Definition

Neudefinition von Kundenanlagen

Im Bundestag wurde eine umfassende Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG-Novelle-1) beschlossen. Die Novelle enthält eine Vielzahl neuer Regelungen, darunter die Neudefinition der sogenannten “Kundenanlagen” (§3 Nr. 24a EnWG).
Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung umfassen nun auch EEG-Anlagen, die mittels Direktleitung angeschlossen sind.
Ergänzend wird definiert: “Energieanlagen zur Abgabe von Energie sind nicht nur Anlagen, die sich auf einem räumlich zusammengehörenden Betriebsgebiet befinden“, sondern auch solche, „bei der durch eine Direktleitung mit einer maximalen Leitungslänge von 5000 Metern und einer Nennspannung von 10 bis einschließlich 40 Kilovolt Anlagen nach § 3 Nummer 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes angebunden sind.“