Nachhaltigkeit

CSR-Richtlinie

Hinweis: Die CSR-Richtlinie in Verbindung mit dem CSR-RUG gilt noch bis zum 31. Dezember 2023. Dann wird sie durch die CSRD (mit dem noch nicht vorliegenden Umsetzungsgesetz) abgelöst.
Das CSR-Richtlinie der EU verpflichtet die angegebenen Unternehmen zur Abgabe. Als Basis gelten die Berichtsstandards GRI oder DNK. Die Themenbereiche sind in der Richtlinie definiert. Die Richtlinie wurde durch das CSR-Richtlinie Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) in deutsches Recht überführt. 
Inhalt
Gesetzlich vorgeschriebenen Bericht zu vorgegeben Themen
Ergebnis
Rechenschaftsbericht
Zielgruppe
Börsennotierte Unternehmen
Zielbranche
unter anderem Kreditinstitute, Versicherungen
Gültigkeitsbereich
Europaweit
Rahmen
Bericht über nicht finanzielle Leistungen
Anforderungen
Gemäß Richtline
Bereiche
Umwelt, Sozialbelange, Menschenrechte, Korruption, Diversität
Entwickler
Europäische Union
Veröffentlichungsjahr
2017
Externe Kosten
nein
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