16. Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?
Nach der Lieferantenerklärungsverordnung gilt eine Mindestfrist von drei Jahren. Laut Bundesministerium der Finanzen (BMF) gelten in Deutschland die Aufbewahrungsfristen des § 147 Abgabenordnung (AO) auch für Lieferantenerklärungen. Daher verlängert sich die Aufbewahrungsfrist auf sechs Jahre. Ermächtigte Ausführer hatten diese Auflage bereits bisher in ihren Bewilligungen. Sofern Lieferantenerklärungen auf Rechnungen oder sonstigen Unterlagen angegeben werden, gilt die allgemeine Aufbewahrungsfrist für Rechnungen (10 Jahre).