1. Was sind Präferenzabkommen?

Die Europäische Gemeinschaft (EG) beziehungsweise ihre Rechtsnachfolgerin, die Europäische Union (EU), hat mit einer Reihe von Ländern beziehungsweise Ländergruppen (unter anderen den EFTA-Staaten, den Balkan-Ländern Ländern, aber auch einigen Mittelmeerländern, Mexiko, Chile, Südafrika, Südkorea) so genannte Präferenzabkommen geschlossen. In diesen Präferenzabkommen wurden Zollvergünstigungen (Präferenzen) vereinbart. Das bedeutet, dass die Einfuhr in ein Land, mit dem ein solches Abkommen abgeschlossen wurde, zollfrei oder zumindest zollermäßigt erfolgen kann. Voraussetzung ist, dass die Waren bestimmte Ursprungsregeln erfüllen, die in dem Präferenzabkommen festgelegt sind. Dies bedeutet in der Regel einen erheblichen Wettbewerbsvorteil für präferenzberechtigte Produkte, da die Zollsätze im Ausland ansonsten häufig im zweistelligen Bereich liegen können. Höhere Verkaufspreise können auf diesem Wege ausgeglichen werden.
Als Nachweis darüber, dass die Waren diese Ursprungsregeln erfüllen, müssen bei der Einfuhr Präferenznachweise (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, EUR-MED oder Ursprungserklärung auf der Rechnung; nur theoretisch möglich ist die EUR.2) vorgelegt werden.