Spenden nach dem Erdbeben

Hilfslieferungen in die Türkei und nach Syrien

Unternehmen, die planen, Hilfstransporte in die vom Erdbeben betroffene Region in der Türkei zu organisieren oder durchzuführen, sollten folgende Hinweise berücksichtigen:

1.  Koordination durch das türkische Generalkonsulat

Grundsätzlich sind Geldspenden bei humanitären Katastrophen am sinnvollsten, da die vor Ort tätigen Hilfsorganisationen am besten abschätzen können, was in welcher Menge benötigt wird. Informationen darüber, welche materielle Hilfe gebraucht wird und wie Unternehmen gezielt helfen können, erteilen das türkische Generalkonsulat und die türkische Botschaft in Berlin. Beide Institutionen bitten um schriftliche Anfragen an konsulat.berlin@mfa.gov.tr bzw. botschaft.berlin@mfa.gov.tr.

2.  CEMT-Genehmigungen

Unternehmen, die auf eigene Rechnung einen Hilfstransport in die Krisenregion organisieren wollen, müssen (auch wenn es sich um Hilfsgüter handelt) das CEMT-Genehmigungsverfahren beachten. Das Kapitel „Türkei“ aus dem „Handbuch des internationalen Güterkraftverkehrs“ des DSLV ist als Anlage beigefügt. CEMT - Genehmigungen für Hilfstransporte in die Türkei sind nach § 2 Abs. 1 GüKKostV kostenfrei. GüKKostV 1998 - Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (gesetze-im-internet.de)
Anträge werden gestellt an:
Regierung der Oberpfalz
Transportausgabestelle
Sachgebiet 23.1
93039 Regensburg
Telefon: +49 94 156801325   
Telefax: +49 94 156801388    
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Regierung Oberpfalz.

3. Versicherung

Es wird empfohlen, mit dem Versicherer oder Versicherungsmakler zu klären, ob für die jeweilige Situation ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

4. Zollrechtliche Formalitäten

Bei der Beförderung von Hilfsgütern in die Türkei sind sowohl für die Ausfuhr aus der EU als auch für die Einfuhr in die Türkei Zollformalitäten zu beachten:

Ausfuhr von Hilfsgütern aus der EU

Über die zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorgaben der EU bei Hilfslieferungen in die Türkei und nach Syrien informiert die deutsche Zollverwaltung in einer Fachmeldung vom 9. Februar 2023.

Einfuhr von Hilfsgütern in die Türkei

Das türkische Zoll- und Handelsministerium hat am 7. Februar 2023 Hinweise zum Import von Hilfsgütern in die Türkei veröffentlicht:
Güter des täglichen Bedarfs und andere Güter, die in die Türkei eingeführt werden, um kostenlos an die durch das Erdbeben geschädigten Personen verteilt zu werden, unterliegen keinen Zöllen und formalen Anmeldungen, wenn die Empfänger öffentliche gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen sind. Hierunter fallen unter anderem:
  • AFAD
  • Ankara Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
  • Şanlıurfa Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
  • Kahramanmaraş Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
  • Adıyaman Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
  • Adana Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
  • Hatay Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
  • Diyarbakır Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
Den türkischen Zollstellen sind die Transportdokumente (falls vorhanden) vorzulegen sowie eine Warenaufstellung wie folgt:
INFORMATIONEN ZUM   
VERKEHRSMITTEL/BEFÖRDERUNG
INFORMATIONEN ÜBER EINGEHENDE LADUNG
Landverkehr: Herkunftsland des LKW,   
Nummernschild;
Seeverkehr: Name des Schiffs und der   
Reederei
Luftverkehr: Flugnummer
Informationen zur Ware:
 
Warenbezeichnung
Menge
Gewicht
Die Informationen wurden zusammengestellt vom DSLV Bundesverband Spedition und Logistik mit Unterstützung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Die Informationen bauen in Teilen auf der Meldung des deutschen Zolls vom 9. Februar 2023 auf, wurden jedoch an vielen Stellen um weitere praktische Tipps ergänzt.