billigkeitsgründen
  • Antrag auf kostenpflichtige Amtshandlung (u.a. Gestellung außerhalb des Amtsplatzes)
  • Bestellung steuerlicher Beauftragter
  • Zugang zum EU-Traderportal (für Bewilligungen, die in mehreren Mitgliedsstaaten gelten)
Angekündigt ist die Möglichkeit, sämtliche zollrechtliche Bewilligungen sowie die Teilnahme und Zertifizierung für ATLAS und EMCS über das Bürger- und Geschäftskundenportal (Zoll-Portal) beantragen zu können.
Erforderlich ist ein Konto sowie ein Elster-Zertifikat. Auch die Anmeldung über den Personalausweis ist möglich, dies ist vermutlich eher für Privatpersonen geeignet. Die bisherige Antragstellung bleibt möglich, die Abwicklung über das Zoll-Portal dürfte aber im Vergleich deutlich schneller sein.

2. EU-Trader-Portal: für mitgliedsstaatenübergreifende Bewilligungen

Über das EU-Traderportal werden Bewilligungen beantragt, die in mehreren EU-Mitgliedsstaaten gelten. Neben einigen sehr speziellen Bewilligungen ist das insbesondere die Zentrale Zollabwicklung. Weitere Bewilligungen werden hinzukommen, zunächst die des “zugelassenen Ausstellers (ACP)”: Diese neue Bewilligung dient der künftigen elektronischen Ausstellung von T2L/F-Statusnachweisen. Diese sind für Sendungen in steuerliche Sondergebiete innerhalb der EU erforderlich beispielsweise für die Kanarischen Inseln.
In der ATLAS Info 0416/23 werden die Einzelheiten zum EU-Traderportal geschildert. Für den Zugang zum EU-Traderportal ist zunächst ein Zugang zum deutschen Zoll-Portal (Bürger- und Geschäftskundenportal) erforderlich. Dieser erfolgt über die Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement“ im Zoll-Portal (siehe 1.)

3. Newsletter-Angebot des Zolls

Der Zoll bietet seit kurzem auch einen Newsletter-Service für zahlreiche Themengebiete an. Anmeldung und Konfiguration auf der Seite des Zolls.
Wie sind Ihre Erfahrungen mit den Portalen? Schreiben Sie uns: auwi@stuttgart.ihk.de