3. Wozu dient eine Lieferantenerklärung?

Eine Lieferantenerklärung dient einem Exporteur als Nachweis bei der Beantragung oder Ausstellung eines Präferenznachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, EUR-MED, Formblatt EUR.2 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung). Mit einer Lieferantenerklärung wird dem Kunden erläutert, bei welchen künftigen Exportvorgängen die gelieferte Ware präferenzberechtigt ist. (siehe Frage 1)
Beantragt der Exporteur eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED bzw. stellt er ein Formblatt EUR.2 oder eine Ursprungserklärung aus, so trägt er die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben über den präferenzrechtlichen Ursprung der Waren.
Er ist also verpflichtet, den präferenzrechtlichen Ursprung der Waren nach den Ursprungsregeln, die in dem Präferenzabkommen zwischen der EG/EU und dem betreffenden Einfuhrland festgelegt sind, zu prüfen und zu dokumentieren. (siehe Frage 11)
Diese Prüfung erstreckt sich auf alle Waren, die er exportieren möchte, das heißt sowohl auf Waren, die er im eigenen Betrieb in der EG/EU be- oder verarbeitet hat, als auch auf reine Handelswaren.
Um diese Prüfung zu erleichtern, kann der Exporteur von seinen Lieferanten Lieferantenerklärungen gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex (siehe Frage 20) als Nachweise über den präferenzrechtlichen Ursprung der von ihnen gelieferten Waren anfordern.