Industrial Accelerator Act vorgestellt: Auswertung und Kritik der DIHK
Anfang März 2026 hat die EU-Kommission den Entwurf eines Industrial Accelerator Acts (IAA) vorgestellt. Die neue Verordnung soll die Europäische Industrie stärken, u. a. durch Vorgaben zur Beschaffung in Europa. Ziel ist es, bis 2035 den Anteil des verarbeitenden Gewerbes am europäischen Bruttoinlandsprodukt auf 20 Prozent zu steigern. Die DIHK äußert hat das Vorhaben ausgewertet und übt deutliche Kritik.
Zentrale Punkte
Die Kommission möchte mit dem IAA Vorgaben für „Made in EU“ und/oder CO₂-arme Produkte in das öffentliche Beschaffungswesen und bei öffentlichen Förderprogrammen einführen. Im Fokus stehen dabei ausgewählte strategische Sektoren wie Stahl, Zement, Aluminium, Automotive und Clean-Tech (Netto-Null-Technologien). Die Einführung solcher Kriterien bezieht sich auch auf den Net-Zero-Industry-Act.
Darüber hinaus sieht der Gesetzesvorschlag Bedingungen für ausgewählte ausländische Investitionen vor. Betroffen wären ausländische Investitionen über 100 Millionen Euro von Unternehmen, die aus Ländern stammen, die mehr als 40 Prozent der weltweiten Produktionskapazitäten in den Bereichen Elektrofahrzeuge, Batterien, Solarenergie und kritische Rohstoffe auf sich vereinen. Solche Bedingungen beziehen sich auf die Themen Mehrheitsbeteiligung, Technologietransfer, europäische Vorprodukte und den Anteil europäischer Arbeitskräfte.
Zudem soll der IAA die Genehmigungsverfahren für Industrieprojekte vereinfachen und digitalisieren.
Nächste Schritte
Der Vorschlag von der Kommission muss nun von den Co-Gesetzgebern – dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament – verhandelt werden. Zudem stellt sich weiterhin die Frage, was genau „Europäisch“ ist. Eine solche Definition möchte die Kommission im Rahmen nachgelagerter Rechtsakte später definieren.
Maßnahmen: Die Verordnung (des IAA) sieht vier zentrale Maßnahmen vor.
- Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
- Einführung von Leitmärkten
- Einführung von Bedingungen bei ausländischen Direktinvestitionen
- Industrial Manufacturing Acceleration Areas
Maßnahmen
1. Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bei Industrieanlagen
Wer:
- Alle Sektoren im verarbeitenden Gewerbe (NACE Code C), Ausnahme Tabakverarbeitung
- Zusatz: Energieintensive Industrien werden als strategisch definiert (Verweis zum Umweltomnibus).
Wie:
- Mitgliedstaaten richten einen „Single Access Point“ ein, der über das „European Business Wallet“ laufen soll.
- Innerhalb von 45 Tagen prüfen die zuständigen Behörden die Vollständigkeit der eingereichten Dokumente.
- Zusatz: Für Energieintensive Industrien greifen die im Umweltomnibus vorgeschlagenen Regeln zur stillschweigenden Zustimmung.
2. Einführung von Leitmärkten durch Low-Carbon und EU-Ursprungsvorgaben
Wer:
- Stahl, Zement, Aluminium, Netto-Null-Technologien und Automobil(-Komponenten)
Wie:
- Einführung von Low-Carbon und/oder EU-Ursprungskriterien bei der Vergabe für:
- Stahl: 25 % Low-Carbon ab 1. Januar 2029
- Zement: 5 % Low-Carbon und EU-Ursprung ab 1. Januar 2029
- Aluminium: 25 % Low Carbon und EU-Ursprung ab 1. Januar 2029
- EVs (Montage, Batterien, Komponente):
- EU-Ursprungskriterien greifen 6 Monate nach Inkrafttreten
- Verschärfung 3 Jahre nach Inkrafttreten
- Batterien und Energiespeichertechnologien:
- EU-Ursprungskriterien greifen 1 Jahr nach Inkrafttreten
- Verschärfung 3 Jahre nach Inkrafttreten
- Photovoltaische Solartechnologien:
- EU-Ursprungskriterien greifen 3 Jahre nach Inkrafttreten
- Hydronische Wärmepumpen:
- EU-Ursprungskriterien greifen 3 Jahre nach Inkrafttreten
- Technologien für Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energien:
- EU-Ursprungskriterien greifen 1 Jahr nach Inkrafttreten
- Verschärfung 3 Jahre nach Inkrafttreten
- Technologien für Kernspaltungsenergie:
- EU-Ursprungskriterien greifen 4 Jahre nach Inkrafttreten
- Verschärfung 6 Jahre nach Inkrafttreten
- Einführung von Low-Carbon und/oder EU- Ursprungskriterien bei Förderprogrammen für:
- Stahl: 25 % Low-Carbon ab 1. Januar 2029
- Zement: 5 % Low-Carbon und EU-Ursprungskriterien ab 1. Januar 2029
- Aluminium: 25 % Low Carbon und EU-Ursprung ab 1. Januar 2029
- EVs (Montage, Batterien, Komponente):
- EU-Ursprungskriterien greifen 6 Monate nach Inkrafttreten
- Verschärfung 3 Jahre nach Inkrafttreten
- Batterien und Energiespeichertechnologien:
- EU-Ursprungskriterien greifen 1 Jahr nach Inkrafttreten
- Verschärfung 3 Jahre nach Inkrafttreten
- Photovoltaische Solartechnologien:
- EU-Ursprungskriterien greifen 3 Jahre nach Inkrafttreten
- Hydronische Wärmepumpen:
- EU-Ursprungskriterien greifen 3 Jahre nach Inkrafttreten
- Einführung von EU-Ursprungskriterien bei Erneuerbaren Energie Auktionen (NZIA) für:
- Batterien und Energiespeichertechnologien:
- EU-Ursprungskriterien greifen 1 Jahr nach Inkrafttreten
- Verschärfung 3 Jahre nach Inkrafttreten
- Photovoltaische Solartechnologien:
- EU-Ursprungskriterien greifen 3 Jahr nach Inkrafttreten
- Wasserstoff/Elektrolyseure:
- EU-Ursprungskriterien greifen 1 Jahr nach Inkrafttreten
- Verschärfung 3 Jahre nach Inkrafttreten
- Technologien für Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energien:
- EU-Ursprungskriterien greifen 1 Jahr nach Inkrafttreten
- Verschärfung 3 Jahre nach Inkrafttreten
- Batterien und Energiespeichertechnologien:
- Einführung von EU-Ursprungskriterien bei der Förderung des Baus oder der Herstellung (NZIA) von:
- Wasserstoff/Elektrolyseure:
- EU-Ursprungskriterien greifen 1 Jahr nach Inkrafttreten
- Verschärfung 3 Jahre nach Inkrafttreten
- Nuklear (u. a. SMR, small modular reactors):
- EU-Ursprungskriterien greifen 4 Jahre nach Inkrafttreten
- Verschärfung 6 Jahre nach Inkrafttreten
- Wasserstoff/Elektrolyseure:
3. Einführung von Bedingungen bei ausländischen Direktinvestitionen
Wer:
- Batterietechnologien, EVs, Photovoltaische Solartechnologien, Gewinnung, Verarbeitung und Recycling von kritischen Rohstoffen;
- Investitionen ab 100 Mio. € in strategischen Sektoren (Batterien, E-Fahrzeuge, Solar, kritische Rohstoffe), wenn das Herkunftsland über 40% der globalen Fertigungskapazitäten hält.
Wie:
- Mitgliedsstaaten sollen „Investment Authorities“ einrichten, bei denen entsprechende Investitionen gemeldet werden sollen – die Kommission kann unter bestimmten Umständen übernehmen
- Investitionen werden nur genehmigt, wenn mindestens vier von folgenden sechs Kriterien erfüllt sind, wobei Kriterium fünf – Sicherstellung von EU-Arbeitsplätzen – verpflichtend ist:
- Begrenzte ausländische Kontrolle: Ausländischer Investor darf maximal 49 Prozent Anteile bzw. Stimmrechte halten
- Gemeinsames Unternehmen (Joint Venture): Investition erfolgt über ein Joint Venture mit EU‑Partnern
- Technologie- und Know-how-Transfer: Investor muss Lizenzen und Know-how an das EU‑Unternehmen übertragen.
- Forschungs- und Entwicklungsbeiträge: Investor muss mindestens 1 % des Jahresumsatzes des EU‑Investitionsobjekts in F&E innerhalb der EU investieren.
- EU‑Arbeitsplätze (Pflichtkriterium): Mindestens 50 % der Beschäftigten müssen EU‑Arbeitnehmer sein – auf allen Ebenen (operativ bis Management).
- Nutzung von EU‑Wertschöpfungsketten: Investor muss eine EU‑Sourcing‑Strategie veröffentlichen und mindestens 30 % der Vorprodukte in der EU einkaufen.
4. Industrial Manufacturing Acceleration Areas
Wer:
- Alle Sektoren die im Annex I genannt werden:
- Herstellung von Papier und Papierprodukten NACE Code C7
- Kokerei und Mineralölverarbeitung NACE Code C19
- Herstellung von chemischen Erzeugnissen NACE Code C20
- Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren NACE Code C22
- Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden NACE Code C23
- Metallerzeugung und -bearbeitung NACE Code C24
- Automobilindustrie: Herstellung von Kraftwagen, Anhängern und Sattelanhängern, klassifiziert unter NACE-Code C29
- Netto-Null-Technologien, wie im Art. 1 Nr. 4 NZIA definiert
Wie:
- Mitgliedsstaaten sollen mind. eine Acceleration Area ausweisen
- Einführung eines sog. „aggregated baseline permit“
- Flankierende Maßnahmen für Zugang zu Infrastruktur z. B. Energie oder zu Finanzierung und Fachkräften
Kritik der DIHK
DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier zum Vorschlag des Industrial Accelerator Acts (IAA):
„Die deutsche Industrie braucht jetzt vor allem das Signal, dass das Wirtschaften in Europa für alle einfacher und kostengünstiger wird. Branchenspezifische und kleinteilige Ansätze, die Bürokratie und Abschottung mit sich bringen, sind nicht der nötige Befreiungsschlag, den der Standort Europa braucht. Der Industrial Accelerator Act (IAA) greift vielmehr in unternehmerische Entscheidungen ein und sendet handelspolitisch die falsche Botschaft in die Welt. Wer Europa stärken will, darf wichtige Partner nicht vor den Kopf stoßen.
Einige im IAA vorgesehenen Ansätze, wie etwa die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, gehen für die relevanten Branchen in die richtige Richtung. Eine spürbare Entlastung für die Breite der Wirtschaft bleibt jedoch aus. Statt für alle Unternehmen konsequent Bürokratie abzubauen, drohen vielmehr neue Hürden – etwa in der öffentlichen Vergabe oder bei Förderinstrumenten. Zusätzliche Auflagen, weitreichende Ursprungsnachweise und hohe Anforderungen bei sogenannten Leitmärkten belasten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. Das kostet Zeit, Geld und Wettbewerbsfähigkeit.
Eine aktuelle DIHK-Umfrage zeigt, wie sensibel das Thema ist: Drei von vier Unternehmen erwarten spürbare Auswirkungen von ‘Buy European’-Maßnahmen auf ihr Geschäft. Größte Sorge ist dabei zusätzliche Bürokratie: 55 Prozent rechnen mit mehr Aufwand durch Herkunftsnachweise. Dahinter folgen Kostensorgen, die sich mit erhofften Wettbewerbsvorteilen fast die Waage halten: 43 Prozent rechnen mit höheren Produktionskosten, 42 Prozent erwarten bessere Wettbewerbschancen im EU-Binnenmarkt. Weitere Risiken bleiben ebenfalls im Blick: 36 Prozent befürchten Gegenreaktionen von Handelspartnern und einen erschwerten Zugang zu wichtigen Drittlandmärkten. 29 Prozent sehen zudem das Risiko, bestehende Lieferanten zu verlieren.
Lokalisierungs- oder Präferenzpflichten mögen eingängig klingen. Ökonomisch sind sie kein Allheilmittel. Sie lösen keine strukturellen Standortprobleme, sondern verteuern Produktion, verengen Beschaffungsmärkte und beschneiden unternehmerische Freiheit. Am Ende drohen Verwerfungen im internationalen Handel.
Auch die geplanten Auflagen für Investitionen aus Drittstaaten senden kein einladendes Signal an internationale Kapitalgeber. Europa braucht Offenheit, verlässliche Rahmenbedingungen, und muss sich dabei an seine internationalen Verpflichtungen in der Welthandelsorganisation sowie an bilaterale Handelsabkommen halten.
Wer Europas Industrie stärken will, verbessert die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts, reduziert Bürokratie und erleichtert Investitionen – anstatt neue Hürden aufzubauen.“
DIHK-Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 124 KB) (Konsultation 2025)
(Quelle DIHK)
