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CSR, CSRD und ihre Bedeutung für kleinere und mittlere Unternehmen

Corporate Social Responsibility, kurz CSR, und die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD: Wie Sie als KMU von den Regularien profitieren
Aktuelles: Der CSR-Preis der Bundesregierung wird 2025 erneut vergeben. Dieses Mal im Fokus: die unternehmerische Verantwortung auch entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette. Die Bewerbungsphase beginnt am 20. August 2024 und endet am 30. September 2024.

CSR und CSRD auf EU- und Bundesebene

Seit April 2017 gilt in Deutschland das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), das auf der EU-Richtlinie zur CSR-Berichtspflicht von 2014 basiert. Betroffene Unternehmen müssen bestimmte Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen. Im Serviceportal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie weitere Informationen zur CSR-Strategie der Bundesregierung, Praxishilfen und Angebote.
Die EU-Kommission hat bereits 2021 eine weitreichende Änderung der nicht finanziellen Berichterstattung (Non-financial Reporting Directive) vorgeschlagen, die im Wesentlichen vorsieht, dass mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden, Berichtsinhalte erweitert und geprüft werden sowie eine Standardisierung und Digitalisierung der Berichterstattung erfolgt.
Ziel der neuen, seit 1. Januar 2024 geltenden CSRD-Richtlinie ist es, öffentlich zugängliche und vergleichbare Informationen über die Risiken und Chancen von Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten zur Verfügung zu stellen, und somit letztlich den Übergang zu einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft im Sinne des Green Deals zu fördern. Die Richtlinie ersetzt die EU-Richtlinie zur CSR-Berichtspflicht von 2014.
Die weitreichenden Änderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung führt dazu, dass weitaus mehr Unternehmen als bislang im Lagebericht über Nachhaltigkeit berichten müssen. Die Anwendung der neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist dabei ebenso wie eine externe Prüfung verpflichtend vorgeschrieben. Mehr Informationen haben wir Ihnen auf der Seite zur CSRD zusammengestellt.
Beide Richtlinien adressierten bisher große und börsennotierte/kapitalmarktorientierte Unternehmen. Als KMU können Sie ab 2026 direkt berichtspflichtig werden oder durch den Trickle-Down-Effekt oder Stakeholder-Erwartungen betroffen sein.
Nutzen Sie den politischen und gesellschaftlichen Aufwind und integrieren Sie noch mehr Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen. Hier finden Sie mehr Informationen zu Nachhaltigkeitsmanagementsystemen.

Mehrwert: Warum Unternehmen sich mit CSR auseinandersetzen sollten

Corporate Social Responsibility ist für viele Unternehmen im Sinne des Leitbildes des Ehrenbaren Kaufmanns gelebte Praxis. CSR als umfassendes Managementkonzept dient dazu, das Nachhaltigkeitsdreieck (Ökonomie, Ökologie, Soziales) in die eigene Unternehmensstrategie zu integrieren und bietet vielfältige Vorteile. Das Nachhaltigkeitsmanagement:
  • bietet Ansatzpunkte für Kostenersparnisse, Produkt- und Prozessoptimierungen und Qualitätssicherung,
  • unterstützt die Legitimation und stellt Vertrauen bei Ihren Geschäftspartnern, Kunden und Mitarbeitern her,
  • bedient die Anforderungen, die Geschäftspartner und Gesetzgeber im In- und Ausland formulieren,
  • unterstützt im Wettbewerb um Fachkräfte,
  • erkennt und reduziert Risiken und
  • kann Innovationen generieren.
Gerade für KMU liegt die Implementierung eines Nachhaltigkeitsmanagements nahe, denn sie nehmen mit ihrem Engagement, der Unternehmensverantwortung im Sinne der Ehrbaren Kaufleute, bereits viele Aspekte von CSR vorweg. Nutzen Sie zum Beispiel die Schritt-für-Schritt-Anleitung der IHK München für die Entwicklung eines eigenen Nachhaltigkeitsmanagements.
CSR sollte mit dem Unternehmenszweck korrespondieren und sich nicht in punktuellem sozialem Engagement erschöpfen. Bleibt Corporate Social Responsibility auf der Ebene einzelner Aktionen stehen, läuft der Unternehmer Gefahr, dass sein Engagement als moderner Ablasshandel oder "Greenwashing" kritisiert wird.
Transparente Kommunikation ist insbesondere für die Unternehmen wichtig, die selbst oder deren Kunden der CSR-Berichterstattungspflicht der Europäischen Union unterliegen oder in den Anwendungskreis des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen. Sie werden aller Wahrscheinlichkeit nach zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen aufgefordert.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der anstehenden Novelle der CSRD-Berichtspflicht (Corporate Sustainability Reporting Directive) seitens der EU.
Lesen Sie hier mehr zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und entdecken Sie Anleitungen, die eigene Lieferkette nachhaltig zu gestalten.

Nachhaltigkeitsmanagement für kleine und mittlere Unternehmen

Immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) führen Maßnahmen zur Verbesserung der eigenen Nachhaltigkeitsleistung ein. Gerade die strenger werdende Gesetzgebung in der EU und in Deutschland machen ein strukturiertes Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen unverzichtbar.
In der Praxis verwenden viele Unternehmen die Begriffe Corporate Social Responsibility, kurz CSR, und Nachhaltigkeit weitgehend synonym. So sprechen manche Unternehmen von Nachhaltigkeitsstrategie und Nachhaltigkeitsbericht, andere von CSR-Strategie und CSR-Bericht. In der Theorie ist CSR als Konzept hingegen enger gefasst als Nachhaltigkeit: CSR bezeichnet den spezifischen Beitrag, den Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung leisten.
Sie wissen noch nicht, ob Ihr Unternehmen bereits verantwortungsvoll handelt und ob es noch Potential gibt? Dann machen Sie jetzt den CSR-Basistest für KMU der IHK München oder den CSR-Self-Check vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Was bedeutet Nachhaltigkeitsmanagement?

Für ein Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmenskontext gibt es nicht die eine Definition. Oft wird die Gesamtheit aller Unternehmensaktivitäten, die mit Nachhaltigkeit in Verbindung stehen, zusammenfassend als Nachhaltigkeitsmanagement bezeichnet.
Zum Aufgabengebiet eines Nachhaltigkeitsmanagements können also sowohl die Erstellung, die Steuerung als auch die Umsetzung von Strategien und Maßnahmen über alle Nachhaltigkeitsthemen und Unternehmensbereiche hinweg gehören.
Häufig steht der Begriff “Nachhaltigkeitsmanagement” für einen bestimmten Personenkreis im Unternehmen, die die Nachhaltigkeitsaktivitäten koordinieren, zum Beispiel der Chief Sustainability Officer, CSR-/Nachhaltigkeitsmanager/in, CSR-/Nachhaltigkeitsbeauftragte oder das Nachhaltigkeitsteam.
Unternehmen können je nach Branche, Größe und Organisationsstruktur ihr Verständnis von Nachhaltigkeit und die damit verbundenen Aufgabenfelder definieren. Hilfreich kann dabei die Unterscheidung der häufig verwendeten drei Nachhaltigkeitsdimensionen Umwelt, Soziales und Governance (auch “ESG” von englisch “Environment”, “Social” und “Governance”) und entsprechende Unterthemen sein, zum Beispiel:

Umwelt

  • Klimaschutz
  • Ressourcenschonung
  • Vermeidung von Umweltverschmutzung
  • Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  • Förderung und Erhalt von Biodiversität

Soziales

  • Faire Entlohnung
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Achtung der Menschenrechte
  • Inklusion und Vielfalt
  • Gleichberechtigung
  • Work-Life-Balance
  • Gesellschaftliches Engagement

Unternehmensführung

  • Vermeidung von Korruption und wettbewerbswidrigen Geschäftspraktiken
  • Transparante und effektive Anreizsysteme für Nachhaltigkeit
  • Verantwortungsvolle Steuermoral
  • Unabhängigkeit von Kontrollorganen
  • Compliance Management
Wenn Sie sich auf mögliche oder konkrete Berichtspflichten vorbereiten wollen, lohnt sich schon jetzt die Orientierung an den Themen und Unterthemen, die über die CSRD vorgeschrieben sind. Hier finden Sie mehr zu den dort festgelegten Sets der Europäischen Berichtsstandards.

Wie können Sie starten?

Welche Normen, Zertifizierungen und Regularien sind für ein Nachhaltigkeitsmanagement relevant?

Die Struktur und Umsetzung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems sollte auf vorhandene Managementsysteme im Unternehmen aufbauen und sich an der kontinuierlichen Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung, nach dem PDCA-Zyklus – Planen-Ausführen-Kontrollieren-Optimieren (Plan-Do-Check-Act) – orientieren.
Bestimmte Unternehmensbereiche oder Nachhaltigkeitsaspekte können unabhängig geprüft und zertifiziert werden:
  • Der ZNU-Standard Nachhaltiger Wirtschaften ist ein zertifizierbares, integriertes Managementsystem vom Zentrum für Nachhaltige Unternehmensführung der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft in der Universität Witten/Herdecke.
  • Das Nachhaltigkeitsmanagementsystem EMASplus erweitert das etablierte Umweltmanagement um soziale und ökonomische Aspekte. Das We Impact System ist eine Weiterentwicklung des Systems EMASplus um die Dimension Nachhaltigkeit und kann zertifiziert werden.
Nachhaltigkeitsaktivitäten können über Berichtsrahmen, wie den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder der Global Reporting Initiative (GRI) offengelegt werden.
Folgende Übersicht bietet eine erste Orientierung zu verbreiteten Konzepten und Systemen für Nachhaltigkeitsmanagement unterschieden in Geltungsbereiche und Themenfokus:
Hier haben wir Ihnen alle wichtigen Gesetze und Regularien zusammengestellt.

Serviceangebote Ihrer IHK für den Deep-Dive

Sie wollen noch tiefer in das Thema Nachhaltigkeit eintauchen? Weiterbildungen, Netzwerke und Plattformen zum Austauschen und Inspirieren-lassen finden Sie auf unserer Service-Seite.

Für den Handeln finden Sie weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit und Verpackung und für die Tourismusbranche Informationen zum Thema Nachhaltigkeit und Energie.
Aktuelles: Der CSR-Preis der Bundesregierung wird 2025 erneut vergeben. Dieses Mal im Fokus: die unternehmerische Verantwortung auch entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette. Die Bewerbungsphase beginnt am 20. August 2024 und endet am 30. September 2024.

FAQ - Häufig gestellt Fragen zum Thema Nachhaltigkeit

Im Folgenden haben wir Ihnen eine Sammlung häufig gestellter Fragen zum Thema Nachhaltigkeit zusammengestellt. Die Antworten sind KI-generiert (Copilot) und von uns redigiert.

Wie implementiere ich das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen?

Um Nachhaltigkeit im Unternehmen zu implementieren, können folgende Schritte hilfreich sein:
  1. Grundsatzerklärung: Formulieren Sie eine Grundsatzerklärung zur Nachhaltigkeitsstrategie.
  2. Nachhaltigkeitsmanagement: Implementieren Sie ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem, das alle relevanten Bereiche abdeckt (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung).
  3. Risikomanagement: Führen Sie eine Risikoanalyse durch, um potenzielle Risiken für Umwelt und Menschenrechte zu identifizieren.
  4. Maßnahmen und Ziele: Setzen Sie konkrete Maßnahmen und Ziele zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung.
  5. Berichterstattung: Erstellen Sie regelmäßige Berichte über Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten und -fortschritte.
  6. Schulungen: Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden in Nachhaltigkeitsthemen. Ihre IHK bietet dazu regelmäßig Angebote vor Ort und digital an.
  7. Stakeholder-Engagement: Binden Sie Ihre Stakeholder in den Prozess ein und kommunizieren Sie transparent über Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen.
Weitere Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Leitfäden haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Muss ich mich als kleines Unternehmen überhaupt mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen?

Ja, auch kleine und mittlere Unternehmen sollten sich mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen. Dies ist nicht nur aufgrund gesetzlicher Anforderungen wichtig, sondern auch, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen, Risiken zu minimieren und das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern zu gewinnen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer CSR-Seite.

Welche Themen sollte ich als kleines oder mittleres Unternehmen aus dem Bereich Nachhaltigkeit auf jeden Fall bearbeiten?

Kleine und mittlere Unternehmen sollten sich auf folgende Nachhaltigkeitsthemen konzentrieren:
  • Umwelt: Klimaschutz, Ressourcenschonung, Vermeidung von Umweltverschmutzung.
  • Soziales: Faire Entlohnung, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Achtung der Menschenrechte.
  • Unternehmensführung: Vermeidung von Korruption, transparente Anreizsysteme, verantwortungsvolle Steuermoral.
Mehr zu den Bereichen finden Sie auf unserer Seite zum Nachhaltigkeitsmanagement.

Was verlangt der Gesetzgeber von mir als Unternehmen zum Thema Nachhaltigkeit, ESG und Lieferketten?

Der Gesetzgeber verlangt von Unternehmen:
  • ESG: Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
  • Lieferkettengesetz: Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, einschließlich Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie Berichterstattung. Finden Sie hier mehr Informationen, inwiefern Sie vom Europäischen und Deutschen Lieferkettengesetz betroffen sind.
Weitere relevante Gesetze und Regularien finden Sie in dieser Übersicht.

Welche Berichtspflichten habe ich nach der CSRD?

Unternehmen müssen nach der CSRD über ihre Nachhaltigkeitsstrategie, Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte berichten. Dies umfasst allgemeine Angaben, themenspezifische Standards und sektorspezifische Standards.

Wer kontrolliert meinen Nachhaltigkeitsbericht? Kann mein Bericht relevant für die Finanzierung meines Betriebes sein?

Die Berichte nach CSRD werden von Wirtschaftsprüfern geprüft. Ein gut erstellter Nachhaltigkeitsbericht kann die Finanzierung Ihres Betriebes positiv beeinflussen, da Banken und Investoren zunehmend Nachhaltigkeitskriterien und ESG-Scores in ihre Entscheidungen einbeziehen. Einen Überblick über weitere Berichtsstandards finden Sie hier.

Was ist die Doppelte Wesentlichkeit oder Materialität?

Die Doppelte Wesentlichkeit bezieht sich auf die Identifikation von Nachhaltigkeitsthemen, die sowohl finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen haben (finanzielle Wesentlichkeit) als auch Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft (Impact-Wesentlichkeit). Wie Sie bei einer Wesentlichkeitsanalyse vorgehen, finden Sie unter dem Stichwort CSRD.

Welche Berichtsstandards für den Nachhaltigkeitsbericht gibt es?

Relevante Berichtsstandards sind:
  • Global Reporting Initiative (GRI)
  • European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
  • ZNU-Standard Nachhaltiger Wirtschaften

Welche Software-Lösungen und Tools unterstützen mich beim Nachhaltigkeitsmanagement?

Es gibt verschiedene Softwarelösungen und Tools, die beim Nachhaltigkeitsmanagement unterstützen, wie z.B.:
  • EcoVadis
  • openESG
  • CSR Risiko-Check

Wer ist vom nationalen Lieferkettengesetz betroffen?

Das Deutsche Lieferkettengesetz betrifft Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Indirekt können auch kleinere Unternehmen betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferkette eines größeren Unternehmens sind.

Ich habe einen umfangreichen Fragebogen einer meiner größten Kunden zu meiner Verantwortung im Bereich Menschenrechte erhalten und weiß gar nicht, was ich da eintragen soll.

Sie sollten eine Risikoanalyse durchführen und dokumentieren, welche Maßnahmen Sie zur Einhaltung der Menschenrechte in Ihrer Lieferkette ergriffen haben. Dazu gehören Grundsatzerklärungen, Präventionsmaßnahmen und Abhilfemaßnahmen.

Was ist eine Grundsatzerklärung?

Eine Grundsatzerklärung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein Dokument, in dem die Geschäftsleitung die Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards festhält und die Strategie zur Umsetzung dieser Verpflichtungen darlegt.

EUDR – Wer ist betroffen?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) betrifft Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse in die EU ein- oder ausführen, die nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen dürfen.

Mein größter Kunde will, dass ich mich bei EcoVadis zertifizieren lassen? Was bedeutet das?

EcoVadis ist eine unabhängige Plattform, die Unternehmen auf ihre gesellschaftliche Verantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR) und Nachhaltigkeitsleistung bewertet. Das Bewertungssystem von EcoVadis deckt eine breite Palette von Themen ab, darunter Umweltschutz, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung. Unternehmen nutzen diese Bewertungen, um die Nachhaltigkeitsleistung ihrer Lieferketten zu verbessern und Risiken zu minimieren. EcoVadis bietet eine objektive und transparente Methode zur Bewertung und ermöglicht Unternehmen, ihre CSR-Praktiken zu vergleichen und zu verbessern.

Welche Unternehmen sind von CBAM betroffen?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betrifft Unternehmen, die bestimmte CO2-intensive Produkte in die EU importieren.

CBAM: Wo muss ich mich registrieren?

Unternehmen müssen sich bei der zuständigen nationalen Behörde registrieren, um am CBAM teilzunehmen.

Umsetzungshilfen und Leitfäden

Wir haben Anleitungen und Leitfäden für die betriebliche Praxis zusammengestellt, um Sie bei der Implementierung von Nachhaltigkeit im Unternehmen zu unterstützen.

Wie Sie die Sustainable Development Goals (SDGs) für sich nutzen können

Die Borschüre Die Sustainable Development Goals für und durch KMU von RENN.nord ermöglicht, die eigenen Unternehmensaktivitäten und deren Bezüge zu und Auswirkungen auf die UN-Nachhaltigkeitsziele und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie herzustellen.
Das Handout SUSTAINABLE DEVELOPMENT GOALS PRAXISNAH UMSETZEN von Unternehmensgrün e.V. erläutert praxisnahe Umsetzungsstrategien und stellt gute Beispiele vor.
Der SDG-Wegweiser für kleine und mittlere Unternehmen von BIHK und LfU unterstützt, die Nachhaltigkeitsziele in der betrieblichen Praxis zu implementieren. Der Leitfaden bietet pragmatische Hilfestellungen, Praxisbeispiele und Arbeitsmaterialien für einen effizienten und wirkungsvollen Umgang mit den SDGs.
Eine praktische Anleitung für Unternehmen bietet der SDG-Kompass, der von der GRI, dem UN Global Compact und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelt wurde. Er erläutert, wie die SDGs sich auf Ihr Unternehmen auswirken und bietet Werkzeuge und Informationen, um Nachhaltigkeit in Ihrer Geschäftsstrategie zu verankern.
Der Leitfaden Geschäftsoptionen mit dem Green Deal der IHK Darmstadt gibt Anregungen, wie man die SDGs nutzt, um sich neue Geschäftsfelder zu erschließen. Dazu arbeitet er die 17 SDGs ab und gibt Hinweise, wo Potenziale für Geschäftsentwicklungen liegen.

Wie Sie ein Nachhaltigkeitsmanagement implementieren

Für den schnellen Überblick haben wir Ihnen Checklisten und Leitfäden zusammengestellt. Lesen Sie hier mehr zum Thema Nachhaltigkeitsmanagement.
Sie kennen weitere hilfreiche Tools? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit Ihrer IHK auf. Wir freuen uns auf Ihre Tipps!

Checklisten

Die Checkliste Nachhaltigkeitsmanagement der IHK München bietet einen ersten Überblick über den Handlungsbedarf Ihres Unternehmens in Sachen Nachhaltigkeit.
Nutzen Sie die Nachhaltigkeitsanalysen der Fachgruppe “Intelligente Geschäftsprozesse“ des Mittelstand-Digital Zentrums Schleswig-Holstein für Verwaltung, Dienstleitung und Produktion, um einen Überblick zu Ihren Aktivitäten zu erhalten.
Die Checkliste des Deutschen Nachhaltigkeitskodex ist ein umfangreiches Tool, das ein strukturiertes Vorgehen zur Identifizierung und Bewertung relevanter Nachhaltigkeitsthemen bietet.
Checkliste zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Unternehmen vom ifaa- Institut für angewandte Arbeitswissenschaften unterstützt bei der Analyse des Status-quo und dem Heben von Potentialen.

Leitfäden und Tools

Der CSR-Praxisleitfaden für KMU Unternehmenserfolg durch wertebasierte Unternehmensführung führt Sie durch sieben Schritten, um Ihr Unternehmen nachhaltig auszurichten. Er wurde von den bayerischen IHKs und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales entwickelt.
Die bayerischen IHKs bieten Ihnen hilfreiche Informationen und umfangreiche Arbeitsmaterialien zum Download sowie das Tool Nachhaltigkeitsmanagement für KMU an, die Sie in Ihrem Arbeitsalltag unterstützen. Das Tool beleuchtet u.a. ausführlich die Themen "Vom Umwelt- zum Nachhaltigkeitsmanagement" "Stakeholdermanagement" und "Nachhaltige Lieferkette" und die "Sustainable Development Goals" der Vereinten Nationen im Unternehmenskontext.
Leitfaden zur Implementierung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems der IHK Essen: Nachhaltigkeitsmanagement-System (NHMS) aufbauen und implementieren - IHK zu Essen
Kleiner Leitfaden für Nachhaltigkeitsmanagement für KMU der IHK Ruhr: Schaffen Sie Mehrwert für sich uns andere

Tools zur Entwicklung eines nachhaltigen Geschäftsmodells

Empfehlungen für relevante Maßnahmen zur nachhaltigen Strukturierung und Organisation des Unternehmens bietet das Leitfaden Governance-Leitlinien für Nachhaltigkeit von Mittelstandsunternehmen vom Corporate Governance Institute an der Frankfurt School of Finance & Management
Die BIEC-Toolbox für nachhaltige und digitale Geschäftsmodellinnovationen: Digitale Toolbox zur Entwicklung nachhaltiger und innovativer Geschäftsmodelle vom Business Innovation Engineering Centers (BIEC) am Fraunhofer IAO, zusammen mit dem Fraunhofer-Startup TecIntelli GmbH
Das Ecogood Business Canvas (EBC) mit Impact-Fokus von der Gemeinwohl-Ökonomie
Werkzeugkoffer Unternehmenskultur vom Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur
Leitfaden zur Nachhaltigkeitsbewertung von Start-ups. Ein Praxistool für Gründerteams, Investoren und Fördermittelgeber vom Borderstep Institut für Innovation und Nachhaltigkeit informiert in einem Leitfaden über die Nachhaltigkeitsbewertung von Start-ups und betrachtet die vier Themenbereiche Unternehmenskontext, Gründerteam, Unternehmenskonzept und Produkte und Dienstleistungen.

Berichtsstandards

Berichtsstandards definieren einen Rahmen, der die Vergleichbarkeit von Unternehmen ermöglicht. Hier erfahren Sie mehr über relevante Berichtsstandards wie Global Reporting Initiative (GRI), European Sustainability Reporting Standards (ESRS), Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK), dem Standard des Zentrums für nachhaltige Unternehmensführung (ZNU), und dem im Entwurf befindlichen Voluntary Sustainability Reporting Standard für KMU (VSME)

Global Reporting Initiative (GRI)

Die GRI ist eine gemeinnützige Stiftung, die einen Berichtsstandard entwickelt hat. Dieser ist sehr umfangreich wird kontinuierlich weiterentwickelt und ist weltweit anerkannt. Ziel ist die vergleichbare, standardisierte Darstellung der Bereiche Ökologie, Ökonomie und Soziales. Die GRI arbeitet global unter aktiver Beteiligung von Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Gesellschaft.
Inhalt
Freiwilliger Bericht zu unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistung
Ergebnis
Sehr umfangreicher standardisierter Bericht
Zielgruppe
Großunternehmen, KMU, Regierungen, Nichtregierungsorganisationen
Zielbranche
Übergreifend
Gültigkeitsbereich
Weltweit
Rahmen
Bericht über nicht finanzielle Leistungen
Anforderungen Entsprechend CSR-Richtlinie
Anzahl der betrachteten Kriterien
  • ökonomisch: 11
  • ökologisch: 35
  • gesellschaftlich/sozial: 40
Bereiche
Ökonomie, Ökologie, Gesellschaft, Soziales und Produktverantwortung
Entwickler
Coalition of Environmentally Responsible Economies (Ceres) in Partnerschaft mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen
Veröffentlichungsjahr
1999
Externe Kosten
nein
Website www.globalreporting.org

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind ein Satz von Standards, die von der Europäischen Union entwickelt wurden, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu standardisieren und zu verbessern. Diese Standards sind Teil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die ab 2024 für große Unternehmen verpflichtend wird.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berichterstattung hat die Bergische IHK zusammengestellt.

Inhalt
Die ESRS umfassen verschiedene Kategorien:
  1. Generelle Standards: Diese legen die allgemeinen Anforderungen und Angaben fest, die für alle Unternehmen gelten.
  2. Themenbezogene Standards: Diese decken spezifische Nachhaltigkeitsthemen wie Umwelt, Soziales und Governance ab.
  3. Sektorspezifische Standards: Diese sind auf bestimmte Branchen zugeschnitten
Ergebnis Darlegung von Nachhaltigkeitsinformationen, die ein Unternehmen gemäß CSR-Richtlinie abzugeben hat.
Zielgruppe
  1. Große Unternehmen: Unternehmen, die als groß gelten, das heißt sie erfüllen mindestens zwei der folgenden Kriterien:
  2. Kapitalmarktorientierte Unternehmen: Unternehmen, die an einem regulierten Markt notiert sind.
  3. Banken und Versicherungen: Unabhängig von ihrer Größe oder Börsennotierung
  4. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Diese werden ab 2026 ebenfalls zur Berichterstattung verpflichtet.
Zielbranche
Übergreifend
Gültigkeitsbereich
Europaweit
Rahmen
Bericht über nicht finanzielle und finanzielle Leistungen
Anforderungen Entsprechend CSR-Richtlinien
Anzahl der betrachteten Kriterien
12 Standards und insgesamt 1178 Datenpunkte. Davon sind 265 Datenpunkte freiwillig.
Bereiche
Generelles, Umwelt, Soziales, Governance
Entwickler
EU
Veröffentlichungsjahr
2023
Externe Kosten
nein
Website www.esrs-nachhaltigkeitsberichterstattung.de

Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Der DNK bietet Orientierung für die strategische Ausrichtung der Geschäftstätigkeit. Er stellt die Basis für Vergleichbarkeit und Transparenz dar. Aufwand und Umfang sind deutlich geringer als bei der GRI-Standard. Die DNK-Erklärung kann als nichtfinanzielle Erklärung zur Erfüllung der CSR-Berichtspflicht genutzt werden. Gut geeignet für Einsteiger.
Inhalt
Freiwilliger Bericht zu unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistung
Ergebnis
Veröffentlichung einer DNK-Erklärung
Zielgruppe
Organisationen aller Größen, privat und öffentlich
Zielbranche
Übergreifend
Gültigkeitsbereich
Deutschlandweit
Rahmen
Bericht über nicht finanzielle Leistungen
Anforderungen Entsprechend CSR-Richtlinien
Anzahl der betrachteten Kriterien
20
Bereiche
Umwelt, Gesellschaft, Strategie, Prozessmanagement
Entwickler
Rat für Nachhaltige Entwicklung
Veröffentlichungsjahr
2011
Externe Kosten
nein
Website www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de

ZNU-Standard Nachhaltiger Wirtschaften

Der ZNU-Standard wurde von der Universität Witten/Herdecke entwickelt. Er gliedert sich in die Bereiche “Nachhaltige Unternehmensführung” und “Nachhaltigkeitsthemen”. Es sind jährliche Auditüberwachungen und eine Re-Zertifizierung alle drei Jahre vorgeschrieben.
Inhalt
Aufbau eines integrierten Managementsystems
Ergebnis
Zertifikat ZNU-Standard Nachhaltiger Wirtschaften
Zielgruppe
Mittelstand
Zielbranche
Übergreifend
Gültigkeitsbereich
Deutschlandweit
Rahmen
Bericht
Anforderungen Entsprechend CSR-Richtlinie
Anzahl der betrachteten Kriterien
30
Bereiche
Umwelt, Wirtschaft, Soziales
Entwickler
ZNU Forschungsinstitut der Universität Witten/Herdecke; TÜV Rheinland
Veröffentlichungsjahr
2011
Externe Kosten
ja
Website www.znu-standard.com

Voluntary Sustainability Reporting Standard für KMU (VSME)

Freiwilliger Standard, der von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurde. Er soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen, ihre Nachhaltigkeitsziele und -projekte einfacher zu dokumentieren und zu kommunizieren. Dieser Standard wurde von der EU im Januar 2024 vorgestellt und soll KMU entlasten, die oft von ihren Geschäftspartnern und Kunden aufgefordert werden, Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen.
Inhalt
Berichtsstandard für Unternehmen (Entwurf)
Ergebnis
Vereinfachter Bericht
Zielgruppe
KMU
Zielbranche
Übergreifend
Gültigkeitsbereich
EU
Rahmen
Der VSME-Standard bietet drei Module an:
  1. Basic Module: Für grundlegende Nachhaltigkeitsinformationen.
  2. Narrative-Policies, Actions and Targets (PAT) Module: Für detaillierte Berichte über Nachhaltigkeitspolitiken, Maßnahmen und Ziele.
  3. Business Partners Module: Für Informationen, die speziell für Geschäftspartner relevant sind
Anforderungen
Entsprechend VSME – Entwurf
Anzahl der betrachteten Kriterien
28
Bereiche
Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biologische Vielfalt und Ökosysteme, Kreislaufwirtschaft, Eigene Belegschaft, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer, Unternehmenspolitik
Entwickler
EU - Kommission
Veröffentlichungsjahr
2024
Externe Kosten
Nein
Weitere Informationen Wie wird der VSME-Standard für KMU aussehen? (dihk.de)

Fördermittel und -programme

Ob für die Entwicklung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen, Investitionen in die Ressourcen- und Energieeffizienz, die Einführung von Umweltmanagementsystemen oder die Förderung von Diversität und Chancengleichheit – es bieten sich eine Vielzahl von Finanzierungsformen und öffentlicher Fördermittel für Unternehmen an.
Nachhaltigkeit spielt bei immer mehr Förderprogrammen eine zentrale Rolle. Folgende Websites und Beratungsstellen unterstützen Sie bei der Suche nach dem passenden Förderprogramm:

Überblick der unterschiedlichen Förderprogramme

Die Förderdatenbank des Bundes bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
Sie benötigen eine Beratung?
Eine ausführliche Beratung zu den unterschiedlichen Förderprogrammen auf Landes-, Bund- und EU-Ebene erhalten Sie beim Förderlotsen der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft

Die WT.SH bietet eine Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft an. Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft, um damit die Rohstoffproduktivität weiter zu erhöhen und einen Beitrag im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu leisten.

Förderangebote für Energieeffizienz und Umweltschutz

Die KfW bietet viele Förderangebote für Energieeffizienz und Umweltschutz für Unternehmen an. Auf der Seite können Sie über einen Produktfinder die passende Förderung finden.
Wir haben Ihnen hier weitere Hinweise zu Förderprogrammen für die Einführung von energieeffizienter Technik in Ihrem Betrieb zusammengestellt.

ESF Plus-Förderprogramme

Das ESF Plus-Bundesprogramm 2021-2027 fördert unter anderem nachhaltige und hochwertige Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel, zum Beispiel die Förderung von Unternehmensberatungen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Mit der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme erhalten Sie Unterstützung mit einer Energieberatung, die Sie für Ihren Planungs- und Entscheidungsprozess für eine Investitionsentscheidung einbeziehen können.

Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in kleineren und mittleren Unternehmen

Mit der Förderrichtlinie KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung (kurz: “KMUi-Klima”) möchte das Bundesbildungsministerium (BMBF) kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihrer Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützen. Um die Förderung können sich sowohl noch nicht geförderte KMU als auch bereits forschungsaktive Unternehmen zu weiteren Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten bewerben. Die beiden Themenschwerpunkte sind Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft sowie nachhaltiges Wassermanagement.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Mit der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verpflichtet die EU im Rahmen des Green Deals nun auch kleinere Unternehmen über nicht-finanzielle Nachhaltigkeitskennzahlen zu berichten. Was Sie jetzt wissen sollten
Hinweis: Diese Richtlinie ist seit dem 1. Januar 2024 wirksam. Das deutsche Gesetz liegt noch nicht vor. Die CSRD ersetzt die CSR-Richtlinie in Verbindung mit dem CSR-RUG.
Ziel der CSRD ist, dass Unternehmen auf Basis der neu entwickelten European Sustainability Reporting Standards (ESRS), vergleichbare, detaillierte und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen. Die bisher gültige CSR-Richtlinie (engl. Non-Financial Reporting Directive, NFRD) aus dem Jahr 2014 ist vor dem Hintergrund einer ungenügenden Vergleichbarkeit der Zahlen nicht mehr zeitgemäß.
Die CSRD-Berichtsform zu Nachhaltigkeitsaspekten erfolgt über zwölf verbindliche Standards, dem Set der Europäischen Berichtsstandards (ESRS). Die Standards betreffen allgemeine Angaben zum Geschäftsmodell und der Nachhaltigkeitsstrategie. Ferner werden Angaben zu den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensleitung abgefragt.

Wer ist betroffen? Wann startet die Berichtspflicht?

Die Berichtspflichten werden schrittweise eingeführt:
Unternehmen, die aktuell schon gemäß der NFRD berichten, müssen die Standards erstmals für das Berichtsjahr 2024 anwenden. Die erste Berichterstattung erfolgt 2025.
Große Unternehmen (Paragraf 267 Abssatz 3 HGB), die nicht gemäß NFRD berichtspflichtig sind und zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen, starten mit dem Berichtsjahr 2025:
  • mehr als 250 Mitarbeiter
  • 25 Millionen Euro Bilanzsumme
  • 50 Millionen Euro Umsatz
Die erste Berichterstattung erfolgt 2026.
Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), ausgenommen Kleinstunternehmen, sind ab dem Berichtsjahr 2026 zur Erstellung verpflichtet. Die erste Berichterstattung erfolgt hier im Regelfall 2027.
Bedeutung für nicht-börsennotierte KMU:
Durch den Trickel-down-Effekt werden indirekt auch KMU von den Berichtspflichten betroffen, wenn berichtspflichtige Unternehmen Informationen und Auskünfte zu Ihren Lieferanten, Kunden und Geschäftspartnern offenlegen müssen.
Auch Banken werden Nachhaltigkeitsinformationen verstärkt in Ihre Kreditentscheidungsprozesse implementieren, sodass das Thema der Nachhaltigkeitsberichtspflicht auf breiter Front zum Tragen kommt.
Für KMU liegt angelehnt an die ESRS der freiwillige Berichtstandard VSME im Entwurf vor. Mehr Informationen und Einschätzungen dazu finden Sie hier und bei der DIHK.

Was und wie muss berichtet werden?

Die Umsetzungsstandards der CSRD wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet und zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) subsummiert. Diese Standards gliedern die Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Bereiche Environment, Social und Governance (ESG) und enthalten insgesamt 82 Offenlegungsanforderungen. Insgesamt gibt es zehn Themen (E1, E2, …, G1), 36 Unterthemen (Energie, Wasser, Abfälle,…) und mehr als 73 Unterunterthemen (zum Beispiel Wasserentnahme). Eine Übersicht aller Datenpunkte liegt als Entwurf vor.
Die Inhalte aus ESRS 2 (Allgemeine Angaben) sowie ESRS E1 (Klimawandel) gelten als Mindestanforderung für die Offenlegung und sind daher verpflichtend. Sofern das Unternehmen mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigt, gelten auch die Berichtspflichten aus ESRS S1.

Set der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS)

Generelle Standards

  • ESRS 1 Allgemeine Anforderungen
  • ESRS 2 Allgemeine Angaben

Themenbezogene Standards

personen-mit-brieftasche
Governance
  • G1 Unternehmenspolitik
recycling-b
Umwelt
  • E1 Klimawandel
    • Anpassung an den Klimawandel
    • Klimaschutz
    • Energie
  • E2 Umweltverschmutzung
  • E3 Wasser- und Meeresressourcen
  • E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
  • E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
gruppe-gespraech
Soziales
  • S1 Eigene Belegschaft
  • S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
  • S3 Betroffene Gemeinschaften
  • S4 Verbraucherinnen und Endnutzerinnen
Die Angaben sind in maschinenlesbarem Format (Single Electronic Reporting Format) zu tätigen. Sie werden im Lagebericht des Unternehmens veröffentlicht und durch die Wirtschaftsprüfung geprüft.
Unternehmen, die nach der CSRD berichtspflichtig sind, können diese Anforderungen ab 2025 in der Infrastruktur des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) erfüllen.
Tipp: Unterstützung bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts finden Sie zum Beispiel in der Schritt-für-Schritt-Anleitung der Bergischen IHK oder der Handlungshilfe 10 Schritte zur CSRD von IZU/BIHK.

Was hat es mit der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse auf sich?

Die CSRD fordert im Rahmen der ESRS 1 die Durchführung einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Das Ergebnis dieser zeigt, in welchen Bereichen das Unternehmen offenlegungspflichtig ist und welche ESRS-Standards berichtet werden müssen. Die Identifikation der relevanten Bereiche erfolgt mittels doppelter Materialität: Berichtspflichte Nachhaltigkeitsthemen sind demnach Bereiche,
  • bei denen Unternehmensaktivitäten positive oder negative Auswirkungen auf die Umwelt entstehen (Impact Materiality) oder
  • aus denen finanzielle Chancen oder Risiken entstehen (Financial Materiality)
Wird eines dieser Merkmale als für das Unternehmen wesentlich eingestuft, ergibt sich daraus eine Berichtspflicht für diesen Sachverhalt. Die Wesentlichkeitsanalyse ist Pflichtbestandteil der CSRD-Berichtserstattung für alle Unternehmen. Sie ist Grundlage für den Umfang der Berichtspflichten.
Hier finden Sie Hilfestellung bei der Erstellung einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse:
Tipp: Weitere Informationen zur Wesentlichkeitsanalyse zeigt ein Video der Bayerischen Industrie- und Handelskammern.

Berichtspflicht nach EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie definiert eine Reihe von Wirtschaftsaktivitäten, die als nachhaltig gelten. Unternehmen sollen Auskunft darüber geben, zu welchem Anteil die Geschäftsaktivitäten auf nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zurückzuführen sind. So wird ein einheitliches und vergleichbares System geschaffen, mit dem man Wirtschaftsaktivitäten und Investitionen im Rahmen von Nachhaltigkeitsaspekten beurteilen kann. Eine Tätigkeit gilt als nachhaltig, wenn
  • diese einen Beitrag zu mindestens einem der EU-Umweltziele leistet und
  • keines der anderen Umweltziele signifikant verletzt wird.
Die sechs Umweltziele der EU sind Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser oder Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung und Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.
Die Berichtspflicht nach EU-Taxonomie gilt für alle Unternehmen, die nach CSRD berichtspflichtig sind. Die Angaben sind entweder im Lagebricht oder in einem gesonderten Report darzustellen. Berichtet werden muss
  • der Anteil des Umsatzes taxonomiefähiger Wirtschaftsaktivitäten am Gesamtumsatz
  • der Anteil der taxonomiefähigen Investitionsausgaben (CapEx)
  • der Anteil der taxonomiefähigken Betriebsausgaben (OpEx)

Hilfestellung für kleine und mittlere Unternehmen

Auch, wenn die gesetzlichen Berichtspflichten seit dem 1. Januar 2024 eigentlich nur für Unternehmen gelten, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und als 50 Millionen Euro Umsatz machen oder deren Bilanzsumme größer als 25 Millionen Euro ist, werden große Kunden und Banken absehbar auch kleine und mittlere Unternehmen nach Nachhaltigkeitsdaten zu Ökologie, Sozialem und Unternehmensführung fragen.
Folgende Dokumenten können Ihnen Hilfestellung leisten:

Muster eines “Code of Conduct” im Kontext der nicht-finanziellen Berichterstattung

Code of Conduct für KMU der IHK Darmstadt beschreibt den Handlungsrahmen. Das Dokument kann verwendet werden, wenn es inhaltlich passt. Es ist dann nur der jeweilige Firmenname einzufügen.

Checkliste Wesentlichkeitsanalyse bei den nicht-finanziellen Berichtspflichten”

Checkliste Wesentlichkeitsanalyse der IHK Darmstadt mit einem Beispiel.

Softwaretool zur Berichterstattung

Wer in den gängigen Suchmaschinen nach den Stichworten “Sustainable Finance“, “Berichterstattung“, “Softwaretools“ sucht, wird verschiedenste Angebote finden, die oft auch mit Beratungsangeboten kombiniert sind. Die IHK Darmstadt hat mit Unternehmern das Softwaretool openESG verprobt, mit dem KMU in etwa einer halben Stunde einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen können.
Die knapp 60 Fragen basieren auf dem Entwurf des VSME-Standard und liefern eine gute Übersicht über das eigene Unternehmen. Alle Fragen können von KMU gut beantwortet werden, wenn das Unternehmen folgende Unterlagen bereithält:
  • Abrechnung Energieversorger
  • Abrechnung Wasserversorger
  • Abrechnung Müllentsorgung
  • Jahresmeldung für die Berufsgenossenschaft (auch UV-Jahresmeldung, auch 92er-Meldung genannt)
  • Jahresmeldung mit dem Abgabegrund "50" für die Sozialversicherung
Die Nutzung des Tools openESG ist für KMU kostenfrei und es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

Deutsches Lieferkettengesetz

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) auch als Lieferkettengesetz bezeichnet, verpflichtet deutsche Unternehmen, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards besser nachzukommen.
Das LkSG wurde im Juli 2021 beschlossen und gilt seit dem 1. Januar 2024 für Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Mittlerweile haben viele direkt betroffene Unternehmen die Verantwortung auch bei kleineren Zulieferern hinterfragt, obwohl diese nicht von dem Gesetz betroffen sind. So können alle Betriebe, egal wie viele Mitarbeiter sie beschäftigen, zukünftig von dem Gesetz indirekt betroffen sein.

Mögliche Risiken für kleine und mittlere Unternehmen

Diese Betroffenheit entsteht, wenn ein kleine oder mittleres Unternehmen (KMU) als Teil der Lieferkette mit einem Kunden zusammenarbeitet, der mittel- oder unmittelbar unter das LkSG fällt. Daher sollten sich alle Unternehmen mit dem Gesetz auseinanderzusetzen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt im ersten Schritt nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter und soll Menschenrechte schützen und negative Einflüsse auf die Umwelt vermeiden. Trotzdem können auch kleinere und mittlere Unternehmen ebenfalls betroffen sein. Diese Betroffenheit entsteht, wenn ein kleines oder mittleres Unternehmen, als Teil der Lieferkette, mit einem Kunden zusammenarbeitet, der mittel- oder unmittelbar unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fällt.
Ein Beispiel: Ein KMU soll seinem Kunden schriftlich bestätigen, dass es seiner Sorgfaltspflicht gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz schon nachkommt und die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für seine Produkte und Dienstleistungen (und die der unmittelbaren Zulieferer) erfüllt. Seitens des Unternehmens ist eine Prüfung dieser Vorgaben allerdings noch nicht erfolgt.

Welche Optionen bestehen?

Option 1: Unterzeichnung der Bestätigung ohne Durchführung einer Prüfung

Risiko: Bei möglichen (bisher nicht bekannten) Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im eigenen Unternehmen oder bei unmittelbaren (direkten) Zulieferern, wird die vom Kunden geforderte Sorgfaltspflicht nicht erfüllt. Es können zivilrechtliche Inanspruchnahmen seitens des Kunden drohen. Es besteht keine Haftung gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz , da das KMU vom Gesetz nicht unmittelbar betroffen ist.

Option 2: Unterzeichnung der Bestätigung verweigern

Risiko: Durch die Weigerung des KMU besteht die Gefahr den Kunden zu verlieren, da sich dieser ein anderes Unternehmen suchen könnte, das die Bestätigung unterzeichnet.

Option 3: Keine Unterzeichnung der Bestätigung, bevor eine Prüfung durchgeführt wurde

Risiko: Durch eine Prüfung wird das Risiko reduziert. Sollte ein Verstoß im Zuge der Lieferkette eintreten, kann das KMU nachweisen, dass es gemäß der schriftlich gegebenen Bestätigung gehandelt hat.

Welche Tätigkeiten sind für Option 3 notwendig, sofern vertraglich gefordert?

Aufgrund des Lieferkettengesetzes ist die Einrichtung eines Risikomanagements notwendig. Dazu gehören:

Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte

Globales Wirtschaften ist komplex. Unternehmen jeder Größe stehen vor Herausforderungen, wenn es um die Umsetzung von menschenrechtlicher Sorgfalt, Umwelt- und Sozialstandards geht. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Unternehmen weltweit.
Dazu sollen die Unternehmen die fünf Prinzipien der unternehmerischen Sorgfaltspflicht beachten und umsetzen:
  1. Politik formulieren, die die Sorgfaltspflicht adressiert
  2. Risiken analysieren, wo Menschrechte gefährdet sein könnten
  3. Maßnahmen festlegen, um zu verhindern, dass es zu Verstößen kommt
  4. Bericht erstellen über 1. bis 3.
  5. Beschwerdemöglichkeit für Betroffene schaffen
Der Helpdesk ist ein kostenloses Unterstützungsangebot der Bundesregierung.

KMU Kompass

Der KMU-Kompass ist ein kostenloser Leitfaden für die Umsetzung der fünf Prinzipien (siehe Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte) zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Dieses digitale Online-Tool begleitet Schritt für Schritt zu den Fragen, wer im Unternehmen zuständig ist und welche Ziele verfolgt werden.

Hinweise für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Die Bundesregierung hat hier Informationen rund um das Lieferkettengesetz zusammengestellt.

Weitere Informationen

Europäisches Lieferkettengesetz

Die Richtlinie EU 2024/1760 über unternehmerische Nachhaltigkeitspflichten (“EU Lieferkettengesetz“) wurde am 5. Juli 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Damit wurde erstmals länderübergreifend eine einheitliche und verbindliche Regelung geschaffen, mit der EU- und in der EU tätige Drittstaatsunternehmen verpflichtet werden, menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette zu verankern. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht beträgt zwei Jahre. Die Richtlinie geht in weiten Teilen über das Deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die darin enthaltenen Sorgfaltspflichten hinaus.

Das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)

Die Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) in nationales deutsches Recht wird voraussichtlich zu einer Überarbeitung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) führen.
Die EU-Lieferketten-Richtlinie sorgt dafür, dass große Unternehmen sich um die Vermeidung von Schäden für Mensch und Umwelt entlang ihrer globalen Aktivitätsketten bemühen müssen. Dies gilt nun auch für außereuropäische Unternehmen, die ihre Produkte in der EU verkaufen.
Den Text des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes können Sie beim Europäischen Parlament einsehen.

Direkt betroffene Unternehmen

Unternehmen mit Sitz in der EU mit mindestens 1000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 450 Millionen Euro weltweit sind direkt betroffen. Für sie gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, also bis 2029.
Auch Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten sind von dem EU-Gesetz erfasst: Unternehmen mit entsprechenden Nettoumsätzen in der EU fallen ebenfalls unter die EU-Richtlinie.
Franchiseunternehmen mit einem weltweiten Nettoumsatz von 80 Millionen Euro, wenn mehr als 22,5 Millionen Euro durch Lizenzgebühren erwirtschaftet werden, fallen nach der Übergangsfrist nach fünf Jahren ebenfalls unter das Gesetz.

Indirekt betroffene Unternehmen

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette einzuhalten. Unternehmen sollen sicherstellen, dass in ihren Wertschöpfungsketten keine Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltpflichten stattfinden. Dabei müssen bei den vorgelagerten Tätigkeiten zur Herstellung des Produktes oder Erbringung einer Dienstleitung sowohl direkte als auch indirekte Geschäftspartner mit einbezogen und kontrolliert werden. Bei nachgelagerten Tätigkeiten wird die Kontrolle auf direkte Geschäftspartner (Vertrieb, Transport, Lagerung im Auftrag des Unternehmens) beschränkt.

Unterschied EU- und deutsches Lieferkettengesetz

Einer der größten Unterschiede ist die Haftbarkeit. So ist im deutschen Gesetz ausgeschlossen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind. Die EU-Variante lässt dies zu.

Anwendungsbereich und stufenweise Umsetzung

Nach drei Jahren gilt die Richtlinie für Unternehmen, die im Durchschnitt mehr als 5.000 Beschäftigte haben und einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1.500.000.000 EUR erzielt haben.
Nach vier Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie gilt die Richtlinie für Unternehmen, die im Durchschnitt mehr als 3.000 Beschäftigte haben und einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 900.000.000 Euro erzielt haben
Nach fünf Jahren fallen Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz in den Anwendungsbereich der Richtlinie.

Aufsichtsbehörde und Sanktionen

Jeder Mitgliedstaat muss eine nationale Aufsichtsbehörde benennen, die überwacht, ob die Unternehmen den Verpflichtungen nachkommen. Finanzielle Sanktionen können bis in Höhe von fünf Prozent des globalen Nettoumsatzes eines Unternehmens verhängt werden.
Die Europäische Kommission richtet einen zentralen Helpdesk ein, über den Unternehmen Informationen, Leitlinien und Unterstützung mit Blick auf die Erfüllung ihrer in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen anfordern können.

Unterstützung für Unternehmen

Nutzen Sie das kostenfreie Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung.
Die Handlungshilfe Nachhaltiges Lieferkettenmanagement, die das Landesamt für Umwelt und der BIHK gemeinsam mit ausgewählten Pilotunternehmen entwickelt haben, unterstützt Unternehmen bei der Verankerung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Themen in der Lieferkette.

CO₂-Bilanzierung

Die Transparenz über die eigenen CO2-Emissionen zu erhalten, wird vor allem für produzierende Unternehmen immer wichtiger. Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden, so die politische Vorgabe. Auch die Erfüllung von Kundenanforderungen ist ein Treiber in diesem Bereich. Die relevante Größe zur Erstellung einer Treibhausgasbilanz ist der CO2-Fußabdruck.
Die CO2-Bilanzierung dient der strukturierten Erfassung und Überwachung von Treibhausgasemissionen. Die Bilanz schafft Transparenz und einen Überblick über die Emissionen eines Unternehmens entlang der Wertschöpfungskette. Dadurch bietet sie die Grundlage zur Erarbeitung von Klimaschutzmaßnahmen und zeigt Potenziale zur Kosteneinsparung sowie zur Optimierung von Prozessabläufen auf. Die durch die Aktivitäten von Unternehmen oder Organisationen verursachten klimarelevanten Treibhausgase werden hierbei quantifiziert und in einem CO2-Fußabdruck (Carbon Footprint) für das Unternehmen, für ein Produkt oder ein Projekt zusammengefasst.
Grundlage für den systematischen betrieblichen Klimaschutz ist die Erstellung einer CO2-Bilanz. Es gibt verschiedene Online-Tools die zur Bilanzierung der Treibhausgasemissionen herangezogen werden können, wie beispielsweise den ecocockpit.
Die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen kann ebenso wie die Erstellung einer Klimaschutzstrategie als sogenanntes Transformationskonzept gefördert werden. Eine Auflistung von Fördermöglichkeiten finden Sie unter anderem bei den Förderprogrammen.

Carbon-Footprint-Arten

Corporate Carbon Footprint

Der Corporate Carbon Footprint umfasst möglichst vollständig alle durch Unternehmensprozesse hervorgerufenen Emissionen. Das heißt neben den direkten Emissionen im Betrieb auch die indirekten Emissionen, zum Beispiel aus Lieferkette, Geschäftsreisen und Logistik.

Product Carbon Footprint

Ein Product Footprint basiert auf der Ökobilanzmethodik und misst die Klimaauswirkungen eines Produktes. Mithilfe eines Produkt-Fußabdrucks ist es möglich, die wesentlichen Emissionsquellen Ihres Produktes zu identifizieren, Lieferanten und Kunden einzubinden und über die Umweltwirkung Ihres Produkts zu kommunizieren.

Project Carbon Footprint

Mit dem Project Carbon Footprint können Sie die Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen bewerten. Dazu erfassen Sie die Treibhausgasemissionen zum Beispiel einer Anlage vor und nach Umsetzung einer Effizienz- oder Klimaschutzmaßnahme.

Standards für die CO2-Bilanzierung

Für die Bilanzierung von Treibhausgasen sind verschiedene Standards beziehungsweise Normen entwickelt worden. Die Standards regeln, welche Treibhausgasemissionen zu erfassen, wie Bilanzgrenzen zu ziehen und welche Daten dafür erforderlich sind. Die wichtigsten für die CO2-Bilanzierung auf Unternehmensebene sind:

Greenhouse Gas Protocol

Das Greenhouse Gas (GHG) Protocol umfasst eine Reihe von Standards zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen. Wichtigster Standard des GHG Protocol ist der Corporate Standard, der derzeit weltweit am weitest verbreitete Standard zur CO2-Bilanzierung und -Berichterstattung von Unternehmen. Das GHG Protocol bietet auch einen Standard für Projekte, eine Richtlinie zum Umgang mit Scope-3-Emissionen und eine Richtlinie zur Erfassung der Lebenszyklusemissionen von Produkten an. Es eignet sich auch für Organisationen, die ihre Bilanzierung zum ersten Mal erstellen wollen und dazu keine spezifischen Vorkenntnisse haben. Das GHG Protocol steht kostenlos über das Internet zur Verfügung.

ISO 14064-1

ISO 14064-1 ist die grundlegende ISO-Norm zur Bilanzierung der Treibhausgasemissionen. Sie bietet Vorgaben und Anleitungen zur quantitativen Bestimmung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen auf Unternehmensebene. Die Zertifizierung nach ISO14064-1 ist kostenpflichtig.
Die Erfassung erfolgt bei allen Standards in Form von CO2-Äquivalenten (CO2e). CO2-Äquivalente sind eine Maßeinheit, die Treibhausgase vergleichbar macht, indem sie diese in die äquivalente Menge von CO2 umrechnet. Methan beispielsweise hat eine 28 Mal so starke Treibhauswirkung wie Kohlendioxid.
Über die genannten Normen hinaus gibt es weitere Standards, die die Umsetzung des betrieblichen Klimaschutzes unterstützen.

Emissionskategorien – Scopes

Die Treibhausgasemissionen werden vom GHG-Protokoll in drei Kategorien unterteilt:

SCOPE 1 – Direkte Emissionen

  • aus den Aktivitäten einer Organisation
  • umfasst alle Emissionen, die direkt aus den Unternehmensaktivitäten resultieren, häufig durch Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Gas, Öl und Kohle.

SCOPE 2 – Indirekte energiebedingte Emissionen

  • aus eingekauften Energien
  • Umfasst die Emissionen aus Strom, Wärme und Dampf, die Unternehmen oder Organisationen bei Versorgern einkaufen. Das heißt, die Emissionen entstehen bei der Energieerzeugung und werden schließlich von der Organisation genutzt.

SCOPE 3 - Indirekte Emissionen

  • in der Wertschöpfungskette
  • Im Scope-3 werden vor- und nachgelagerte Emissionen erfasst, die vom Unternehmen nicht direkt gesteuert werden können. Dazu gehören beispielsweise Emissionen aus dem Pendeln von Mitarbeitern, aus Geschäftsreisen, dem Transport, der Abfallentsorgung, aus Investitionen etc. Nach dem GHG Protokoll sind im Scope-3 insgesamt 15 Unterkategorien unterschiedlicher Emissionsarten vorgegeben. Die Bilanzierung der Scope-3 Emissionen ist für viele Unternehmen noch optional, teilweise sind Schätzungen möglich.

Emissions-Kategorien (Scopes) nach dem Greenhouse Gas Protocol

CO2-Zertifizierung

Wenn eine reine CO2-Bilanzierung nicht ausreicht um Anforderungen von Kunden oder Geschäftspartnern zu erfüllen, ist auch die Zertifizierung über zugelassene Stellen möglich. Beispielsweise stehen hierfür die GUTcert, TÜV Süd, TÜV Nord oder Carbon Trust zur Verfügung.

Acht Schritte zu Ihrer CO2-Bilanz

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer stehen vor der Frage, wie sie die Auswirkungen ihres Unternehmens auf das Klima messen und eine Klimabilanz erstellen können. Dies kann eine Herausforderung sein, insbesondere dann, wenn zum Beispiel Abrechnungen oder Wissen fehlen. Wir geben Ihnen hier einen ersten Eindruck in die Struktur, mit der Sie Ihre CO2-Bilanz erstellen können. Denn das Gute ist: Die Schritte und Struktur zur Ermittlung der eigenen CO2-Bilanz sind immer dieselben.

Schrittfolgen CO2-Bilanzierung

  1. Die CO2-Bilanz im Unternehmen vorbereiten. Systemgrenzen für die CO2-Bilanz im Unternehmen definieren (Scope 1, 2, 3)
  2. Datenerfassung aus Jahresabrechnungen
  3. CO2-Abdruck erstellen →CO2-Rechner nutzen
  4. Ergebnisse und Berichtsformate ermitteln und erstellen (nach Greenhouse Gas Protocol, ISO 14064-1, ISO 14040/Berechnung von Ökobilanzen)
  5. Maßnahmen und Klimastrategie
  6. Reduzierung von Verbräuchen
  7. Haupt-CO2-Verursacher umstellen
  8. Kompensation (Gold-Standard)
    Die Gold-Standard-Foundation ist eine Non-Profit Zertifizierungsorganisation,
    die in der Schweiz registriert ist. Berechtigt zur Zertifizierung durch “The Gold Standard” sind nur Projekte, die nachweislich zur Reduktion von Treibhausgasen führen und gleichzeitig gut für die lokale Umwelt und soziale Belange der Bevölkerung sind.
Für klimabewusste Unternehmen gehört die CO2-Bilanzierung zum Standardwerkzeug. Mit dem Projekt KliX³ können Sie Ihre Mitarbeitenden dabei unterstützen, auch im privaten Bereich Wege zum klimaneutralen Leben zu entwickeln. Finanziert durch die Nationale Klimaschutzinitiative des BMWK und in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt baut KliX³ erstmalig ein bundesweites CO2-Rechner-Panel auf, bei dem Teilnehmende ihre CO2-Emissionen jährlich bilanzieren und durch ergänzende Bildungsangebote lernen, wie sie ihre CO2-Bilanz langfristig verbessern können. Machen auch Sie mit Ihrem Unternehmen mit!

IHK-Angebote: Klimaschutz-Coaching und IHK-KlimaGuide

Bei einem kostenfreien Klimaschutz-Coaching informieren wir im Rahmen eines Betriebsbesuchs zu Möglichkeiten der Optimierung Ihres betrieblichen Klimaschutzes und der Umweltleistung.
Das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz als Plattform der IHK-Organisation bietet Ihnen den kostenfreien “KlimaGuide” an. Das Angebot soll Betrieben ein Tool an die Hand geben, das die wesentlichen Informationen für betrieblichen Klimaschutz an einem Ort, strukturiert und übersichtlich zusammenfasst und zugleich eine einfache Möglichkeit zur Aufstellung von Klimaschutzplänen bietet.
Im “KlimaGuide” finden Unternehmen
  • Vorschläge für bewährte Klimaschutzmaßnahmen,
  • Leitfäden,
  • Informationen zu passenden Fördermitteln und Siegeln sowie
  • gute Beispiele aus der Praxis.
Im Rahmen unserer Webinarreihe "Energie im Norden" informieren wir Sie über die Möglichkeiten der systematischen Erfassung von Treibhausgasemission und den Möglichkeiten der Vermeidung, Reduzierung und Kompensation, zum Beispiel “Wie erstelle ich Carbon Footprints für mein Unternehmen?”

Tools zur Bilanzierung

  1. ecocockpit – CO2-Bilanzierung für Unternehmen
  2. E-Tool
  3. weitere unter: CO2-Rechner für Unternehmen im Vergleich (plant-values.de)

Gute Beispiele aus der Praxis

Wie machen es eigentlich die Anderen? Wir haben Ihnen eine inspirierende Sammlung zusammengestellt von Vorreitern, die innovative Ansätze auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit verfolgen.
Noch mehr spannende Unternehmen und die Menschen dahinter lernen Sie bei den IHK-Angeboten und Netzwerken vor Ort kennen.
Sie haben sich in Ihrem Unternehmen selbst ausgiebig mit Nachhaltigkeit auseinandergesetzt, wollen Ihre Erfahrungen teilen und sich einbringen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!

Bei Bedarf externe Experten hinzuziehen

Im Kurzinterview erläutert Nachhaltigkeitsmanagerin Begoña Picazo Muñoz vom Heimtierbedarf-Großhändler TRIXIE, wie ihr Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit und die entsprechenden rechtlichen Vorgaben angeht.
Welchen Stellenwert hat Nachhaltigkeit für TRIXIE und wie gehen Sie das Thema an?
Nachhaltigkeit ist in unsere Unternehmensstrategie integriert und als Mission wie folgt definiert: „Wir werden unserer Verantwortung gegenüber Mensch, Tier und Umwelt gerecht und leisten unseren Beitrag.“
Unsere Nachhaltigkeitsstrategie haben wir auf Basis der Sustainable Development Goals entwickelt, indem wir die drei Säulen Soziales, Ökonomie und Ökologie berücksichtigen.
Gemeinsam mit unseren Stakeholdern konnten wir die wesentlichen Themen identifizieren und daraufhin mehrere Projekte ins Leben rufen: Unter anderem fördern wir die Vielfalt im Auswahlprozess neuer Mitarbeiter, reduzieren Plastik bei unseren Verpackungen, verringern unsere Transport-Emissionen, verwenden zertifizierte Materialen für unsere Artikel sowie Verpackungen und haben ein E-Mobilitätskonzept entwickelt.
Welche Erfahrungen machen Sie mit den zunehmenden rechtlichen Vorgaben zum Thema Nachhaltigkeit und wie setzen Sie diese um?
Die steigenden rechtlichen Anforderungen stellen uns sowohl personell als auch organisatorisch vor immer größer werdende Herausforderungen. Wir versuchen unser Vorgehen möglichst praxisorientiert und zielgerichtet zu gestalten. Zunächst haben wir alle relevanten Informationen erfasst und an die betroffenen Abteilungen kommuniziert. Parallel dazu haben wir proaktiv Prozesse angepasst, neue Maßnahmen implementiert und bei Bedarf externe Experten hinzugezogen.
Welche Ratschläge können Sie anderen Unternehmen geben?
Wir empfehlen, sich gut zu informieren und den Austausch mit anderen Unternehmen zu suchen. Es kann hilfreich sein, ein kleines Team aufzubauen und ein Projekt zu initiieren, das sich mit den anstehenden Aufgaben befasst. Dabei sollten Meilensteine und ein strukturierter Leitfaden definiert werden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen rechtzeitig erfüllt werden.

Charakter durch Recycling: ein zweites Leben für Baustoffe

Ein großer Treiber umweltschädlicher Emissionen in der Baubranche ist die Herstellung der Baustoffe. Beim Versuch, diese Emissionen zu reduzieren, gibt es unterschiedliche Wege. Einen unkonventionellen, aber umweltfreundlichen geht die Firma DeFries, eine Eigenmarke der Schröder Bauzentrum GmbH, Garding & Co. KG.
Das Unternehmen zeigt, wie man nicht nur nachhaltig, sondern auch stilvoll bauen kann, indem es für seine Bauprojekte historische Materialien wie Wandfliesen, Ziegel oder Dachpfannen nutzt, die schonmal verbaut wurden. Bezugsquelle sind meist regionale Abbruchunternehmen.
Laut Vertriebsleiter Björn Lass geben die recycelten Materialien den Bauprojekten einen lebendigen Charakter. Doch nicht nur das – durch den Einsatz wiederverwerteter Materialien spart das Unternehmen eine Menge CO2 ein. So können etwa beim Bau eines Einfamilienhauses mit 22 Tonnen Steinen rund 7,5 Tonnen CO2 eingespart werden.

Nachhaltigen Tourismus messbar machen

Immer mehr Unternehmen arbeiten mit wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen, um die diversen multilateralen Auswirkungen der nachhaltigen Transformation des eigenen Unternehmens zu untersuchen und messbar zu machen. So auch Hans und Till Jaich mit ihrer im-jaich GmbH & Co. KG in Kappeln, die Jachthäfen, Hotel- und Ferienhausanalagen sowie Boardinghäuser in ganz Norddeutschland betriebt. Gemeinsam mit der Hamburg School of Business Administration und der Technischen Universität Berlin evaluieren die Brüder, wie sich ihre betrieblichen Maßnahmen für mehr Umweltschutz auf ihre Gäste und Mitarbeitenden auswirken. Für ihr Engagement und die vielfältige Nachhaltigkeitsstrategie wurden die beiden mit dem Deutschen Tourismuspreis ausgezeichnet.
Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis im Bereich Beherbergung, hat das Ehepaar Uta und Stephan Janbeck aus Gelting ebenfalls einen Preis erhalten. Ihr zum “Fairhaus” umgebauter Resthof in Gelting ist ein Paradebeispiel für nachhaltigen Tourismus. Schritt für Schritt haben Uta Janbeck und ihr Mann das Hotel inklusive Ferienwohnungen in den letzten zwanzig Jahren nachhaltig gestaltet und dadurch attraktiv für die Zukunft aufgestellt. Regionale Lieferanten, der eigene Unverpacktladen oder die fast vollständige Energieautarkie sind nur einige der Merkmale, die das „Fairhaus“ so besonders machen.
Mehr über die Brüder Jaich und über das Ehepaar Janbeck finden Sie in der WHIN-Ausgabe 02/24.
Sie finden weitere Informationen zur nachhaltigen Transformation in der Tourismus-Branche hier.

Tanzsaal und Teamgeist: Wettbewerbsvorteile durch nachhaltige Unternehmenskultur

Der Begriff der Nachhaltigkeit hat nicht nur eine ökologische und ökonomische Dimension, sondern auch eine soziale. Laut Professorin Natascha Kupka von der FH Kiel können sich Unternehmen durch besondere Wertschätzung des Wohlbefindens ihrer Mitarbeitenden von ihren Konkurrenten absetzen. Doch wie und womit punktet man bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern?
Dass der Obstkorb und das Gratiswasser keine Besonderheiten mehr sind, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Einen spannenden Ansatz hat die Topmotive Group in Bargteheide gewählt. Um die Mitarbeitenden als Menschen noch mehr in den Mittelpunkt zu rücken, konnten diese mit einem Budget von 5.000 Euro einzelne Räume des 2019 bezogenen Neubaus des Softwareherstellers individuell gestalten. So entstand auch ein Open Space, der wegen seiner vielfältigen Nutzungsfunktion „Tanzsaal“ genannt wird. Zu dem sorgen weitere Maßnahmen wie Bonuszahlungen bei Geburt oder Hochzeit für Wertschätzung.
Und ganz nebenbei ist das Thema Klimaneutralität auch durch optimierte Energiebilanzen der Standorte in den Unternehmensalltag integriert.
Mehr über die Topmotive Group und weshalb das Hennstedter Heizungs- und Sanitärunternehmen Riecke und Theobald GmbH bereits seit Jahren eine Viert-Tage-Woche anbietet können Sie hier im IHK-Magazin nachlesen.

Nachhaltige Nahversorgung in Hohn: ein Vorbild für moderne Supermärkte

Mitten in der Gemeinde Hohn im Kreis Rendsburg-Eckernförde befindet sich seit Dezember 2022 der EDEKA Markt Schlüter. Bauherr Volker Stiefel und Marktleiter Stephan Schlüter garantieren mit dem Supermarkt nicht nur eine Nahversorgung vor Ort, sondern bieten auch einen modernen, nachhaltigen Lebensmitteleinzelhandel. Beide treibt die Frage an, wie die lokale Nahversorgung wirtschaftlich und ressourcenschonend sein kann.
Der EDEKA Markt in der kleinen Gemeinde nutzt verschiedene umweltfreundliche Technologien und Bauweisen. Das Gebäude entspricht den KfW-40-Kriterien: Es ist dreifach gedämmt und verglast, hat eine Luftwärmepumpe und eine CO2-Verbundanlage. Diese speist Überschüsse direkt in das lokale Wärmenetz ein, das ebenfalls von Stiefel errichtet wurde und Teile der Gemeinde erschließt. Ergänzt wird die Energieversorgung von einer 260-Kilowatt-PV-Anlage auf dem Dach des Gebäudes, wovon ein Teil an den EDEKA Markt geht und der Rest in das Netz eingespeist wird.
Die Nutzung erneuerbarer Energien und innovative Bauweisen tragen in Hohn dazu bei, den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und gleichzeitig Kosten zu sparen.
Mehr über die beiden Lebensmitteleinzelhändler finden Sie hier im IHK-Magazin. Mehr zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie auf der Branchenseite zum Handel.
Noch mehr spannende Geschichten zum Nachhören finden Sie im Podcast vom DIHK, bei dem Vorreiter-Unternehmen ihre Erfolgsrezepte teilen.

Gesetzliche Rahmen und Regularien

Politische Rahmenbedingungen: Welche Gesetze und Vorgaben für den Bereich Nachhaltigkeit relevant sind. Hier finden Sie einen Überblick.

Gesetzliche Rahmenbedingungen im Überblick

Hintergrund

  • Agenda 2030 und die 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der UN

EU-Green Deal

  • EU-Klimagesetz
    • Emissionsreduktion 55 Prozent bis 2030
    • Klima-Neutral bis 2050
  • Klimaschutzgesetz (DE)
    • Emissionsreduktion 65 Prozent bis 2030
    • Klima-Neutral bis 2045

Agenda 2030 und die SDGs

Die von den Vereinten Nationen formulierten und von den Staats- und Regierungschefs verabschiedeten globalen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) beinhalten konkrete politische Zielsetzungen, die auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene eine nachhaltige Entwicklung anstoßen sollen. Die 17 Ziele und 169 Unterziele wurden als Nachfolger der Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs) entworfen und traten am 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren in Kraft. Die Agenda 2030 wurde von der Bundesregierung in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie überführt.

Welche Rolle spielen die SDGs für Unternehmen in Schleswig-Holstein?

Unternehmen können Ihrer Beitrag zur Erreichung der Ziele leisten. Die Agenda 2030 bietet dabei ein Rahmenwerk, mit dem sich unternehmerische Tätigkeiten bewerten lassen. Diese Leitfäden bieten "Hilfe zur Selbsthilfe":
  • Die Borschüre Die Sustainable Development Goals für und durch KMU von RENN.nord ermöglicht, die eigenen Unternehmensaktivitäten und deren Bezüge zu und Auswirkungen auf die UN-Nachhaltigkeitsziele und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie herzustellen.
  • Das Handout SUSTAINABLE DEVELOPMENT GOALS PRAXISNAH UMSETZEN von Unternehmensgrün e.V. erläutert praxisnahe Umsetzungsstrategien und stellt gute Beispiele vor.
  • Der SDG-Wegweiser für kleine und mittlere Unternehmen von BIHK und LfU unterstützt, die Nachhaltigkeitsziele in der betrieblichen Praxis zu implementieren. Der Leitfaden bietet pragmatische Hilfestellungen, Praxisbeispiele und Arbeitsmaterialien für einen effizienten und wirkungsvollen Umgang mit den SDGs.
  • Eine weitere praktische Anleitung für Unternehmen bietet der SDG-Kompass, der von der GRI, dem UN Global Compact und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelt wurde. Er erläutert, wie die SDGs sich auf Ihr Unternehmen auswirken und bietet Werkzeuge und Informationen, um Nachhaltigkeit in Ihrer Geschäftsstrategie zu verankern.
  • Der Leitfaden Geschäftsoptionen mit dem Green Deal der IHK Darmstadt gibt Anregungen, wie man die SDGs nutzt, um sich neue Geschäftsfelder zu erschließen. Dazu arbeitet er die 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen ab und gibt Hinweise, wo Potenziale für Geschäftsentwicklungen liegen.

Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

Die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind als soziale Mindeststandards weltweit anerkannt und haben den Charakter von universellen Arbeitsrechten, die für alle Länder – unabhängig vom Stand der wirtschaftlichen Entwicklung – Gültigkeitsanspruch haben. Sie umfassen die vier Grundprinzipien:
  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen,
  • Beseitigung von Zwangsarbeit,
  • Abschaffung von Kinderarbeit,
  • sowie das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
Durch die sogenannte “Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit” bekannten sich 1998 alle ILO-Mitgliedsstaaten zu den Kernarbeitsnormen. Die Fortschritte der Länder bei der Ratifizierung und Umsetzung der Erklärung in nationales Recht sowie Verstöße gegen sie werden regelmäßig überprüft und erörtert.
Weitere Informationen: www.ilo.org

UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 

Die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte wurden 2011 durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verabschiedet, um in Zeiten der Globalisierung die Rolle von Staaten und Wirtschaft in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte zu definieren. Sie beruhen auf der Arbeit von Prof. John Ruggie unter Einbezug von privaten und staatlichen Akteuren. Die Prinzipien zeigen menschenrechtliche Pflichten von Staaten (menschenrechtliche Schutzpflicht) und die Verantwortung von Unternehmen (menschenrechtliche Sorgfalt) in globalen Wertschöpfungs- und Lieferketten auf und formulieren die Rechte von Betroffenen auf Zugang zu wirksamer Abhilfe und Wiedergutmachung.

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Die OECD-Leitsätze beschreiben allgemeine Erwartungen an Unternehmen bei ihren weltweiten Aktivitäten im Umgang mit Gewerkschaften, im Umweltschutz, im Bereich Menschenrechte, bei der Korruptionsbekämpfung und hinsichtlich der Wahrung von Verbraucherinteressen. So bieten sie multinationalen Unternehmen einen umfassenden Verhaltenskodex bei Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern. In den Mitgliedsstaaten gibt es Nationale Kontaktstellen, an die Verstöße gegen die Leitsätze gemeldet werden können. Die vorgebrachten Fälle werden im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens mit dem betreffenden Unternehmen erörtert. Auch wenn ein Verstoß zunächst keinen rechtsverbindlichen Charakter innehat, so kann mit der Veröffentlichung der Mitteilung ein hoher Reputationsschaden für das jeweilige Unternehmen einhergehen.

EU-Green Deal

Mit dem "Green Deal" hat die Europäische Union 2019 einen der weltweit ambitioniertesten Fahrpläne für eine nachhaltige Wirtschaft und Gesellschaft auf den Weg gebracht. Ziel des klima- und umweltpolitischen Programms ist es, die EU bis zum Jahr 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Staatenverbund weltweit umzubauen. Treibhausgas- sowie Schadstoffemissionen sollen auf nahezu Null reduziert werden.
Mehr Informationen zum Green Deal finden Sie auf unserer Seite Klimaschutz und CO2-Reduktion und der Website der DIHK zum European Green Deal.

Corporate ‎Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Das Gesetz zur Umsetzung der CSR-Richtlinie (CSR-RUG) trat 2017 in Kraft. Betroffene Unternehmen müssen nicht-finanzielle Informationen offenlegen. Diese beinhalten unter anderem Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung und die Folgen des jeweiligen Geschäftsmodells für Umwelt und Gesellschaft.
Die EU hat 2022 mit der Corporate ‎Sustainability Reporting Directive (CSRD) weitreichende Änderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen beschlossen. Zukünftig müssen weitaus mehr Unternehmen als bislang im Lagebericht über Nachhaltigkeit berichten. Die Anwendung der neuen European Sustainability Reporting Standards ist dabei ebenso wie eine externe Prüfung verpflichtend vorgeschrieben.
Sie sind nicht sicher, ob Sie berichtspflichtig sind? Dann finden Sie hier mehr Informationen zur Corporate ‎Sustainability Reporting Directive.

EU-Lieferkettengesetz - Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD

Der europäische Green Deal sieht vor, Nachhaltigkeit stärker in den Corporate Governance Rahmen zu integrieren. Unter anderem werden eine Verpflichtung der Unternehmensleitung zur Identifizierung, Vermeidung und Verminderung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Geschäftsstrategie inkl. der Festsetzung messbarer Nachhaltigkeitsziele vorgesehen.
Die Europäische Kommission verabschiedete am 23. Februar 2022 den Entwurf einer Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen („EU Lieferkettengesetz“). Der Entwurf geht in weiten Teilen über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die darin enthaltenen Sorgfaltspflichten hinaus.
Das deutsche Gesetz müsste dem aktuellen Entwurf nach bereits bald verschärft werden.
Lesen Sie hier mehr zum EU-Lieferkettengesetz.

Deutsches Lieferkettengesetz

Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" oder kurz auch "Lieferkettengesetz") verabschiedet.
Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser schützen, indem große Unternehmen mit Sitz in Deutschland dazu verpflichtet werden, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu beachten.
Da auch kleinere Unternehmen als Zuliefererbetriebe indirekt von dem Gesetz betroffen sein können, wird allen Unternehmen empfohlen, sich mit dem Gesetz auseinanderzusetzen.
Lesen Sie hier mehr zum Deutschen Lieferkettengesetz.

Entwaldungsfreie Lieferketten

Achtung! Aktuell wird eine Verschiebung um ein Jahr diskutiert
Nach der EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR) dürfen bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Erfasst sind bestimmte Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und deren Erzeugnisse. Für Erzeugnisse, die innerhalb der EU hergestellt werden, gelten die gleichen Anforderungen wie für in Anhang I aufgeführten Erzeugnisse, die außerhalb der EU hergestellt werden.
Laut der EUDR dürfen Unternehmen in Zukunft bestimmte Produkte und Rohstoffe in die, beziehungsweise aus der EU, nur noch ein- oder ausführen, wenn ihnen vom Lieferanten eine Sorgfaltserklärung vorliegt, die besagt, dass ein Produkt nicht von einer nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzten Fläche stammt und nach diesem Datum auch nicht zu einer anderweitigen Schädigung von Wäldern geführt hat.
Die Unternehmen müssen außerdem nachweisen, dass die Menschenrechte und Rechte indigener Völker bei der Produktion geachtet werden. Weiterhin müssen die Erzeuger Geoinformationsdaten zur Verfügung stellen, aus denen hervorgeht, wo sich die jeweiligen Anbauflächen befinden. Dadurch kann beispielsweise anhand von Satellitendaten die Richtigkeit der Erklärung überprüft werden. Weitere Informationen sind auch im Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz enthalten.
Hier finden Sie vertiefende Informationen zu Entwaldungsfreien Lieferketten.

EU-Taxonomie

Zum 1. Januar 2022 ist die Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union in Kraft getreten. Sie definiert anhand detaillierter Kriterien, was unter ökologisch nachhaltigem Wirtschaften in verschiedenen Branchen zu verstehen ist. Die Taxonomie-Verordnung ist der zentrale Baustein des Sustainable Finance Package im European Green Deal, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden will.
Ziel von "Sustainable Finance" ist die Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft. Sustainable Finance sieht unter anderem umfassende Berichtspflichten für den Finanzsektor vor. Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, die "grüne" Finanzprodukte anbieten, müssen beispielsweise offenlegen, inwiefern sie sich bei der Einstufung der Finanzprodukten als nachhaltig an den Kriterien der EU-Taxonomie orientieren.
Verbunden mit den neuen Offenlegungspflichten in der Finanzwirtschaft sind auch neue Berichtspflichten für die Realwirtschaft. So müssen Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern ab dem Jahr 2022 (für das Geschäftsjahr 2021) offenlegen, inwiefern sie die Taxonomie-Kriterien einhalten.

EU-Verordnung zu Konfliktmineralien

Am 1. Januar 2021 trat die EU-Verordnung über Konfliktmineralien in Kraft ((EU) 2017/821). Das bedeutet, dass seit Januar 2021 für EU-Importeure so genannter Konfliktmineralien (Gold, Zinn, Tantal und Wolfram) weitgehende Sorgfalts- bzw. Prüfpflichten entlang der Lieferkette verbindlich wurden, um die Finanzierung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- oder Hochrisikogebieten einzudämmen.
Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der Sorgfaltspflichten bei den geschätzt 200 betroffenen Unternehmen in Deutschland ist die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR) bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).

Unterstützung für betroffene Unternehmen

Die EU-Kommission hat unverbindliche Leitlinien für Unternehmen zur Bestimmung von Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie Lieferkettenrisiken (Empfehlung (EU) 2018/1149) veröffentlicht.
Die EU-Kommission hat das Online-Portal “Due Diligence Ready“ eröffnet, um betroffene Unternehmen (insbesondere KMUs) bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltsanforderungen im Rahmen der Beschaffung von Mineralien sowie bei der Einhaltung der EU-Verordnung zu Konfliktmineralien einzuhalten.
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe hält auf Ihrer Website Hintergrundinformationen sowie FAQs bereit.

Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie

Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) ist zentraler Baustein der Nachhaltigkeitspolitik in Deutschland. Die Strategie konkretisiert die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen für Deutschland, macht die konkreten Ziele mit klar definierten Indikatoren messbar, und definiert Maßnahmen zur Zielerreichung. Die Indikatoren werden vom Statistischen Bundesamt jährlich erhoben.
Bei der Aktualisierung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie in 2021 wurden zuletzt sechs Transformationsbereiche identifiziert, die kohärentes politisches Vorgehen fördern sollen:
  • Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit
  • Energiewende und Klimaschutz
  • Kreislaufwirtschaft
  • Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende
  • Nachhaltige Agrar- und Ernährungssystem
  • Schadstofffreie Umwelt
Die Strategie gilt somit nicht nur als Grundlage für politische Reformen, sondern soll auch ein verändertes Verhalten von Unternehmen und Verbrauchern anstoßen.

Entwaldungsfreie Lieferketten

Achtung! Das Inkrafttreten der Regeln ist um 12 Monate auf Ende 2025 verschoben worden!
Nach der EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR) dürfen bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Erfasst sind bestimmte Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und deren Erzeugnisse. Für Erzeugnisse, die innerhalb der EU hergestellt werden, gelten die gleichen Anforderungen wie für in Anhang I aufgeführten Erzeugnisse, die außerhalb der EU hergestellt werden.
Laut der EUDR dürfen Unternehmen in Zukunft bestimmte Produkte und Rohstoffe in die, beziehungsweise aus der EU, nur noch ein- oder ausführen, wenn ihnen vom Lieferanten eine Sorgfaltserklärung vorliegt, die besagt, dass ein Produkt nicht von einer nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzten Fläche stammt und nach diesem Datum auch nicht zu einer anderweitigen Schädigung von Wäldern geführt hat.
Die Unternehmen müssen außerdem nachweisen, dass die Menschenrechte und Rechte indigener Völker bei der Produktion geachtet werden. Weiterhin müssen die Erzeuger Geoinformationsdaten zur Verfügung stellen, aus denen hervorgeht, wo sich die jeweiligen Anbauflächen befinden. Dadurch kann beispielsweise anhand von Satellitendaten die Richtigkeit der Erklärung überprüft werden. Weitere Informationen sind auch im Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz enthalten.
Marktteilnehmer, das heißt Unternehmen, die Produkte auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, und Nicht-KMU-Händler müssen die Regeln ab dem 4. Quartal 2024 anwenden, KMU-Händler ab dem 2. Quartal 2025.
Für Erzeugnisse, die innerhalb der EU hergestellt werden, gelten die gleichen Anforderungen wie für Erzeugnisse, die außerhalb der EU hergestellt werden. Die Verordnung gilt für die in Anhang I aufgeführten Erzeugnisse, unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt oder eingeführt wurden.
Angesichts eines in der Verordnung geregelten umfangreichen Pflichtenkatalogs und einer gewissen Rückwirkung bis zum 31. Dezember 2020 sollten betroffene Unternehmen sich frühzeitig auf die neuen Vorgaben einstellen und Maßnahmen ergreifen, um die Marktgängigkeit ihrer Produkte sicherzustellen und ihr internes Compliance-System anzupassen.

Verkehrsverbot

Die Verordnung regelt in Artikel 3 ein sogenanntes Verkehrsverbot, wonach die relevanten Rohstoffe (Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz) und relevanten Erzeugnisse (Erzeugnisse gemäß Anhang I der Verordnung, die relevante Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden) nur dann in Verkehr gebracht oder auf dem EU-Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
  • sie sind entwaldungsfrei,
  • sie wurden gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt und
  • für sie liegt eine Sorgfaltserklärung vor.
Die Liste der erfassten Rohstoffe sowie Erzeugnisse wird regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, wobei neue Daten wie sich verändernde Entwaldungsmuster berücksichtigt werden. Unternehmen sollten die Liste daher regelmäßig prüfen.

Entwaldungsfreiheit

“Entwaldungsfrei” bedeutet,
  • dass die relevanten Erzeugnisse relevante Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden, die auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden, und
  • im Fall relevanter Erzeugnisse, die Holz enthalten oder unter Verwendung von Holz hergestellt wurden — dass das Holz aus dem Wald geschlagen wurde, ohne dass es dort nach dem 31. Dezember 2020 zu Waldschädigung gekommen ist.

Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes

Zusätzlich zur Entwaldungsfreiheit fordert Artikel 3 der Verordnung auch die Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes.
Bei näherer Betrachtung der hiervon erfassten Themenbereiche zeigt sich, dass hiermit ein breites Spektrum an Regelungsbereichen umfasst wird.
Laut Definition sind dies die im Erzeugerland geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum rechtlichen Status des Erzeugungsgebiets in Bezug auf:
  • Landnutzungsrechte,
  • Umweltschutz,
  • forstbezogene Vorschriften, einschließlich Regelungen der Forstwirtschaft und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, wenn sie in direktem Bezug zur Holzgewinnung stehen,
  • Rechte von Dritten,
  • Rechte von Arbeitnehmenden,
  • völkerrechtlich geschützte Menschenrechte,
  • den Grundsatz der freiwilligen und in Kenntnis der Sachlage erteilten vorherigen Zustimmung (the principle of free, prior and informed consent — FPIC), auch entsprechend der Verankerung in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker,
  • Steuer-, Korruptionsbekämpfungs-, Handels- und Zollvorschriften.
Weitere Informationen insbesondere zu Sorgfaltsplichten, Sorgfaltserklärung, Meldungspflichten, und Dokumentationspflichten und Risikobewertung und Risikominderung finden Sie auf folgenden IHK-Seiten bzw. folgenden Quellen:
Veröffentlicht am 15. Dezember 2023

Omnibus-Pakete 2025

Die EU-Kommission hat nach der Europawahl eine Kürzung der bürokratischen und administrativen Belastungen um mindestens 25 Prozent und für KMU um mindestens 35 Prozent angekündigt. Um dieses Ziel zu erreichen, reformiert die EU-Kommission in Artikelgesetzen ("Omnibus-Pakete“) eine Reihe von Regelungen. Im folgenden Artikel haben wir die wesentlichen Inhalte zusammengestellt und informieren über die aktuellen Entwicklungen.

Omnibus I: Vereinfachung von Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit

26. Februar 2025
Vollständiger Text des Pakets finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

Wesentliche Inhalte der Vorschläge

Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) und EU-Taxonomie

  • Verschiebung der CSRD-Meldepflicht (umgesetzt, siehe "Aktueller Stand“)
  • Reduzierung des Anwendungsbereichs der CSRD (auf große Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und entweder einen Umsatz von über 50 Millionen EUR oder eine Bilanzsumme von über 25 Millionen EUR)
  • Reduzierung von Taxonomie-Berichtspflichten und Beschränkung auf die größten Unternehmen
  • Einführung der Möglichkeit, über Tätigkeiten zu berichten, die teilweise mit der EU-Taxonomie übereinstimmen
  • Einführung einer finanziellen Wesentlichkeitsschwelle für die Taxonomie-Berichterstattung und Reduzierung der Berichtsvorlagen
  • Vereinfachungen der "Do-No-Significant-Harm“-Kriterien (DNSH)
  • Anpassung des Taxonomie-basierten Leistungsindikators für Banken - der Green Asset Ratio (GAR)

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD / EU-Lieferkettenrichtlinie)

  • Verschiebung der Anwendung (umgesetzt, siehe "Aktueller Stand“)
  • Vereinfachung der Anforderungen an die Sorgfaltspflicht (Konzentration der systematischen Sorgfaltspflicht auf unmittelbare Geschäftspartner, Verringerung der Häufigkeit der regelmäßigen Bewertungen der Geschäftspartner von jährlich auf fünf Jahre, mit Ad-hoc-Bewertungen, wo dies erforderlich ist)
  • Begrenzung der Menge an Informationen, die im Rahmen der Abbildung der Wertschöpfungskette verlangt werden können und Verringerung der Trickle-Down-Effekte für KMU
  • Harmonisierung der Sorgfaltspflichtanforderungen in der EU
  • Abschaffung der zivilrechtlichen Haftung in der EU

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

  • Einführung einer kumulativen jährlichen CBAM-Schwelle von 50 Tonnen pro Importeur
  • Vereinfachung der Vorschriften für die Beantragung und Genehmigung des Status des zugelassenen CBAM-Anmelders, für die Berechnung der Emissionen und der Berichterstattungsanforderungen
  • Verschärfung der Vorschriften zur Vermeidung von Umgehung und Missbrauch
  • Ausweitung des Anwendungsbereichs von CBAM auf andere EHS-Sektoren und nachgelagerte Güter

Aktueller Stand

Teil 1 des Omnibus-Pakets I ist nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 17. April 2025 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, die Änderungen in nationales Recht umzusetzen.
Dieser Teil des Omnibus-Pakets betrifft die CSRD-Richtlinie und die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und sieht folgende Änderungen vor:
  • Das Inkrafttreten der CSRD-Berichtspflichten wird wie folgt verschoben:
    • für Unternehmen der 2. Welle (große Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, Mutterunternehmen einer großen Gruppe) – Berichtspflicht ab dem 1. Januar 2027
    • für Unternehmen der 3. Welle (kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Gesellschaften, bestimmte kleine und nicht komplexe Institute, bestimmte firmeneigene Versicherungsunternehmen) - Berichtspflicht ab dem 1. Januar 2028
    • für die Unternehmen der 1. Welle (große Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern sowie Mutterunternehmen einer großen Gruppe mit mehr als 500 Mitarbeitern) - keine Änderungen (Berichtspflicht ab dem 1. Januar 2024).
  • Die Umsetzungsfrist der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) für die Mitgliedstaaten wird um ein Jahr auf Mitte 2027 verschoben. Die Anwendungsfristen für Unternehmen werden wir folgt verschoben:
    • Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und mehr als 900 Millionen Euro weltweitem Nettoumsatz - ab Mitte 2028
    • Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und mehr als 450 Millionen Euro weitweitem Nettoumsatz - ab Mitte 2029
Teil 2 des Omnibus-Pakets I über CBAM wurde am 18. Juni 2025 von Rat, Parlament und Kommission inhaltlich beschlossen. Der Entwurf der Änderungsverordnung ist auf der EUR-Lex--Seite verfügbar. Das Amtsblatt liegt noch nicht vor.

Omnibus II: Vereinfachung und Optimierung von Investitionsprogrammen

26. Februar 2025
Vollständiger Text des Pakets finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

Wesentliche Inhalte der Vorschläge

  • Erhöhung der Investitionskapazität der EU (InvestEU) - Mobilisierung von rund 50 Milliarden EUR an zusätzlichen öffentlichen und privaten Investitionen. Die erhöhte InvestEU-Kapazität soll hauptsächlich zur Finanzierung innovativerer Tätigkeiten im Rahmen vorrangiger politischer Maßnahmen wie des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit und des Deals für eine saubere Industrie verwendet werden.
  • Vereinfachung der Beteiligung am Programm für die Mitgliedstaaten
  • Vereinfachung der Verwaltungsanforderungen für Durchführungspartner, Finanzintermediäre und Endempfänger.

Aktueller Stand

Die Legislativvorschläge wurden dem EU-Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt.

Omnibus III: Vereinfachungen in Regularien der Landwirtschaft

14. Mai 2025
Vollständiger Text des Pakets finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

Wesentliche Inhalte der Vorschläge

  • Vereinfachung der Zahlungsregelung für kleine Höfe
  • Vereinfachung der Umweltanforderungen und -kontrollen
  • Verstärktes Krisenmanagement, einfachere Verfahren für die nationalen Verwaltungen
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierung

Aktueller Stand

Die Legislativvorschläge wurden dem EU-Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt.

Omnibus IV: Small-Mid-Caps, Produktspezifikationen und Digitalisierung der EU-Konformitätserklärung

21. Mai 2025
Vollständiger Text des Pakets finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

Wesentliche Inhalte der Vorschläge

  • Einführung einer neuen Unternehmenskategorie "Small-Mid-Caps“ (Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern und entweder einen Umsatz von weniger als 150 Millionen EUR oder eine Bilanzsumme von weniger als 129 Millionen EUR), die fast 38.000 Unternehmen in der EU abdecken wird.
  • Ausweitung mehrerer bestehenden Unterstützungsmaßnahmen für KMU auf diese neue Unternehmenskategorie und weitere Vereinfachungsmaßnahmen zugunsten von KMU und Small-Mid-Caps in den folgenden Rechtsakten:
    • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Verordnung (EU) 2016/679
    • Verordnung über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren – Verordnung (EU) 2016/1036
    • Verordnung über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren – Verordnung (EU) 2016/1037
    • Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente – Richtlinie (EU) 2014/65
    • Prospektverordnung – Verordnung (EU) 2017/1129
    • Verordnung über Batterien und Altbatterien – Verordnung (EU) 2023/1542
    • Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen – Richtlinie (EU) 2022/2557
    • Verordnung über fluorierte Treibhausgase – Verordnung (EU) 2024/573
  • Vereinheitlichung von Produktspezifikationen, wo es keine gemeinsamen Standards gibt
  • Digitalisierung der EU-Konformitätserklärung sowie Schaffung der Möglichkeit, Gebrauchsanweisungen in digitalem Format anstelle von Papier zur Verfügung zu stellen und ein "digitales Kontakt“ in die Herstellerinformationen aufzunehmen.

Aktueller Stand

Die Legislativvorschläge wurden dem EU-Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt.

Omnibus V: Vereinfachung von Regularien im Verteidigungsbereich

17. Juni 2025
Das Paket wird dazu beitragen, die im "White Paper for European Defence – Readiness 2030“ festgelegten Investitionsziele zu erreichen. Vollständiger Text des Pakets finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

Wesentliche Inhalte der Vorschläge

  • Europäischer Verteidigungsfonds (European Defence Fund (EDF)): Vereinfachte Anforderungen für Antragsteller, kürzere Fristen für die Gewährung von Finanzhilfen und eine besser vorhersehbare Umsetzung
  • Vereinfachungen im Beschaffungsbereich für öffentliche Auftraggeber und Industrie
  • Klärung der Anwendung bestehender EU-weit geltender Umwelt- und Chemikaliengesetzgebung:
    • Klärung der Frage, ob die bestehenden Ausnahmeregelungen für Projekte zur Verteidigungsbereitschaft im Zusammenhang mit überwiegenden öffentlichen Interessen in Anspruch genommen werden können
    • Ein klareres Mandat für die Mitgliedstaaten, Ausnahmeregelungen anzuwenden, wenn dies zur Unterstützung von Investitionen mit kritischen Stoffen erforderlich ist
  • Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln durch Anpassungen der Förderkriterien im Rahmen von InvestEU und Leitlinien für nachhaltige Investitionen im Bereich Verteidigung.

Aktueller Stand

Die Legislativvorschläge wurden dem EU-Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt.

Omnibus VI: Vereinfachung von Regularien in der chemischen Industrie

Voraussichtlich das zweite Halbjahr 2025
Ankündigung und die ersten Informationen finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

Voraussichtliche Inhalte der Vorschläge

  • Vereinfachungen der Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen (CLP) und Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel

Aktueller Stand

Das Paket wurde angekündigt, aber noch nicht veröffentlicht.

Omnibus VII: Vereinfachung von Regularien im Bereich Digitalisierung

Voraussichtlich das zweite Halbjahr 2025

Ankündigung und die ersten Informationen finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission in der Binnenmarktstrategie vom 21. Mai 2025.

Voraussichtliche Inhalte der Vorschläge

  • Vereinfachungen von Data Act, Data Governance Act, AI Act und Open Data Directive

Aktueller Stand

Das Paket wurde angekündigt, aber noch nicht veröffentlicht.

Omnibus VIII: Vereinfachung von Regularien im Umweltbereich

Voraussichtlich das zweite Halbjahr 2025

Ankündigung und die ersten Informationen finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission in der Binnenmarktstrategie vom 21. Mai 2025.

Voraussichtliche Inhalte der Vorschläge

  • Genannt bisher die Vereinfachungen der Erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR)

Aktueller Stand

Das Paket wurde angekündigt, aber noch nicht veröffentlicht.
Stand: 23. Juni 2025
Wir aktualisieren unseren Artikel kontinuierlich für Sie. Wir können Ihnen jedoch nicht garantieren, dass die Inhalte immer auf dem neuesten Stand sind.
Quelle: EU-Kommission, DIHK