Nachhaltigkeitsberichterstattung

Immer wieder ist im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit von Unternehmen von CSR, ESG, EU-Taxonomie und weiteren Begriffen die Rede. Alle sind Teil der europäischen Bemühungen zum ”Green Deal” und hängen irgendwie zusammen, gelten parallel oder ergänzen sich.

Aktuelle Entwicklung – was plant die EU? Omnibus-Pakete

Mit dem Ziel der Vereinfachung der Berichterstattung und der Entlastung der Unternehmen hat sich die Europäische Kommission in der Omnibus-Initiative die bestehenden Regelungen vorgenommen und Vorschläge erarbeitet. Die ersten Ergebnisse sind seit dem 26. Februar 2025 bekannt.

In Aussicht gestellt wird in den Vorschlägen der europäischen Kommission:

  • Eine Anpassung der Umsetzungsfristen für die Ausweitung der Berichtspflicht um jeweils ein Jahr auf 2026 und 2027.
  • Verschiebung der Umsetzungsfrist für CSDDD auf Juli 2028.
  • Vorschläge zu Änderung einzelner Vorschriften in CSRD, CSDDD und CBAM.
  • Anpassung des Anwendungsbereichs der CSRD, sodass nur größere Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden betroffen sind.
  • Überarbeitung der ESRS-Standard, Reduzierung der Datenpunkte und Verbesserung der Eindeutigkeit von Begrifflichkeiten.
  • Unterstützung und Förderung der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtserstattung (Voluntary SME-Standard/VSME).
Bis sich die Umsetzung dieser Vorschläge bestätigt, gelten weiterhin die bisherigen Vorschriften aus der CSRD-Richtlinie!

Die CSR-Berichtspflicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) betrifft:

  • Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und die kapitalmarktorientiert sind.
  • Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind.
  • Unternehmen, deren Umsatz über 40 Millionen Euro liegt oder deren Bilanzsumme über 20 Millionen Euro beträgt.

Betroffene Unternehmen müssen in ihrem Lagebericht oder einem separaten Nachhaltigkeitsbericht u. a. nicht finanzielle Informationen zu folgenden Themen offenlegen:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • Achtung der Menschenrechte
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung
  • Diversitätskonzept für die Zusammensetzung der Unternehmensführung, der Kontrollgremien und des Aufsichtsrats
Das Gesetz sieht kein starres Format für die Berichterstattung vor. Für die Erstellung können nationale, europäische oder Nachhaltigkeitsberichtsstandards genutzt werden. In Deutschland finden insbesondere die Berichtsstandards der Global Reporting Initiative (GRI) sowie des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) Anwendung.

Welche Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung gelten für welche Unternehmen?

Große Unternehmen, kapitalmarkt-orientierte KMU, Drittstaaten-Unternehmen mit 150 Millionen Euro Umsatz in der EU

  • Verordnung/Richtlinie: CSRD & ESRS
  • Ziel: Nachhaltigkeitsberichtspflichten
  • Pflichten:
    • Umfassende Berichterstattung zu Nachhaltigkeitszielen
    • Rolle der Geschäftsführung
    • wesentliche nachteilige Auswirkungen und immaterielle Ressourcen
    • Einhaltung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtstandards
    • Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse
  • Gültig seit/ab:
    • Januar 2024 (für Unternehmen, die bereits der Pflicht zur nicht-finanziellen Erklärung unterliegen)
    • Januar 2025 (für alle anderen großen Unternehmen)
    • Januar 2026 (für kapitalmarktorientierte KMU)

Finanzmarktteilnehmer, Unternehmen zur nicht-finanziellen Berichterstattung

  • Verordnung/Richtlinie: EU-Taxonomie
  • Ziel: Kriterien für ökologische Nachhaltigkeit
  • Pflichten:
    • Berichterstattung über taxonomikonforme Umsatzerlöse
    • Investions- und Betriebsausgaben
  • Gültig seit:
    • Oktober 2022

Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern

  • Verordnung/Richtlinie: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
  • Ziel: Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards
  • Pflichten:
    • Risikoanalyse
    • Grundsatzerklärung
    • Präventions- und Abhilfemaßnahmen
    • Einrichtung von Beschwerdekanälen
    • Regelmäßige Berichterstattung
  • Gültig seit:
    • Januar 2023

Finanzmarktteilnehmer, Finanzmarktberater

  • Verordnung/Richtlinie: EU -Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR)
  • Ziel: Transparenz über Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen
  • Pflichten:
    • Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken
    • Offenlegung von nachteiligen Auswirkungen
    • Offenlegung von Nachhaltigkeitszielen für Finanzprodukte
  • Gültig seit:
    • März 2021

Importeure bestimmter Warengruppen

  • Verordnung/Richtlinie: Europäisches CO2-Grenzausgleichssystem - CBAM
  • Ziel: Vermeidung von Carbon Leakage, Förderung der Dekarbonisierung
  • Pflichten:
    • Quartalsweise Berichterstattung über importierte Waren und deren CO2-Emissionen
  • Gültig seit:
    • Oktober 2023

Losgelöst von einer gesetzlichen Verpflichtung Chancen einer Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachhaltigkeitsberichterstattung ist insbesondere für Unternehmen ein Thema, die selbst oder deren Kunden der CSR-Berichterstattungspflicht der Europäischen Union unterliegen oder in den Anwendungskreis des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen. Sie werden aller Wahrscheinlichkeit nach zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen aufgefordert.
Doch nicht nur der Gesetzgeber verlangt zunehmend von Unternehmen die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Auch Investoren, Kunden, Geschäftspartner und andere Stakeholder verlangen mehr Transparenz von Unternehmen über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft.
Zudem dient die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CRSD dem Zweck, dass Banken die Kredite der Unternehmen in nachhaltige und nicht nachhaltige Geschäfte unterscheiden können. Diese geschaffene Transparenz soll die Investitionen in nachhaltige Projekte umlenken. Bereits jetzt sind diese Daten auf dem Kapitalmarkt gefragt.

Wie erstellt man einen Nachhaltigkeitsbericht

Für Erstanwender finden sich ausführliche Leitlinien zur Erstellung des ersten Nachhaltigkeitsberichts auf den Webseiten der entsprechenden Berichtsstandards. So stellt der Deutsche Nachhaltigkeitskodex beispielsweise alle relevanten Dokumente, die bei der Erstellung einer DNK-Erklärung helfen zur Verfügung. Auf den Seiten der Global Reporting Initiative finden Sie ein eigenes Ressource Center, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Unternehmen unterstützen soll.
Die IHK-Organisation hat in Zusammenarbeit mit Value Balancing Alliance und Deloitte den Leitfaden ”In fünf Schritten zum Erfolg: Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU veröffentlicht, der die geplanten Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Europäischen Kommission erläutert und die Schritte hin zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung vorstellt.

Begriffserläuterungen im Überblick

Corporate Sustainability Reporting Dircetive

Die EU-Richtlinie zur Unternehmensnachhaltigskeitsberichterstattung ist zum 5. Januar 2023 in Kraft getreten und muss 18 Monate später in den Mitgliedstaaten durch nationale Gesetze umgesetzt werden. Das ist für Deutschland bisher nicht erfolgt.
Vom Anwendungsbereich betroffen sind:
  • große Unternehmen im bilanzrechtlichen Sinne
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind
  • unter bestimmten Voraussetzungen Drittstaatenunternehmen mit 150 Mio Euro Umsatz in der EU

Corporate Social Responsibility

Unternehmen geben Einblicke in ökologische, soziale und ökonomische Aspekte, um zu zeigen, wie sie ihrer Verantwortung gerecht werden.

Sustainable Finance Disclosure Regulation

Ziel der EU-Offenlegungsverordnung ist es Kapitalflüsse in nachhaltige Anlagen bzw. Wirtschaftstätigkeiten zu lenken. Die Verordnung soll für Investoren Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit herstellen. Es bestehen produktbezogene Offenlegungspflichten für Finanzmarktteilnehmende und Finanzberaterinnen und – Berater. Die Einhaltung überwacht die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

EU-Taxonomie

Hinter diesem Begriff steckt eine weitere Verordnung der EU, die ein einheitliches System von Kriterien zur Bestimmung einer wirtschaftlichen Tätigkeit als ökologisch nachhaltig festlegt. Diese Verordnung trat im Juli 2020 in Kraft ist seit Januar 2022 anzuwenden. Damit wird die EU-Offenlegungsverordnung konkretisiert.
Die sechs maßgeblichen Umweltziele sind:
  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zur Kreislaufwirtschaft#
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz sowie Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

European Sustainability Reporting Standards

Diese Standards konkretisieren welche Inhalte Unternehmen in ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD aufnehmen müssen. Damit soll ein einheitliches Verständnis, sowie eine Vergleichbarkeit erreicht werden. Die ESRS geben mit ca. 800 Pflicht- und ca. 250 Wahlangaben (sogenannten Datenpunkten) eine konkrete Ausgestaltung der Berichterstattung vor. Von wichtiger Bedeutung ist, dass nur Angaben gemacht werden müssen, wenn die für das jeweilige Unternehmen individuelle Wesentlichkeitsprüfung ergeben hat, dass diese zu berichten sind.
Das bisher bekannte ESRS- Set 1 gliedert sich in die Kategorien Environment (mit fünf Unterkategorien), Social (mit vier Unterkategorien) und Governance. Darüber stehen allgemeine Anforderungen und allgemeine Angaben.
Bei der Erstellung der Standards wurden schon bestehenden Standards und Initiativen, wie zum Beispiel die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder die UN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte eingearbeitet. Es bestehen auch enge Verknüpfungen und Parallelen zu den Kriterien der EU-Taxonomieverordnung und der europäischen Sorgfaltspflichtenrichtline (CSDDD), sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt (LkSG)

Environmental, Sovial und Governance

ESG steht für die Begriffe und wird häufig verwendet, um die Nachhaltigkeitsstrategien von Unternehmen zum Thema zu machen. Sowohl qualitative als auch quantitative Aspekte spielen dabei eine Rolle. Die Bewertung von Unternehmen nach diesen Aspekten zeigt, wie ein Unternehmen langfristige am Markt Bestand haben kann und ist zukunftsorientiert. Die ESRS-Standards decken alle drei Bereiche ab.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Mit dem Gesetz, das seit 1. Januar 2023 für Deutschland gilt, wird erstmals die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Beachtung der Menschrechte und den Schutz der Umwelt bei globalen Lieferketten geregelt. Verpflichtet sind alle Unternehmen, die mindestens 1000 im Inland beschäftigten Arbeitnehmern (§ 1 LkSG). Gefordert sind die Einrichtungen eines Risikomanagements zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt und eine regelmäßige Berichterstattung.
Weiterführende Informationen zur Thematik finden sie im Lieferkettengesetz – aktuelle Anforderungen an Lieferanten.

Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Die EU-Richtlinie muss bis zum Sommer 2026 in nationales Recht überführt werden. Gegenüber dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind erweiterte umweltbezogene Sorgfaltspflichten beinhaltet. Außerdem gib es besondere Pflichten im Artenschutz und der Erhaltung der Meere. Die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie soll mit einer nachhaltigen Wirtschaft zu Zielerreichung der Erderwärmung auf 1, 5 Grad Celsius beitragen.

Carbon Border Adjustment Mechanism

Das europäische CO2-Grenzausgleichssystem beschreibt ein Steuerungsinstrument der EU-Klimapolitik, um den CO2-Ausstoß von importierten Waren zu regulieren.