IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Wozu dient der Kumulationsvermerk?

Für die Ausstellung von Präferenznachweisen EUR-MED sind die Angaben der Lieferantenerklärung in der herkömmlichen Form nicht ausreichend. Es muss aus der Lieferantenerklärung auch hervorgehen, ob bei der Herstellung der Waren mit Vormaterialien aus der Pan-Euro-Med Zone kumuliert wurde oder die Waren ohne Kumulierung hergestellt worden sind.
Um eine Warenverkehrsbescheinigung/Rechnungserklärung EUR-MED ausstellen/ausfertigen zu können, muss der Lieferant gegenüber seinem Kunden den nachstehend aufgeführten Kumulationsvermerk abgeben.

"Er erklärt Folgendes:
O Kumulierung angewendet mit ...............
(Name des Landes/der Länder)
Cumulation applied with..............
(name of the country/countries)
O Keine Kumulierung angewendet
No cumulation applied"

Die richtige Angabe muss angekreuzt werden, alternativ reicht auch die Nennung der richtigen Alternative. Unter Kumulation versteht man den Ursprungserwerb in mehr als einem Zollgebiet. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Vormaterial aus der Schweiz in EG-Erzeugnisse eingebaut wird und der Wert dieses Vormaterials bei der Ursprungsermittlung als präferenzberechtigtes Vormaterial einbezogen wird. Keine Kumulation findet statt, wenn der Ursprungserwerb beispielsweise ausschließlich innerhalb der EU oder innerhalb Israels stattfindet. In diesen Fällen wird "keine Kumulation angewendet" angekreuzt. Fehlt eine derartige Erklärung, können die Waren nicht an der Pan-Euro-Med Kumulierung teilnehmen. Diese Änderung ist nur erforderlich, wenn eine EUR-MED oder eine Ursprungserklärung MED ausgestellt werden soll, die bisherigen Warenverkehre sind nach erneuter Korrektur nicht betroffen. Dies bedeutet, dass eine EUR.1 auch auf Basis von Lieferantenerklärungen ohne Kumulationsvermerk ausgestellt werden kann.

Falls der Präferenzursprung der Erzeugnisse durch Kumulation zustande gekommen ist, wird die Administration extrem aufwändig. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob man nicht auf mögliche Vorteile durch die Pan-Euro-Med-Kumulierung und den präferenziellen Ursprung ganz verzichtet.
Falls es sich um eine "klassische" Kumulierung handelt, d.h. Kumulierung mit einem EFTA-Land, besteht neben der Möglichkeit, den Kumulierungsvermerk anzugeben, auch die Variante, auf den Vermerk zu verzichten. Dann ist die Lieferantenerklärung nur als Vorpapier für eine EUR.1 zulässig. Der Länderkreis, für die eine solche Erklärung gültig ist, bleibt auf die EFTA-Staaten und die Türkei beschränkt.