11. Was sind Ursprungserzeugnisse der EU?

Die genauen Regeln, nach denen der präferenzrechtliche Ursprung bestimmt wird, sind in den Präferenzabkommen der EU festgelegt. Grundsätzlich gilt:
a) Ursprungserzeugnisse der EG/EU sind Erzeugnisse, die vollständig in der EU gewonnen oder hergestellt worden sind.
Dazu gehören Erzeugnisse, bei deren Herstellung ausschließlich Vormaterialien aus EU-Mitgliedstaaten verwendet wurden.
b) Werden bei der Herstellung Vormaterialien aus Drittländern verwendet, so müssen die Erzeugnisse ausreichend be- oder verarbeitet worden sein, d.h. eine reine Minimalbehandlung genügt nicht.
c) Es müssen die in den Ursprungsregeln aufgeführten Bedingungen (zum Beispiel Bearbeitungsvorgänge oder Grad der Wertschöpfung) erfüllt sein
Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, darf keine Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft ausgestellt werden.
Eine Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft kann nur in ganz bestimmten Fällen ausgestellt werden. (siehe Frage 13)