CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll als Teil der „Fit for 55“ – Klimaschutz – Pakets eingeführt werden. Ziel ist es, dem durch das EU-Emissionshandelssystem entstandenen Risiko der Produktionsverlagerung in andere Länder entgegenzuwirken. Eine Berichtspflicht für importierte Erzeugnisse aus den Warengruppen Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel und Wasserstoff soll bereits ab 1. Oktober 2023 bestehen.