21.02.2025

Intrastat: Anhebung der Anmeldeschwellen

Rückwirkend zum 1. Januar 2025 wurden die Schwellen angehoben, ab denen Unternehmen verpflichtet sind, über ihre Warenlieferungen bzw. -eingänge im EU-Binnenmarkt Meldungen für die Intrahandelsstatistik (Intrastat) abzugeben.
Bislang mussten Unternehmen ihre Wareneingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten ab einem Wert von 800.000 Euro im Jahr und ihre Warenversendungen in andere EU-Staaten ab einem Wert von 500.000 Euro im Jahr in Intrastat melden. Rückwirkend zum 1. Januar 2025 wurden die Meldeschwellen für den Eingang von Waren auf 3 Mio. Euro und für die Versendung von Waren auf 1 Mio. Euro erhöht.
Die Anhebung der Schwellenwerte wurde mit dem Änderungsgesetz zum Außenhandels­statistikgesetz (AHStatG-ÄndG) implementiert, das am 30. Januar 2025 vom Bundesrat beschlossen wurde und dem am 14. Februar 2025 der Bundesrat zugestimmt hat.
Die Neuerung geht auf eine Initiative der IHK-Organisation zurück. Dadurch wird eine große Zahl von Unternehmen von Bürokratiekosten durch die Meldepflichten entlastet.
Nähere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes.

Quellen: Statistisches Bundesamt, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)