Kompensation

Einigung über EU-Rahmen für die freiwillige Zertifizierung von CO2-Entnahmen

Am 20. Februar 2024 haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über die Schaffung eines EU-Rahmens für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen erzielt.  Der freiwillige Rahmen soll die Einführung von hochwertigen CO2-Entnahme- und Bodenemissionsreduktionstätigkeiten in der EU erleichtern und beschleunigen.
In der Verordnung wird zwischen vier CO2-Entnahme- und Emissionsreduktionstätigkeiten unterschieden: 
  1. Dauerhafte CO2-Entnahme: Speicherung von atmosphärischem und biogenem CO2 über mehrere Jahrhunderte.
  2. Vorübergehende CO2-Speicherung in langlebigen Produkten: zum Beispiel Produkte im Holzbau, über eine Dauer von mindestens 35 Jahren, die über den gesamten Überwachungszeitraum hinweg vor Ort überwacht werden können.
  3. Vorübergehende CO2-Speicherung durch klimaeffiziente Landwirtschaft: zum Beispiel Wiederherstellung von Wäldern und Böden, Bewirtschaftung von Feuchtgebieten, Seegraswiesen.
  4. Verringerung der Emissionen aus Böden durch klimaeffiziente Landwirtschaft, einschließlich der Verringerung von Kohlenstoff und Distickstoffoxid aus der Bodenbewirtschaftung, bezieht sich auf Tätigkeiten, die insgesamt Kohlenstoffdioxid-Emissionen aus Böden verringern oder die Entnahmen durch biologische Substanzen erhöhen müssen (Beispiele für Tätigkeiten sind die Bewirtschaftung von Feuchtgebieten, keine Bodenbearbeitungsmethoden und Anbau von bodenbedeckenden Kulturen, ein geringerer Einsatz von Düngemitteln in Kombination mit Bodenbewirtschaftungsmethoden und so weiter).
Die Entnahmetätigkeiten müssen dabei vier übergreifende Qualitätskriterien erfüllen, um zertifiziert zu werden: Quantifizierung, langfristige Speicherung, Nachhaltigkeit sowie Zusätzlichkeit. Letzteres Kriterium bezieht sich auf hinausgehende Maßnahmen, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Die Zertifizierungsmethoden müssen jedoch von der Kommission erst noch ausgearbeitet werden. 
Für Unternehmen bedeutet der Rahmen zunächst eine einheitliche Struktur und Standards für die Zertifizierung ihrer CO2-Entfernungsaktivitäten. Dies kann Investitionen in kohlenstoffnegative Technologien und Praktiken fördern und das Vertrauen von Verbrauchern und Investoren stärken. Allerdings kommt es am Ende auf die Ausgestaltung und die konkreten Anforderungen bei der Zertifizierung an, sodass die Bürokratie und die begrenzte Anzahl an Zertifizierungen nicht zur Bremse werden. Dies unterstreicht die Bedeutung der Freiwilligkeit bei dem Instrument. 
Die vorläufige Einigung muss nun von den Mitgliedstaaten dem Rat sowie dem Parlament vorgelegt und dann final abgestimmt werden, bevor dieser in Kraft treten kann. 
Quelle: DIHK