Klimaschutz

Klimaschutzverträge: erstes Gebotsverfahren

Das Bundeswirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass das erste Gebotsverfahrens finalisiert ist und nur noch die Genehmigung der EU-Kommission aussteht. Es ist geplant, noch dieses Jahr die Ausschreibung zu veröffentlichen. Teilnahmeberechtigt werden nur die Unternehmen sein, die am vorbereitenden Verfahren teilgenommen haben. 
Fragen, die in der Zwischenzeit aufgetreten sind, sind im FAQ-Update 4  (Rubrik „Weiterführende Hinweise) veröffentlicht.
Die Beantwortung von Fragen wird zukünftig der Projektträger Jülich übernehmen. Dort soll auch das CCU/S-Modul der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz angesiedelt sein. Das BMWK bedauert ausdrücklich, dass in den Klimaschutzverträgen CCU/S-Verfahren nicht gefördert werden können.
Weitere Fragen zu den KSV können an fragen@klimaschutzvertraege.info gerichtet werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klima- und Transformationsfond und den möglichen Folgen für den Bundeshaushalt noch nicht berücksichtigt.