EU und Vereinigtes Königreich planen SPS-Abkommen
Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich streben den Abschluss eines SPS-Abkommens an, das den bilateralen Handel mit tierischen und pflanzlichen Waren erheblich erleichtern soll.
Die Europäische Kommission und die britische Regierung haben vereinbart, auf den Abschluss eines Vertrags über die Harmonisierung gesundheitspolizeilicher und pflanzschutzrechtlicher (sanitary and phytosanitary - kurz: SPS) Vorschriften hinzuarbeiten. Dadurch soll eine SPS-Zone mit einheitlichen Regeln geschaffen werden, die die EU und Großbritannien umfasst.
Die große Mehrheit der Lieferungen von Tieren, tierischen Produkten, Pflanzen und pflanzlichen Produkten zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich könnte in der gemeinsamen SPS-Zone ohne die Anforderung besonderer Dokumente und ohne spezielle Kontrollen erfolgen. Bisher sind für viele dieser Warenarten Veterinärbescheinigungen bzw. Pflanzengesundheitszeugnisse nötig und beide Seiten führen spezielle Einfuhrkontrollen durch.
Das SPS-Abkommen soll sich auf gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen sowie auf Vorschriften für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz beziehen. Die britischen Vorschriften in diesen Bereichen sollen an die der EU dynamisch angeglichen werden. Die EU würde die britische Regierung in einschlägigen Gesetzgebungsprozessen frühzeitig konsultieren.
Auch der Warenverkehr zwischen Großbritannien und Nordirland in diesem Bereich würde damit erleichtert werden.
Bis das Abkommen abgeschlossen und in Kraft ist, gelten nach wie vor die Regelungen des Windsor-Rahmens (Windsor framework).
Nähere Informationen stellt die EU-Kommission in einer Pressemitteilung und einer Sammlung von Fragen und Antworten bereit.
Quellen: EU-Kommission, Germany Trade & Invest (GTAI)