Photovoltaik
Bürokratische Erleichterungen für PV-Anlagenbetreiber
In Folge der regulatorischen Anpassungen aus dem Solarpaket I hat das Bundeswirtschaftsministerium die Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) vorgelegt, welche 2024 in Kraft treten soll. Aus der Verordnung ergeben sich insbesondere bürokratische Erleichterungen für PV-Anlagenbetreiber sowie ein neues Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate für Hersteller, welches im Jahr 2024 bereitstehen soll.
Änderung der Anlagenzertifizierungspflicht
Die vorliegende Verordnung etabliert eine rechtssichere Möglichkeit für das Absehen von der aufwändigen Anlagenzertifizierung für netzanschlussbegehrende Betreiber von Erzeugungsanlagen bis 500 Kilowatt installierte Gesamtleistung. Dazu wird vorgesehen, dass Betreiber von Erzeugungsanlagen, die hinter einem Verknüpfungspunkt mit dem Netz der allgemeinen Versorgung eine maximale installierte Gesamtleistung von bis zu 500 Kilowatt und eine maximale Einspeiseleistung von 270 Kilowatt aufweisen, von der Anlagenzertifizierungspflicht ausgenommen sind. Die Spannungsebene, an die die Anlage mittelbar angeschlossen wird, spielt dabei keine Rolle.
Schaffung eines Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate
Mit der Schaffung eines Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate soll der Netzbetreiber zukünftig über eine Registrierungsnummer auf alle notwendigen Informationen zugreifen können und muss die Daten nicht mehr selbst recherchieren. Er kann sich auch gleichzeitig über den Gültigkeitsstatus des jeweiligen Zertifikates informieren. Dabei darf er im Netzanschlussverfahren auf die Richtigkeit der Zertifikate und den ausgewiesenen Status vertrauen und braucht keine eigenen Prüfungen diesbezüglich mehr vorzunehmen. Mit dem neuen Register soll sichergestellt werden, dass alle in Deutschland gültigen Zertifikate (und somit auch alle anzuschließenden Einheiten und Komponenten) an einer zentralen Stelle geführt werden. Hierdurch soll eine transparente und für alle Marktteilnehmer verbindliche Grundlage für das Betriebserlaubnisverfahren gelegt werden. Das Register soll im 1. Quartal 2024 an den Start gehen. Wer es betreiben wird, ist derzeit offen.
Stand 07. März 2024:
Die DIHK hat sich mit der Bitte an das BMWK gewandt, die Erleichterungen für Unternehmen im Rahmen der NELEV aus dem Solarpaket zu lösen und als Zertifizierungspaket vorab gemeinsam mit der EAAV zu beschließen und zu veröffentlichen. Nach aktuellem Stand ist ein Kabinettsbeschluss für die EAAV auf Ende April verschoben worden.
Die DIHK hat sich mit der Bitte an das BMWK gewandt, die Erleichterungen für Unternehmen im Rahmen der NELEV aus dem Solarpaket zu lösen und als Zertifizierungspaket vorab gemeinsam mit der EAAV zu beschließen und zu veröffentlichen. Nach aktuellem Stand ist ein Kabinettsbeschluss für die EAAV auf Ende April verschoben worden.
Das BMWK schließt dies jedoch aus und begründet, dass das Zertifizierungspaket (NELEV und EAAV) nicht ohne eine Änderung des EnWG möglich ist, wie bereits im öffentlich bekannten Regierungsentwurf des Solarpakets I enthalten ist. Dabei geht es der Auffassung des BMWKs nach insbesondere um die beiden Normen § 12 Abs. 3a und § 49 EnWG-E. § 49d EnWG Abs. 2 S. 2 EnWG beinhaltet eine punktuelle neue Verordnungsermächtigung für Regelungen zu dem neu einzurichtenden Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate. Die Anpassung der Verordnungsermächtigung in § 12 Abs. 3a sei hingegen notwendig, um die EAAV zu beschließen.
Es ist anzunehmen, dass das Solarpaket und die Erleichterungen im Rahmen des Zertifizierungspakets nicht vor Mai 2024 in Kraft treten werden.