29.04.25

Brasilien: Zollfreie Einfuhr wichtiger Lebensmittel

Um das Lebensmittelangebot zu steigern und die Preise auf dem heimischen Markt zu reduzieren, wurden die Importzölle folgender Produkte auf null gesenkt:
  • gefrorenes Rindfleisch ohne Knochen (brasilianische Zolltarifnummer (NCM): 0202.30.00)
  • gerösteter, nicht entkoffeinierter Kaffee, außer Kaffee in Kapseln (NCM: 0901.21.00)
  • nicht geröstete, nicht entkoffeinierte Kaffeebohnen (NCM: 0901.11.10)
  • Körnermais, anderer als zur Aussaat (NCM: 1005.90.10)
  • andere Teigwaren, nicht gekocht oder gefüllt oder in anderer Weise zubereitet (NCM: 1902.19.00)
  • Kekse (NCM: 1905.90.20)
  • natives Olivenöl extra (NCM: 1509.20.00)
  • Sonnenblumenöl, roh (NCM: 1512.11.10)
  • anderer Rohrzucker (NCM: 1701.14.00)
  • Zubereitungen und Konserven von Sardinen, ganz oder in Stücken, ausgenommen zerkleinerte Fische (NCM: 1604.13.10). In diesem Fall gilt der Zollsatz von null Prozent für ein festgelegtes Zollkontingent von 7.500 Tonnen.
Darüberhinaus wurde bestimmt, das Zollkontingent für Palmöl (NCM: 1511.90.00) von 60.000 auf 150.000 Tonnen bis zum 31. Dezember 2025 zu erhöhen, wobei der Einfuhrzollsatz bei null Prozent bleibt.
Grundlage ist der Beschluss GECEX Nr. 709 vom 13. März 2025. Er wurde am 14. März 2025 im Amtsblatt (DOU) veröffentlicht und ist seit diesem Tag in Kraft.