Sanktionsumgehung: ex works und Verantwortung des Ausführers

Die EU-Kommission hat im Zusammenhang mit den von den EU verhängten Sanktionen gegen Russland und Belarus ein Fact Sheet zur Verwendung des Incoterms ex works veröffentlicht.
Die englischsprachige Publikation EU sanctions factsheet “ex works” rule (EXW) erläutert in aller Kürze, was die Incoterms sind, was die Regel ex works besagt und welche Verpflichtungen Ausführern im Zusammenhang mit EU-Sanktionen - unabhängig von der gewählten Lieferbedingung - zukommen.
Die EU-Kommission formuliert als Fazit: die Verwendung der Klausel ex works (EXW) entbindet den Ausführer nicht von seinen in den Embargo-Verordnungen festgeschriebenen Verpflichtungen.