EU erhöht Zoll auf Waren mit russischem Ursprung

Mit der Verordnung (EU) 2025/1227 hat die EU zusätzliche Zölle auf Einfuhren von Lebensmitteln und bestimmten landwirtschaftlichen Waren sowie Düngemitteln mit Ursprung in Russland oder Weißrussland beschlossen.

Welche Maßnahmen wurden getroffen?

  • Für bestimmte Lebensmittel und andere landwirtschaftliche Produkte mit Ursprung in Russland oder Belarus wird ab 20. Juli 2025 ein Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent erhoben.
  • Für bestimmte Düngemittel mit Ursprung in Russland oder Belarus wird ein gestaffelter gewichtsbezogener Zusatzzoll erhoben. Die Staffelung erfolgt jahresweise, beginnend mit 40 Euro/Tonne am 1. Juli 2025 bis zu 430 Euro/Tonne ab 1. Juli 2028. Zugleich wurden jährliche Kontingente festgelegt. Werden diese mengenmäßigen Beschränkungen erreicht, greift für alle weiteren Importe im jeweiligen Kalenderjahr der höchste festgelegte Zusatzzoll.

Welche Waren sind betroffen?

Die von den Zusatzzöllen und Kontingenten betroffenen Waren sind in den zwei Anhängen der Verordnung (EU) 2025/1227 aufgelistet:
  • Anhang I (Lebensmittel und andere landwirtschaftliche Produkte aus Kapitel 01 bis 53)
  • Anhang II (mineralische oder chemische Düngemittel aus Kapitel 31)

Anzeige im elektronischen Zolltarif (EZT online)

Der elektronische Zolltarif zeigt die Zusatzzölle an, wenn der maßgebliche Zeitpunkt entsprechend eingestellt ist.