Aktuelles

Die EU hat die Zollsätze für Einfuhren bestimmter landwirtschaftlicher Waren und Düngemittel aus Russland oder Belarus erhöht.

Beim Import in die Türkei verlangen die Zollbehörden seit kurzem in bestimmten Fällen die Vorlage eines neues Dokuments, dem Producer / Exporter Certificate.

Die EU-Institutionen haben sich auf das sog. Omnibus-Paket geeinigt, das u.a. bedeutende Erleichterungen für Unternehmen beim CO2-Grenzausgleich (CBAM) bringen soll.

In der aktuellen politischen Lage in den USA stehen deutsche Unternehmen vor großen Herausforderungen. Die IHK Rhein-Neckar informiert am 15. Juli zu Rechtsfragen rund um das US-Geschäft.

EU veröffentlicht Studie zum Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA). Die Evaluierung zeigt einen starken wirtschaftlichen und sozialen Nutzen.

Vom 20. bis 23. Oktober 2025 organisiert die AHK Kroatien eine Wirtschaftsreise im Bereich nachhaltige Abfallwirtschaft und Recycling.

Der Handel mit tierischen und pflanzlichen Waren zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich soll durch ein Abkommen erheblich erleichtert werden.

Die eZOLL-App der Zollverwaltung können seit kurzem nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen für die Einfuhranmeldung geringwertiger Postsendungen nutzen, die an ein Binnenzollamt weitergeleitet wurden.

Zum 4. Juni hat die US-Regierung die Zusatzzölle auf den Import von Stahl- und Aluminiumprodukten erhöht: von 25 Prozent auf 50 Prozent.

Zielgruppe des Webinars sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die ihre Produkte an Endverbraucher in Slowenien verkaufen, jedoch keine eigene Niederlassung vor Ort haben. In diesen Fällen bestehen rechtliche Umweltverpflichtungen, über die umfassend informiert wird.

Am 21. Mai ist ein neues Paket von Sanktionen der EU gegen Russland in Kraft getreten. Neben Maßnahmen gegen die russische "Schattenflotte" umfasst es auch weitere Listungen von Personen / Organisationen sowie zusätzliche Exportbeschränkungen.

Bei der Abfertigung von Ausfuhren über Frankreich ist derzeit das Ausfallverfahren anzuwenden.

Der Deutsch-Amerikanische Wirtschaftstag zum Thema "Strategien und Impulse für die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen" findet dieses Jahr in München statt.

Für Sendungen mit einem Wert von mehr als 15.000 Euro ist als Nachweis des Unionscharakters der Waren in Papierform nur noch bis zum 30. Juni 2025 zulässig. Danach muss das elektronische System Proof of Union Status verwendet werden.

Bei der Einfuhr einiger Waren des brasilianischen Nahrungsmittelkorbes, wie beispielsweise Kaffee, Fleisch und Mais, gilt ein Zollsatz von null Prozent.

In der deutsch-britischen Business Community herrscht ein leicht gedämpfter Optimismus trotz globaler Herausforderungen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat eine Reihe von Allgemeinen Genehmigungen verlängert bzw. geändert.

Für Ausfuhranmeldungen in ATLAS stehen neue Codierungen für Sachverhalte zur Verfügung, die im Zusammenhang mit den Russland-/Belarus-Sanktionen angegeben werden können / müssen.

Die Übergangsregelungen für die Anwendung des revidierten Regionalen Übereinkommens wurden festgelegt und eine Übersicht der neuen Kumulierungsmöglichkeiten wurde veröffentlicht.

Zum dritten Jahrestag des Beginns des Kriegs gegen die Ukraine hat die EU ein weiteres Paket mit Sanktionen gegen Russland und Belarus beschlossen.

Bei der Umstellung des Versandverfahrens auf NCTS-Phase 5 gibt es Probleme in Frankreich.

Rückwirkend zum 1. Januar 2025 sind die Schwellenwerte angehoben worden, ab denen Unternehmen Meldungen für die Intrahandelsstatistik (Intrastat) abgeben müssen.

Der Zoll informiert, dass das Ende der technischen Umstellung auf AES-P1 auf den 14. Dezember 2025 verschoben wurde.

Seit dem 1. Februar werden im Handel zwischen der EU und Chile die bisherigen Präferenznachweise (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 / Ursprungserklärung auf der Rechnung) durch ein System der Selbstzertifizierung ersetzt.